U-Kasse contra Pensionszusage

Die Körperschaftsteuerreferenten des Bundes und der Länder wollen noch in diesem Jahr abschließend beraten, unter welchen Voraussetzungen ein Zeitwertkonto für einen Gesellschafter-Geschäftsführer (GGf) nicht zu einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGa) führt. "Wir sind allerdings der Meinung, dass es bereits heute einen Weg gibt, ein solches Zeitwertkonto einzurichten, ohne in Probleme zu laufen", sagt Hans-Dieter Stubben, Geschäftsführer der Bundesversorgungswerk (BVW) GmbH, einem Beratungsnetzwerk für qualifizierte Beratung in allen Fragen der Altersversorgung und der Zeitwertkonten. BVW biete seit einiger Zeit Lösungen zur Rückdeckung von Zeitwertkonten an. "Dabei steht zwar der GGf nicht im Mittelpunkt der Überlegungen, denn Zeitwertkonten dienen primär der Flexibilisierung der Arbeitzeit", so Stubben. Doch gerade für GGf und für leitende Angestellte bieten Zeitwertkonten einen Zusatznutzen: Bei richtiger Formulierung der Vereinbarung könne ein Zeitwertkonto - neben der Finanzierung eines Vorruhestandes oder einer Altersteilzeit - auch zur Vorfinanzierung einer Betriebsrente genutzt werden.

Betrachtet man die einzelnen Möglichkeiten der Altersversorgung, so sind laut Stubben drei grundsätzliche Entscheidungen zu treffen: 1. Wie viel Altersversorgung soll für den GGf herauskommen? 2. Welches Anlagerisiko sind der GGf und die Firma bereit zu tragen? 3. Welche Kosten fallen bei der Altersversorgung für die Firma an?

Will die Firma ihrem GGf zum Beispiel jeden Monat 1.000 Euro fürs Alter spendieren (= 12.000 Euro pro Jahr), so ergeben sich verschiedenste Anlagemöglichkeiten. Üblich ist primär die mit Versicherungen rückgedeckte Pensionszusage. "Die bringt aber in der Betrachtung nach Steuern und sonstiger Kosten nicht den besten Effekt", macht Stubben am Beispiel eines Mannes (45) deutlich, der mit 65 dann die Früchte ernten soll. Um die Pensionszusage und mit der U-Kasse, einer entsprechend hohen Gehaltserhöhung (samt folgender privater Vorsorge des GGf) oder dem Zeitkonto vergleichen zu können, muss man die unterschiedlichen Ergebnisse auf den Anfang abzinsen oder auf den Pensionszeitpunkt aufzinsen. Dabei wird vom gebräuchlichen Modell einer beitragsorientierten Leistungszusage ausgegangen (PKV-Mitgliedschaft auch im Alter unterstellt).

Was aus 1.000 Euro Monatsbeitrag wird
AnlageformMonatsrente (netto) in EuroEffektive Kosten für die Firma in EuroWirkungs-grad1
Gehaltserhöhung + Privatrente1.398418.7844,01
Gehaltserhöhung + Basisrente1.751418.7845,02
PZ2 mit dt. Rückdeckungsvers.1.875569.1473,95
PZ2 mit brit. Rückdeckungsvers.1.875499.6104,50
PZ2 mit Fonds-Rückdeckung1.875425.4055,29
U-Kasse + Rückdeckungsvers.1.875418.7845,37
Zeitkonto + dt. Rückdeckungsvers.1.875418.7845,37
Zeitkonto + brit. Rückdeckungsvers.2.351418.7846,74
Zeitkonto + niedrige Fondsrückdeckung31.875293.4367,67
Zeitkonto + hohe Fondsrückdeckung32.450169.61317,33
1 Jahres-Nettorente geteilt durch effektive Kosten (in %)

2 Pensionszusage (beitragsorientierte Leistungszusage auf Basis des Garantiewerts)

3niedrige (3,7 %) bzw. hohe (6,0 %) Wertentwicklung der Aktienfonds

Quelle: BVW GmbH


Wird statt der betrieblichen Altersversorgung eine Gehaltserhöhung von 1.000 Euro vereinbart, bleiben dem GGf netto etwa 580 Euro, die er in eine deutsche private Rentenversicherung einzahlt und damit nur etwa 1.400 Euro pro Monat netto erzielt. Eine Basisrente würde dem GGf mehr einbringen (fast 1.800 Euro). In der bAV über die Firma fallen zum Teil deutlich höhere Kosten an, besonders bei Pensionszusagen. "Wesentlich empfehlenswerter aus Kostensicht ist hier die U-Kasse", hat Stubben errechnet. Erhebliche Kosten lassen sich zudem sparen, wenn für die Rückdeckung der Zusage Aktienfonds gewählt werden. "Die besten Ergebnisse lassen sich mit einem über Aktienfonds rückgedeckten Zeitwertkonto realisieren, das zu Rentenbeginn in eine Altersrente übertragen wird", resümiert Stubben (2.450 Euro Nettorente).

Autor(en): Detlef Pohl

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