Sofortmaßnahmen sollen Pflegepersonal entlasten

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Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), der Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) sowie der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) haben mit Unterstützung des Bundesgesundheitsministeriums Sofortmaßnahmen für die stationäre und ambulante Pflege beschlossen.

Um die qualifizierte Versorgung von rund vier Millionen Pflegebedürftigen durch 11.700 vollstationäre Pflegeheime und über 15.000 ambulante Pflegedienste während der Corona-Pandemie zu gewährleisten, haben die Verbände folgenden Maßnahmenkatalog beschlossen:

  1. Bis Ende Mai 2020 wird, mit sofortiger Wirkung, der Pflege-TÜV ausgesetzt. Dies gilt auch für die Indikatorenerhebung zur Qualitätssicherung durch die Pflegeeinrichtungen selbst. Damit würden personelle Kapazitäten freigestellt, die in der direkten Pflege eingesetzt werden könnten.
  2. Die Medizinischen Dienste werden aus Gründen des Infektionsschutzes keine persönlichen Begutachtungen in der ambulanten und stationären Pflege mehr durchführen. Damit die notwendigen Begutachtungen aber nicht gänzlich entfallen, werde auf ein telefonisches, leitfadengestütztes Vorgehen umgestellt.
  3. Beratungsbesuche zur Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege müssen nicht stattfinden, die gesetzlich vorgesehenen Konsequenzen für Pflegebedürftige wie Leistungskürzungen bei fehlendem Nachweis werden ausgesetzt.
  4. Verordnungen für die Häusliche Krankenpflege werden auch noch nach 14 Tagen von den Kassen anerkannt.
  5. Pflegekräfte können flexibler eingesetzt werden und zusätzlich entstehende Personalkosten können der Pflegekasse in Rechnung gestellt werden.

Pflegeversicherung sagt Finanzierung zu

Die Pflegeversicherung hat die finanzielle Absicherung bei Corona-bedingten Mehrausgaben zugesagt. Dazu gehören etwa Kosten für Schutzausrüstung, Handschuhe, Atemmasken und auch zusätzliche Desinfektion für die Pflegerinnen und Pfleger. Ebenso werden die Pflegekräfte in den Tagespflegeeinrichtungen weiter finanziert. Auch wenn die Einrichtungen schließen, kann dieses Personal anderweitig eingesetzt werden, etwa für die Versorgung in den Pflegeheimen.

"Pflegerinnen und Pfleger arbeiten in Zeiten der Corona-Pandemie am Limit, um die Versorgung der Pflegebedürftigen sicherzustellen. Wir entlasten - organisatorisch und finanziell - so gut wir können, und stabilisieren so im Hintergrund die pflegerische Infrastruktur. Die Pflegeversicherung ist in der Lage, die coronabedingten Mehrkosten aufzufangen." Gernot Kiefer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender GKV-Spitzenverband

"Wir brauchen die klare Aussage, dass die Versorgung von pflegebedürftigen Menschen Vorrang hat. Das heißt, es darf es keinerlei Diskussionen geben um gegebenenfalls nicht eingehaltene Personalregelungen oder Qualifikationsanforderungen. Unsere Pflegeeinrichtungen und Pflegekräfte benötigen jegliche Unterstützung ohne Wenn und Aber.Weder formale Anforderungen noch die wirtschaftliche Gefährdung der Pflegeeinrichtungen dürfen die mögliche Versorgung behindern." Bernd Meurer Präsident bpa

Autor(en): Versicherungsmagazin.de

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