Erneut gibt es Ärger beim Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute () wegen einer Marketingkooperation in der Versicherungsbranche. Stein des Anstoßes ist die Partnerschaft der Axa mit dem Internet-Auktionshaus Ebay. Der Versicherer nutzt das Portal, um beim Kauf von Waren Produkte an die Nutzer zu bringen.
Wie der Versicherer bereits vor mitgeteilt hatte, will er künftig über die Online-Handelplattform von Ebay Versicherungsprodukte vertreiben. Die Kooperation der beiden Unternehmen wurde zunächst auf 30 Monate angelegt.
"Da querbeet Versicherungsprodukte wie beispielsweise Kraftfahrt-, Hausrat- und Elektronikversicherungen vertrieben werden, hat diese Zusammenarbeit nichts mit den typischen Annexgeschäften zu tun", kritisiert der BVK-Präsident Michael H. Heinz, die Kooperation.
Die Axa, so der Vorwurf des Verbandschefs, umgehe auf diese Weise das im letzten Jahr in Kraft getretene Versicherungsvermittlerrecht. Das sehe beim Vertrieb von Versicherungsprodukten zwingend eine Kundenberatung vor. Es schreibe für die Vermittlung nicht nur eine Erlaubnis des Vermittlers vor, sondern auch eine qualifizierte Ausbildung.
"Das Verramschen von Versicherungsprodukten im Internet schadet den Kunden, die keine sachkundige Beratung erhalten und in keiner Weise feststellen können, ob die angebotenen Produkte tatsächlich ihren individuellen Bedürfnissen entsprechen", so Heinz.
Wie der Versicherer bereits vor mitgeteilt hatte, will er künftig über die Online-Handelplattform von Ebay Versicherungsprodukte vertreiben. Die Kooperation der beiden Unternehmen wurde zunächst auf 30 Monate angelegt.
"Da querbeet Versicherungsprodukte wie beispielsweise Kraftfahrt-, Hausrat- und Elektronikversicherungen vertrieben werden, hat diese Zusammenarbeit nichts mit den typischen Annexgeschäften zu tun", kritisiert der BVK-Präsident Michael H. Heinz, die Kooperation.
Die Axa, so der Vorwurf des Verbandschefs, umgehe auf diese Weise das im letzten Jahr in Kraft getretene Versicherungsvermittlerrecht. Das sehe beim Vertrieb von Versicherungsprodukten zwingend eine Kundenberatung vor. Es schreibe für die Vermittlung nicht nur eine Erlaubnis des Vermittlers vor, sondern auch eine qualifizierte Ausbildung.
"Das Verramschen von Versicherungsprodukten im Internet schadet den Kunden, die keine sachkundige Beratung erhalten und in keiner Weise feststellen können, ob die angebotenen Produkte tatsächlich ihren individuellen Bedürfnissen entsprechen", so Heinz.
Autor(en): Angelika Breinich-Schilly