Die Auskunftspflicht von Versicherern bei Schadenfällen soll erweitert werden. Das geht aus einer Stellungnahme des Ausschusses für Versicherungsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hervor, der jetzt an das Bundesjustizministerium, den Bundestag und die Parteien versandt wurde. Der DAV möchte eine Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes erreichen. Er fordert, dass der Versicherte oder sein Anwalt im Bereich der Personenversicherung umfassend Einsicht in alle Gutachten und Stellungnahmen erhält, die der Versicherer zur Prüfung der Leistungspflicht einholt.
Dies soll auch für personenbezogene Gesundheitsdaten, die der Versicherer aufgrund vom Versicherten erteilter Schweigepflichtentbindungserklärungen erhebt, gelten. Damit will der DAV augenscheinlich mehr Waffengleichzeit zwischen dem Versicherten und der Assekuranz herstellen. Derzeit prüft das Bundesministerium der Justiz, aufgrund vieler negativer Medienberichte die Schadenregulierung der Versicherer. Neben den Gerichten wurden auch Anwälte befragt. Nach derzeitiger Rechtslage, gibt es ein umfassendes Auskunftsrecht nur in der Krankenversicherung. Und auch dort sei sie eingeschränkt.
Herausgabe verweigert
Laut DAV berichten Rechtsanwälte von Fällen, in denen bei Lebens-, Berufs- und Krankentagegeldversicherungen die Herausgabe von eingeholten ärztlichen Auskünften oder medizinischen Gutachten verweigert wurde. Versicherern würden betroffene Versicherte und Anwälte immer wieder erfolgreich mit dem Hinweis auf die Rechtslage "abschrecken". Damit hätten die Versicherer einen Informationsvorsprung und somit rechtliche und wirtschaftliche Vorteile. Nach Meinung des DAV sei kein Grund erkennbar, die für die Krankenversicherung geltende Auskunftsregelung zu erweitern und für alle Sparten der Personenversicherung gelten zu lassen.
Mündliche Verhandlung im September
Die DAV-Forderungen dürften im September bei der mündlichen Anhörung aller Beteiligten, intensiv diskutiert werden. Auch die Landesjustizverwaltungen sollen sich laut GDV schon gegenüber dem Bundesjustizministerium geäußert haben. Eine Zunahme des Kernvorwurfs in Medienberichten, dass die Regulierung der Versicherer zögerlich und zermürben geworden sei, hätten die Verwaltungen nicht festgestellt. Sie haben aber vorgeschlagen eine gesetzliche Frist einzuführen, innerhalb derer Versicherer Schadenersatzforderungen entscheiden müssen.
Bild: © Stephanie Hofschläger/
Dies soll auch für personenbezogene Gesundheitsdaten, die der Versicherer aufgrund vom Versicherten erteilter Schweigepflichtentbindungserklärungen erhebt, gelten. Damit will der DAV augenscheinlich mehr Waffengleichzeit zwischen dem Versicherten und der Assekuranz herstellen. Derzeit prüft das Bundesministerium der Justiz, aufgrund vieler negativer Medienberichte die Schadenregulierung der Versicherer. Neben den Gerichten wurden auch Anwälte befragt. Nach derzeitiger Rechtslage, gibt es ein umfassendes Auskunftsrecht nur in der Krankenversicherung. Und auch dort sei sie eingeschränkt.
Herausgabe verweigert
Laut DAV berichten Rechtsanwälte von Fällen, in denen bei Lebens-, Berufs- und Krankentagegeldversicherungen die Herausgabe von eingeholten ärztlichen Auskünften oder medizinischen Gutachten verweigert wurde. Versicherern würden betroffene Versicherte und Anwälte immer wieder erfolgreich mit dem Hinweis auf die Rechtslage "abschrecken". Damit hätten die Versicherer einen Informationsvorsprung und somit rechtliche und wirtschaftliche Vorteile. Nach Meinung des DAV sei kein Grund erkennbar, die für die Krankenversicherung geltende Auskunftsregelung zu erweitern und für alle Sparten der Personenversicherung gelten zu lassen.
Mündliche Verhandlung im September
Die DAV-Forderungen dürften im September bei der mündlichen Anhörung aller Beteiligten, intensiv diskutiert werden. Auch die Landesjustizverwaltungen sollen sich laut GDV schon gegenüber dem Bundesjustizministerium geäußert haben. Eine Zunahme des Kernvorwurfs in Medienberichten, dass die Regulierung der Versicherer zögerlich und zermürben geworden sei, hätten die Verwaltungen nicht festgestellt. Sie haben aber vorgeschlagen eine gesetzliche Frist einzuführen, innerhalb derer Versicherer Schadenersatzforderungen entscheiden müssen.
Bild: © Stephanie Hofschläger/
Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek