Der Bankenverband hat SEPA-Alarm geschlagen. Wie können Rechtsschutzversicherer helfen, wenn beispielsweise durch SEPA-Fehler Überweisungen und Lastschriften zu spät erfolgen? Dazu befragten wir einige Unternehmen.
„Die Einführung des neuen SEPA-Bezahlsystems hat keine Auswirkungen auf even-tuelle Ansprüche, die ein bei uns rechtsschutzversicherter Kunde im Rahmen des Vertragsrechtsschutzes nicht sowieso bereits auch für die bisherigen Bezahlsysteme hat“, beruhigt Holger Brendel von der Huk-Coburg.
Auch Marcus Acker von Roland sieht zurzeit bei diesem Thema keine großen SEPA-Berührungspunkte zur Rechtsschutzversicherung. Sicher gebe es ein gewisses Konfliktpotenzial, wenn Unternehmen oder Vereine nicht SEPA-fähig seien. Allerdings halte man die Wahrscheinlichkeit, dass dies zu rechtsschutzrelevanten Streitigkeiten führen kann, für recht gering.
Hilfe bei Mahngebühren
„Wenn einem Kunden dadurch ein Nachteil entsteht, dass eine SEPA-Überweisung auf Grund fremden Verschuldens nicht oder erst verspätet ausgeführt wird, hilft die Rechtsschutzversicherung weiter“, verspricht Maschamay Poßekel von den DEVK Versicherungen. Hier sei beispielsweise folgende Konstellationen denkbar:
● Ein Vertragspartner hat nicht rechtzeitig umgestellt und dadurch entsteht ein Nach-teil (z.B. Entgelte werden nicht eingezogen und dadurch werden Mahngebühren geltend gemacht oder sogar ein Vertrag gekündigt). Hier kann mit Hilfe des Vertragsrechtsschutzes gegen den Vertragspartner vorgegangen werden.
Gegen die Bank vorgehen
Nach den Worten von Christian Deißner von der KS/Auxilia kann die Rechtsschutzversicherung dem Kunden helfen, beispielsweise gegen seine oder sogar bei betrügerischem Handeln gegen eine fremde Bank vorzugehen und Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Sie biete also die fachliche und rechtliche Unterstützung.
Schnelle Hilfe für Kunden der D.A.S. Rechtsschutzversicherung – auch Selbstständi-gen – bietet nach Aussage von Dr. Claudia Wagner von der Ergo Versicherungs-gruppe die telefonische anwaltliche Sofortberatung. Die Versicherten könnten sich hier von Anfang an rechtlich orientieren und das richtige Vorgehen mit einem Rechtsanwalt abstimmen.
Erstberatung über SEPA-Schutz
„Rechtliche Streitigkeiten des Verbrauchers rund um eine fehlerhafte Überweisung oder Lastschrift sind schon immer über den privaten Vertragsrechtsschutz abgedeckt“, betont Christian Danner von der Arag. Daher biete die Rechtsschutzversicherung außergerichtlichen und gerichtlichen Kostenschutz für solche Streitigkeiten – ganz unabhängig davon, ob eine mangelhafte SEPA-Umstellung oder ein anderer Fehler vorliege.
Deshalb könne der Verbraucher auch im Falle von Überweisungsproblemen durch SEPA anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen und sich gegebenenfalls durch ihn vertreten lassen. Bei der telefonischen anwaltlichen Erstberatung könne der Kunde schnell und unkompliziert eine erste Einschätzung zu seinem Problem einholen.
Bildquelle: © Benjamin Klack /
„Die Einführung des neuen SEPA-Bezahlsystems hat keine Auswirkungen auf even-tuelle Ansprüche, die ein bei uns rechtsschutzversicherter Kunde im Rahmen des Vertragsrechtsschutzes nicht sowieso bereits auch für die bisherigen Bezahlsysteme hat“, beruhigt Holger Brendel von der Huk-Coburg.
Auch Marcus Acker von Roland sieht zurzeit bei diesem Thema keine großen SEPA-Berührungspunkte zur Rechtsschutzversicherung. Sicher gebe es ein gewisses Konfliktpotenzial, wenn Unternehmen oder Vereine nicht SEPA-fähig seien. Allerdings halte man die Wahrscheinlichkeit, dass dies zu rechtsschutzrelevanten Streitigkeiten führen kann, für recht gering.
Hilfe bei Mahngebühren
„Wenn einem Kunden dadurch ein Nachteil entsteht, dass eine SEPA-Überweisung auf Grund fremden Verschuldens nicht oder erst verspätet ausgeführt wird, hilft die Rechtsschutzversicherung weiter“, verspricht Maschamay Poßekel von den DEVK Versicherungen. Hier sei beispielsweise folgende Konstellationen denkbar:
● Ein Vertragspartner hat nicht rechtzeitig umgestellt und dadurch entsteht ein Nach-teil (z.B. Entgelte werden nicht eingezogen und dadurch werden Mahngebühren geltend gemacht oder sogar ein Vertrag gekündigt). Hier kann mit Hilfe des Vertragsrechtsschutzes gegen den Vertragspartner vorgegangen werden.
Gegen die Bank vorgehen
Nach den Worten von Christian Deißner von der KS/Auxilia kann die Rechtsschutzversicherung dem Kunden helfen, beispielsweise gegen seine oder sogar bei betrügerischem Handeln gegen eine fremde Bank vorzugehen und Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Sie biete also die fachliche und rechtliche Unterstützung.
Schnelle Hilfe für Kunden der D.A.S. Rechtsschutzversicherung – auch Selbstständi-gen – bietet nach Aussage von Dr. Claudia Wagner von der Ergo Versicherungs-gruppe die telefonische anwaltliche Sofortberatung. Die Versicherten könnten sich hier von Anfang an rechtlich orientieren und das richtige Vorgehen mit einem Rechtsanwalt abstimmen.
Erstberatung über SEPA-Schutz
„Rechtliche Streitigkeiten des Verbrauchers rund um eine fehlerhafte Überweisung oder Lastschrift sind schon immer über den privaten Vertragsrechtsschutz abgedeckt“, betont Christian Danner von der Arag. Daher biete die Rechtsschutzversicherung außergerichtlichen und gerichtlichen Kostenschutz für solche Streitigkeiten – ganz unabhängig davon, ob eine mangelhafte SEPA-Umstellung oder ein anderer Fehler vorliege.
Deshalb könne der Verbraucher auch im Falle von Überweisungsproblemen durch SEPA anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen und sich gegebenenfalls durch ihn vertreten lassen. Bei der telefonischen anwaltlichen Erstberatung könne der Kunde schnell und unkompliziert eine erste Einschätzung zu seinem Problem einholen.
Bildquelle: © Benjamin Klack /
Autor(en): Oskar M. Metzger