Verbraucherschützer: "Deutschlandrente" über neue Betriebsrente einführen

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Für kleine und mittlere Unternehmen soll mit dem neuen Betriebsrentenrecht ab 2018 die "Deutschlandrente" eingeführt werden. Das fordert der Bund der Versicherten (BdV) aus Hamburg in einer Stellungnahme zum Betriebsrentenstärkungsgesetz von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles.

Die Idee der Deutschlandrente war Ende 2015 von drei hessischen Ministern entwickelt worden. Alternativ schlägt der BdV die Einrichtung eines bundesweiten "Vorsorgekontos" vor, wie es die Landesregierung Baden-Württemberg im Oktober vorgestellt hat. Die neuen Fonds sollen bessere Betriebsrenten erzielen, weil sie ohne eigenes Gewinninteresse auf Selbstkostenbasis arbeiten würden. Vorgeschlagen wird eine Einrichtung, die zwar privat organisiert ist, aber vom Staat "beliehen" wird, wie der TÜV oder der Pensions-Sicherungs-Verein.

Sozialpartner-Modell als Vorbild
Rechtliche Basis der Deutschlandrente soll das Sozialpartner-Modell sein, das mit dem neuen Betriebsrentenrecht eingeführt wird. Die Einrichtung soll allen Arbeitgebern als Standardlösung offenstehen. Die Spitzenverbände der Arbeitgeber und Gewerkschaften sollen die Rolle der Tarifpartner übernehmen. "Mit einer solchen Lösung würde eine kostengünstige, effiziente, transparente und rentable Einrichtung der betrieblichen Altersvorsorge bereit steht", so der Vorstandssprecher des BdV, Axel Kleinlein.

Die Deutschlandrente oder das Vorsorgekonto erzeugten Wettbewerbsdruck und gleichzeitig die Beratungsprobleme bei der neuen Betriebsrente entschärfen. Unklar sei im Nahles-Entwurf nämlich, wer für eine ausreichende Beratung der Arbeitnehmer sorgen muss. Kleinlein: "Ohne belastbare Beratung ist jedoch keine Stärkung der Betriebsrente vorstellbar." Die Deutsche Rentenversicherung, die im Gesetzesentwurf erwähnt wird, hält der BdV nicht für geeignet, künftige Betriebsrentner beim Einstieg ausreichend zu beraten.

Positive bewertet: Neue Beitragszusage ohne Garantie
Die Einführung einer reinen Beitragszusage ohne Garantie wird von den Verbraucherschützern positiv bewertet. So könnte die neue Betriebsrente von Kosten entlastet werden, die Garantien mit sich bringen. "Vor allem in der aktuellen Niedrigzinsphase wirken sich Garantien in erheblichem Maße renditemindernd aus", so Kleinlein. Der Verzicht auf Garantien eröffne eine neue Flexibilität und zusätzliche Chancen in der Kapitalanlage. Gleichzeitig würden reine Beitragszusagen die Arbeitgeber von weitreichenden und langfristigen finanziellen Risiken freihalten.

Doch gleichzeitig haben die Verbraucherschützer Angst, dass die Leistungen nicht bei den Arbeitnehmern ankommen. Daher soll das neue System zwingend von einem System der Ertragsbeteiligung flankiert werden, dass garantiert eine angemessene, zeitnahe und faire Ertragsbeteiligung bewirkt. Dabei müssten alle Ertragsarten gleichermaßen berücksichtigt werden: Anlageerträge, Kostenerträge und Risikoerträge. Private Lebensversicherung hält der BdV nicht für geeignet, ein solches Überschusssystem zu betrieben.

Lob mehr Gerechtigkeit bei Riester-Betriebsrenten
Positiv bewertet der BdV die Reform hinsichtlich der Riester-Betriebsrenten. Mit der Aufhebung der Doppelverbeitragung bei bAV-Riester-Renten sei eine widersinnige und kontraproduktive Regelung korrigiert worden. Hier werde eine schwerwiegende Gerechtigkeitslücke endlich geschlossen. Zudem sei eine Verbesserung der Zulagenförderung bei bAV-Riester-Renten grundsätzlich geeignet, Geringverdiener beim Aufbau ihrer zusätzlichen Altersvorsorge zu unterstützen. Doch dies gelte nur, wenn zusätzliche Anforderungen an die Qualität der angebotenen Produkte vorgegeben würden.

Totale Verrentung nicht immer zielführend
Aus Sicht der Verbraucherschützer ist zudem eine vollständige Verrentung, wie es der neue Gesetzesentwurf vorsieht, nicht immer zielführend. Gerade zu Beginn der Verrentungsphase könne es sinnvoll sein, mit einem höheren Einmalbeitrag die eigene Lebenssituation altersgerecht anzupassen, etwa über Umbauten in der selbstgenutzten Immobilie. Analog zu Riester-Renten sollte daher zumindest eine teilweise Kapitalisierung möglich sein. Dies würde die Attraktivität der neuen Form der bAV deutlich erhöhen.

Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek

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