Mit Ablauf des 31. Mai 2010 ist der Vorsitzende Richter amBundesarbeitsgericht Dr. Gerhard Reinecke in den Ruhestandgetreten.
Dr. Reinecke wurde im Mai 1945 in Förste (Kreis Osterode/Harz) geboren. Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung und seiner Promotion im September 1975 war er als wissenschaftlicher Assistent an der Freien Universität Berlin tätig. Im Juni 1976 trat er als Richter in die Arbeitsgerichtsbarkeit Berlins ein. Danach war er für zwei Jahre als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesarbeitsgerichtabgeordnet.
Im September 1990 wurde er zum Vorsitzenden Richter am Landesarbeitsgericht Berlin ernannt und im Juli 1991 zum Richter am Bundesarbeitsgericht berufen. Er gehörte zunächst dem Fünften Senat an und leitete seit seiner Ernennung zum Vorsitzenden Richter im Mai 1999 den Dritten Senat des Bundesarbeitsgerichts.
In dieser Funktion hat Herr Dr. Reinecke vor allem die Entwicklung des Betriebsrentenrechts nachhaltig geprägt. Dass ihre Anpassung an die im letzten Jahrzehnt teilweise rasant verlaufene, auch unionsrechtlich geprägte Entwicklung gelang, ist nicht zuletzt das Verdienst von Herrn Dr. Reinecke.
Quelle: Bundesarbeitsgericht
Dr. Reinecke wurde im Mai 1945 in Förste (Kreis Osterode/Harz) geboren. Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung und seiner Promotion im September 1975 war er als wissenschaftlicher Assistent an der Freien Universität Berlin tätig. Im Juni 1976 trat er als Richter in die Arbeitsgerichtsbarkeit Berlins ein. Danach war er für zwei Jahre als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesarbeitsgerichtabgeordnet.
Im September 1990 wurde er zum Vorsitzenden Richter am Landesarbeitsgericht Berlin ernannt und im Juli 1991 zum Richter am Bundesarbeitsgericht berufen. Er gehörte zunächst dem Fünften Senat an und leitete seit seiner Ernennung zum Vorsitzenden Richter im Mai 1999 den Dritten Senat des Bundesarbeitsgerichts.
In dieser Funktion hat Herr Dr. Reinecke vor allem die Entwicklung des Betriebsrentenrechts nachhaltig geprägt. Dass ihre Anpassung an die im letzten Jahrzehnt teilweise rasant verlaufene, auch unionsrechtlich geprägte Entwicklung gelang, ist nicht zuletzt das Verdienst von Herrn Dr. Reinecke.
Quelle: Bundesarbeitsgericht
Autor(en): versicherungsmagazin.de