Die HUK-COBURG-Rechtsschutzversicherung baut ihre Zusammenarbeit mit Rechtsanwaltskanzleien weiter aus und kooperiert jetzt auch mit dem Anwaltsnetzwerk APRAXA.
APRAXA ist eine Genossenschaft, der rund 640 Rechtsanwalts-, Steuerberater- und Wirtschaftsprüferkanzleien mit insgesamt ca. 2.400 Berufsträgern angehören. Ihr Mitglieder müssen bestimmten Qualitätsansprüchen wie zum Beispiel der Zertifizierung nach DIN-Normen genügen. Neben obligatorischen Fachanwaltschaften hat die Aus- und Weiterbildung in der hauseigenen Akademie große Bedeutung. Damit erfüllt das Netzwerk wichtige Voraussetzungen für die Zusammenarbeit mit dem Versicherer und stellt eine geeignete Ergänzung zu dem bereits vorhandenen Anwaltsnetz der HUK dar.
Das Versicherungsunternehmen gab bekannt, dass die neu vereinbarte Kooperation ein weiterer Baustein in dem Bemühen sei, den Service im Schadenfall insbesondere durch eine Erhöhung der Beratungsqualität auszubauen. Man reagiere damit auf entsprechende Kundenbedürfnisse und verstehe sich nicht mehr nur als reiner Kostenerstatter, sondern als "Kümmerer und Lotse" durch den Rechtsschutzfall.
Foto: Günter Havlena/
APRAXA ist eine Genossenschaft, der rund 640 Rechtsanwalts-, Steuerberater- und Wirtschaftsprüferkanzleien mit insgesamt ca. 2.400 Berufsträgern angehören. Ihr Mitglieder müssen bestimmten Qualitätsansprüchen wie zum Beispiel der Zertifizierung nach DIN-Normen genügen. Neben obligatorischen Fachanwaltschaften hat die Aus- und Weiterbildung in der hauseigenen Akademie große Bedeutung. Damit erfüllt das Netzwerk wichtige Voraussetzungen für die Zusammenarbeit mit dem Versicherer und stellt eine geeignete Ergänzung zu dem bereits vorhandenen Anwaltsnetz der HUK dar.
Das Versicherungsunternehmen gab bekannt, dass die neu vereinbarte Kooperation ein weiterer Baustein in dem Bemühen sei, den Service im Schadenfall insbesondere durch eine Erhöhung der Beratungsqualität auszubauen. Man reagiere damit auf entsprechende Kundenbedürfnisse und verstehe sich nicht mehr nur als reiner Kostenerstatter, sondern als "Kümmerer und Lotse" durch den Rechtsschutzfall.
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Autor(en): Versicherungsmagazin.de