Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist seit dem 18. August 2006 in Kraft. Gemeinsam mit dem Deutschen Institut für kleine und mittlere Unternehmen (DIKMU) hat die Gothaer Anfang 2007 eine bundesweite quantitative und qualitative Studie zum Thema AGG im Mittelstand gemacht. Ziel der Studie war es, einen Überblick über den aktuellen Informationsstand und die geplanten Maßnahmen im Mittelstand zu erhalten.
Das AGG bringt einschneidende Veränderungen, besonders für die Personalverantwortlichen, mit sich: Wer jemanden ohne triftigen Grund wegen seines Alters, einer Behinderung, seiner Religion und Weltanschauung, des Geschlechts, der Rasse oder ethnischer Herkunft oder seiner sexuellen Identität benachteiligt, muss mit juristischen Konsequenzen rechnen. Das AGG gilt aber nicht nur für Benachteiligungen bezüglich Beschäftigungsverhältnissen, sondern auch für die meisten Geschäfte mit Kunden (Zivilrechtsverkehr).
80 Prozent der Befragten meinen, das AGG führe zu zusätzlichem Aufwand und Kosten und 79 Prozent meinen, es entsteht eine erhebliche Rechtsunsicherheit für Unternehmen. 59 Prozent beklagen sich über die zu kurzfristige Einführung. Immerhin stehen 79 Prozent der Befragten hinter dem neuen Gesetz, denn sie verneinen, dass das AGG generell unsinnig ist und keine Vorteile hat. Viele wissen immer noch sehr wenig über das neue Gesetz: 56 Prozent geben an, sie hätten zu wenig Informationen. "Wir haben Informationsdefizite auf allen Hierarchieebenen festgestellt", sagt Professor Jörn-Axel Meyer, Vorstandsvorsitzender und wissenschaftlicher Direktor des DIKMU.
Firmenchefs haben seit der Einführung vor allem an ihren Einstellungsverfahren gearbeitet: Auf die Frage "Welche Maßnahmen haben Sie im Unternehmen bereits umgesetzt?" geben 47 Prozent an, ihre Stellenausschreibungen überprüft zu haben, 42 Prozent haben die Bewerberauswahlkriterien geprüft und 38 Prozent ziehen bei Bewerbungsgesprächen Zeugen hinzu. Zudem setzt sich die Gründung einer Beschwerdestelle durch: 35 Prozent haben bereits eine Beschwerdestelle eingerichtet, an die sich Mitarbeiter bei Fragen oder Problemen wenden können.
Quelle: Gothaer
Das AGG bringt einschneidende Veränderungen, besonders für die Personalverantwortlichen, mit sich: Wer jemanden ohne triftigen Grund wegen seines Alters, einer Behinderung, seiner Religion und Weltanschauung, des Geschlechts, der Rasse oder ethnischer Herkunft oder seiner sexuellen Identität benachteiligt, muss mit juristischen Konsequenzen rechnen. Das AGG gilt aber nicht nur für Benachteiligungen bezüglich Beschäftigungsverhältnissen, sondern auch für die meisten Geschäfte mit Kunden (Zivilrechtsverkehr).
80 Prozent der Befragten meinen, das AGG führe zu zusätzlichem Aufwand und Kosten und 79 Prozent meinen, es entsteht eine erhebliche Rechtsunsicherheit für Unternehmen. 59 Prozent beklagen sich über die zu kurzfristige Einführung. Immerhin stehen 79 Prozent der Befragten hinter dem neuen Gesetz, denn sie verneinen, dass das AGG generell unsinnig ist und keine Vorteile hat. Viele wissen immer noch sehr wenig über das neue Gesetz: 56 Prozent geben an, sie hätten zu wenig Informationen. "Wir haben Informationsdefizite auf allen Hierarchieebenen festgestellt", sagt Professor Jörn-Axel Meyer, Vorstandsvorsitzender und wissenschaftlicher Direktor des DIKMU.
Firmenchefs haben seit der Einführung vor allem an ihren Einstellungsverfahren gearbeitet: Auf die Frage "Welche Maßnahmen haben Sie im Unternehmen bereits umgesetzt?" geben 47 Prozent an, ihre Stellenausschreibungen überprüft zu haben, 42 Prozent haben die Bewerberauswahlkriterien geprüft und 38 Prozent ziehen bei Bewerbungsgesprächen Zeugen hinzu. Zudem setzt sich die Gründung einer Beschwerdestelle durch: 35 Prozent haben bereits eine Beschwerdestelle eingerichtet, an die sich Mitarbeiter bei Fragen oder Problemen wenden können.
Quelle: Gothaer
Autor(en): VM