Bei Kleinschäden sollen Verbraucher künftig ihr Recht besser gegen große Unternehmen durchsetzen können. Daher soll jedermann das Recht erhalten, sich an einem Streit anderer zu beteiligen. Der EU-Vorstoß zu Sammelklagen wird von Verbraucherschützern begrüßt, vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) aber ablehnt.
Nun hat sich mit der Düsseldorfer Arag-Versicherung ein prominenter Rechtsschutzversicherer auf die Seite des Verbraucherschutzes geschlagen. „Wir befürworten, dass Sammelklagen in Deutschland gesetzlich verankert werden“, bestätigt Sprecher Christian Danner. Das derzeit schon mögliche Instrument einer Streitgenossenschaft sei unzureichend. Damit zieht der Versicherer mit dem Bundesverband Verbraucherschutz (vzbv) und dem Bund der Versicherten (BdV) an einem Strang.
„Es muss den Verbrauchern so einfach wie möglich gemacht werden, ihre Rechte durchzusetzen. Ein hilfreiches Mittel sind Sammelklagen“, sagt der BdV-Vorstandsvorsitzende Hartmuth Wrocklage. Heute würden Verbraucher, wenn es um einen sehr kleinen Streitwert gehe, vielfach aufgrund des hohen Kostenrisikos einen Streit erst gar nicht wagen.
Umfrage zur geldlichen Schmerzgrenze
Derzeit lotet der vzbv in einer bundesweiten Umfrage aus, wo bei den Verbrauchern die Schmerzgrenze liegt, wenn sie beispielsweise auf eine Gewinnspiel-Abzocke reinfallen, aus heiterem Himmel eine Rechnung für ein Klingelton-Abo erhalten oder sich herausstellt, dass der Gasversorger überzogene Preise verlangt hat. Die Ergebnisse werden der europäischen Kommission übermittelt, die derzeit über die Ausgestaltung einer europaweiten Sammelklage für jedermann diskutiert.
Nach Ansicht der Verbraucherschützer würde mit dem neuen Rechtsinstrument nicht nur die Position der Verbraucher gestärkt, sondern zudem die Justiz entlastet. So werde beispielsweise die Beweislast erleichtert. Oft genügten nämlich viele gleiche Fälle als Beweis, sodass ein aufwendiges Gutachten nicht unbedingt erforderlich ist. Kostenersparnis sehen auch die Rechtsschutzversicherer. „Wir glauben, dass gebündelte Verfahren deutlich günstiger sind, als wenn in jedem Fall eine Einzelklage erhoben wird“, so die Arag. Möglich, dass die Rechtsschutzpolicen dann sogar günstiger werden, was die Position der Sparte attraktiver machen könnte.
GDV hat Angst vor amerikanischen Verhältnissen
Demgegenüber fürchtet der GDV, dass mit einem Recht zur Sammelklage amerikanische Verhältnisse in Europa einziehen könnten. Dort profitieren vor allem Anwälte von einer regelrechten Klageindustrie. Verbraucher und Verbraucherverbande verfügen bereits über ausreichende Klagemöglichkeiten, meint der GDV.
So könnten beispielsweise die Verbraucherverbände das Instrument der Verbandsklage nutzen. Möglich ist, dass der GDV bei seiner ablehnenden Haltung zudem die Kosten der Haftpflichtversicherer im Auge hat. Ihnen könnten deutlich höhere Kosten entstehen, wenn Verbraucher massenweise in Kleinfällen ihr gutes Recht durchsetzen könnten.
Nun hat sich mit der Düsseldorfer Arag-Versicherung ein prominenter Rechtsschutzversicherer auf die Seite des Verbraucherschutzes geschlagen. „Wir befürworten, dass Sammelklagen in Deutschland gesetzlich verankert werden“, bestätigt Sprecher Christian Danner. Das derzeit schon mögliche Instrument einer Streitgenossenschaft sei unzureichend. Damit zieht der Versicherer mit dem Bundesverband Verbraucherschutz (vzbv) und dem Bund der Versicherten (BdV) an einem Strang.
„Es muss den Verbrauchern so einfach wie möglich gemacht werden, ihre Rechte durchzusetzen. Ein hilfreiches Mittel sind Sammelklagen“, sagt der BdV-Vorstandsvorsitzende Hartmuth Wrocklage. Heute würden Verbraucher, wenn es um einen sehr kleinen Streitwert gehe, vielfach aufgrund des hohen Kostenrisikos einen Streit erst gar nicht wagen.
Umfrage zur geldlichen Schmerzgrenze
Derzeit lotet der vzbv in einer bundesweiten Umfrage aus, wo bei den Verbrauchern die Schmerzgrenze liegt, wenn sie beispielsweise auf eine Gewinnspiel-Abzocke reinfallen, aus heiterem Himmel eine Rechnung für ein Klingelton-Abo erhalten oder sich herausstellt, dass der Gasversorger überzogene Preise verlangt hat. Die Ergebnisse werden der europäischen Kommission übermittelt, die derzeit über die Ausgestaltung einer europaweiten Sammelklage für jedermann diskutiert.
Nach Ansicht der Verbraucherschützer würde mit dem neuen Rechtsinstrument nicht nur die Position der Verbraucher gestärkt, sondern zudem die Justiz entlastet. So werde beispielsweise die Beweislast erleichtert. Oft genügten nämlich viele gleiche Fälle als Beweis, sodass ein aufwendiges Gutachten nicht unbedingt erforderlich ist. Kostenersparnis sehen auch die Rechtsschutzversicherer. „Wir glauben, dass gebündelte Verfahren deutlich günstiger sind, als wenn in jedem Fall eine Einzelklage erhoben wird“, so die Arag. Möglich, dass die Rechtsschutzpolicen dann sogar günstiger werden, was die Position der Sparte attraktiver machen könnte.
GDV hat Angst vor amerikanischen Verhältnissen
Demgegenüber fürchtet der GDV, dass mit einem Recht zur Sammelklage amerikanische Verhältnisse in Europa einziehen könnten. Dort profitieren vor allem Anwälte von einer regelrechten Klageindustrie. Verbraucher und Verbraucherverbande verfügen bereits über ausreichende Klagemöglichkeiten, meint der GDV.
So könnten beispielsweise die Verbraucherverbände das Instrument der Verbandsklage nutzen. Möglich ist, dass der GDV bei seiner ablehnenden Haltung zudem die Kosten der Haftpflichtversicherer im Auge hat. Ihnen könnten deutlich höhere Kosten entstehen, wenn Verbraucher massenweise in Kleinfällen ihr gutes Recht durchsetzen könnten.
Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek