Bei der Installation von Zeitwertkonten überwiegt vor allem das Interesse an der Finanzierung des Vorruhestands. Gleichzeitig herrscht erhebliche Unwissenheit zu Trends bei Betriebsrenten und Zeitwertkonten, wie eine Studie von JPMorgan Asset Management ergab.
Das Interesse der großen deutschen Konzerne an Zeitwertkonten steigt, zeigt die Studie „Trends in der bAV“, die JPMorgan gemeinsam mit dem Marktforschungsinstitut Creative Analytic 3000 vorgenommen hat. Die Motive zur Einführung der Wertkontenpläne sind dabei sehr unterschiedlich: Sie reichen von der Finanzierung des Vorruhestands (68 Prozent) über den Ersatz für die Altersteilzeit (53 Prozent) bis hin zur flexibleren Gestaltung der Lebensarbeitszeit (62 Prozent). Zudem spricht aus Arbeitgebersicht dafür, Arbeitnehmer langfristig an die Firma zu binden (27 Prozent), leichter geeignete neuer Mitarbeiter zu finden (31 Prozent) und die Auslastung der Produktion besser zu steuern (21 Prozent).
Entgeltumwandlung dominiert
Die Studie richtete sich an Personalverantwortliche aus 141 Firmen mit jeweils mindestens 3.500 Mitarbeitern. Heute haben 26 Prozent der untersuchten Konzerne Wertkonten eingeführt, die Hälfte davon erst 2005 oder noch später. Erwartungsgemäß dominiert die „Entgeltumwandlung“ (70 Prozent). „Bei 30 Prozent der Unternehmen leistet auch der Arbeitgeber Zuschüsse“, berichtet Bettina Nürk, Leiterin betriebliche Altersversorgung bei JPMorgan Asset Management.
Als Einzahlungsform werden zumeist Überstunden genannt (78 Prozent), gefolgt von Einmalzahlungen (62 Prozent), Zahlungen aus dem laufenden Gehalt oder Urlaubsansprüchen. Knapp ein Drittel der Firmen gibt dabei eine – bislang freiwillige – Mindestverzinsungszusage zwischen 2,25 und 4,4 Prozent pro Jahr. Die Wahlmöglichkeit für Mitarbeiter bei der Kapitalanlage ist allerdings wie auch bei der betrieblichen Altersversorgung (bAV) begrenzt: Nur 16 Prozent der Firmen gestehen die Wahl zwischen mehreren Fondsalternativen wie Aktien-, Renten- oder Geldmarktfonds zu.
Administrativer Aufwand für viele Unternehmen zu groß
Als Hürden für die Einführung von Zeitwertkonten nennen die Befragten den administrativen Aufwand (34 Prozent), Unsicherheit über gesetzliche Rahmenbedingungen (28 Prozent) oder Einrichtungskosten (16 Prozent). 54 Prozent der Firmen führen ihre Zeitwertkontenpläne in Geld, 43 Prozent in Zeit, drei Prozent ermöglichen beides. Bislang können solche Konten entweder in Zeit oder Geld geführt werden. Diese Wahlmöglichkeit wird jedoch nicht mehr lange bestehen.
Zeitwertkonten bald nur noch in Geld zu führen
Der Entwurf des Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen (Flexi-Gesetz) sieht vor, Zeitwertkonten nur noch in Geld zu führen. „Für bestehende, in Zeit geführte Konten wird allerdings ein Bestandsschutz gelten“, sagt Nürk. Darüber hinaus enthält der Entwurf zum Flexi-Gesetz, das im Januar 2009 in Kraft treten soll, Anlagerestriktionen: Der Aktienanteil darf maximal 20 Prozent betragen. Ausnahme: „Wenn es in einem Tarifvertrag festgelegt ist oder wenn das Wertguthaben nur für den Vorruhestand verwendet werden kann“, erklärt Björn Schütt-Alpen, Vorstand HDI-Gerling Pensionsmanagement.
Nicht alle haben ausreichenden Insolvenzschutz bei Zeitwertkonten
Nur etwa 40 Prozent der befragten mittelständischen Unternehmen haben bislang für ausreichenden Insolvenzschutz bei Zeitwertkonten gesorgt. „Hier besteht dringender Handlungsbedarf“, so Schütt-Alpen. Insolvenzschutz ist schon jetzt gesetzlich vorgeschrieben, bei Verstößen sind jedoch keine Sanktionen vorgesehen (§ 7d SGB IV). Diese Pflicht zur Insolvenzsicherung gilt bei Alterteilzeit (Blockmodell) sofort, ansonsten allerdings erst, wenn das Guthaben die dreifache monatliche Bezugsgröße der Sozialversicherung übersteigt. Zudem muss die erste Gutschrift mindestens 27 Monate zurückliegen. Ab 2009 sind Konten bereits gegen Insolvenz geschützt, wenn der Kontostand die einfache monatliche Bezugsgrenze erreicht hat; voraussichtlich sind das 2.520 Euro (Ost: 2.135 Euro). Damit werden Zeitwertkonten in der Anfangsphase besser geschützt.
Portabilität wird neu geregelt
Mit dem neuen Gesetz wird auch die so genannte Portabilität, die Übertragbarkeit von Zeitwertkonten, neu geregelt. Bislang mussten der alte und neue Arbeitgeber bei einem Jobwechsel einer Übertragung zustimmen. Gab es beim neuen Chef gar kein Angebot, trat der so genannte Störfall ein. Das angesammelte Guthaben musste ausgezahlt werden, dabei fielen Sozialversicherungsbeiträge und Steuern an.
Nun ist im Störfall auch eine Übertragung auf die gesetzliche Rentenversicherung möglich, nicht jedoch auf private Anbieter. Laut Gesetzentwurf soll kurzfristig auch die sozialversicherungsfreie Überführung von Zeitwertguthaben in die bAV verboten werden. Bestandsschutz gilt für alle Vereinbarungen, die vor Inkrafttreten des Gesetzes schon existierten. Hintergrund: Die Überführung sei „zum Teil sehr extensiv genutzt worden“, um die Höchstgrenzen für die Entgeltumwandlung in der bAV (2008: 2.544 Euro Einzahlung pro Jahr) elegant auszuhebeln.
Das Interesse der großen deutschen Konzerne an Zeitwertkonten steigt, zeigt die Studie „Trends in der bAV“, die JPMorgan gemeinsam mit dem Marktforschungsinstitut Creative Analytic 3000 vorgenommen hat. Die Motive zur Einführung der Wertkontenpläne sind dabei sehr unterschiedlich: Sie reichen von der Finanzierung des Vorruhestands (68 Prozent) über den Ersatz für die Altersteilzeit (53 Prozent) bis hin zur flexibleren Gestaltung der Lebensarbeitszeit (62 Prozent). Zudem spricht aus Arbeitgebersicht dafür, Arbeitnehmer langfristig an die Firma zu binden (27 Prozent), leichter geeignete neuer Mitarbeiter zu finden (31 Prozent) und die Auslastung der Produktion besser zu steuern (21 Prozent).
Entgeltumwandlung dominiert
Die Studie richtete sich an Personalverantwortliche aus 141 Firmen mit jeweils mindestens 3.500 Mitarbeitern. Heute haben 26 Prozent der untersuchten Konzerne Wertkonten eingeführt, die Hälfte davon erst 2005 oder noch später. Erwartungsgemäß dominiert die „Entgeltumwandlung“ (70 Prozent). „Bei 30 Prozent der Unternehmen leistet auch der Arbeitgeber Zuschüsse“, berichtet Bettina Nürk, Leiterin betriebliche Altersversorgung bei JPMorgan Asset Management.
Als Einzahlungsform werden zumeist Überstunden genannt (78 Prozent), gefolgt von Einmalzahlungen (62 Prozent), Zahlungen aus dem laufenden Gehalt oder Urlaubsansprüchen. Knapp ein Drittel der Firmen gibt dabei eine – bislang freiwillige – Mindestverzinsungszusage zwischen 2,25 und 4,4 Prozent pro Jahr. Die Wahlmöglichkeit für Mitarbeiter bei der Kapitalanlage ist allerdings wie auch bei der betrieblichen Altersversorgung (bAV) begrenzt: Nur 16 Prozent der Firmen gestehen die Wahl zwischen mehreren Fondsalternativen wie Aktien-, Renten- oder Geldmarktfonds zu.
Administrativer Aufwand für viele Unternehmen zu groß
Als Hürden für die Einführung von Zeitwertkonten nennen die Befragten den administrativen Aufwand (34 Prozent), Unsicherheit über gesetzliche Rahmenbedingungen (28 Prozent) oder Einrichtungskosten (16 Prozent). 54 Prozent der Firmen führen ihre Zeitwertkontenpläne in Geld, 43 Prozent in Zeit, drei Prozent ermöglichen beides. Bislang können solche Konten entweder in Zeit oder Geld geführt werden. Diese Wahlmöglichkeit wird jedoch nicht mehr lange bestehen.
Zeitwertkonten bald nur noch in Geld zu führen
Der Entwurf des Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen (Flexi-Gesetz) sieht vor, Zeitwertkonten nur noch in Geld zu führen. „Für bestehende, in Zeit geführte Konten wird allerdings ein Bestandsschutz gelten“, sagt Nürk. Darüber hinaus enthält der Entwurf zum Flexi-Gesetz, das im Januar 2009 in Kraft treten soll, Anlagerestriktionen: Der Aktienanteil darf maximal 20 Prozent betragen. Ausnahme: „Wenn es in einem Tarifvertrag festgelegt ist oder wenn das Wertguthaben nur für den Vorruhestand verwendet werden kann“, erklärt Björn Schütt-Alpen, Vorstand HDI-Gerling Pensionsmanagement.
Nicht alle haben ausreichenden Insolvenzschutz bei Zeitwertkonten
Nur etwa 40 Prozent der befragten mittelständischen Unternehmen haben bislang für ausreichenden Insolvenzschutz bei Zeitwertkonten gesorgt. „Hier besteht dringender Handlungsbedarf“, so Schütt-Alpen. Insolvenzschutz ist schon jetzt gesetzlich vorgeschrieben, bei Verstößen sind jedoch keine Sanktionen vorgesehen (§ 7d SGB IV). Diese Pflicht zur Insolvenzsicherung gilt bei Alterteilzeit (Blockmodell) sofort, ansonsten allerdings erst, wenn das Guthaben die dreifache monatliche Bezugsgröße der Sozialversicherung übersteigt. Zudem muss die erste Gutschrift mindestens 27 Monate zurückliegen. Ab 2009 sind Konten bereits gegen Insolvenz geschützt, wenn der Kontostand die einfache monatliche Bezugsgrenze erreicht hat; voraussichtlich sind das 2.520 Euro (Ost: 2.135 Euro). Damit werden Zeitwertkonten in der Anfangsphase besser geschützt.
Portabilität wird neu geregelt
Mit dem neuen Gesetz wird auch die so genannte Portabilität, die Übertragbarkeit von Zeitwertkonten, neu geregelt. Bislang mussten der alte und neue Arbeitgeber bei einem Jobwechsel einer Übertragung zustimmen. Gab es beim neuen Chef gar kein Angebot, trat der so genannte Störfall ein. Das angesammelte Guthaben musste ausgezahlt werden, dabei fielen Sozialversicherungsbeiträge und Steuern an.
Nun ist im Störfall auch eine Übertragung auf die gesetzliche Rentenversicherung möglich, nicht jedoch auf private Anbieter. Laut Gesetzentwurf soll kurzfristig auch die sozialversicherungsfreie Überführung von Zeitwertguthaben in die bAV verboten werden. Bestandsschutz gilt für alle Vereinbarungen, die vor Inkrafttreten des Gesetzes schon existierten. Hintergrund: Die Überführung sei „zum Teil sehr extensiv genutzt worden“, um die Höchstgrenzen für die Entgeltumwandlung in der bAV (2008: 2.544 Euro Einzahlung pro Jahr) elegant auszuhebeln.
Autor(en): Detlef Pohl