Der Kölner wird den Rechtsschutz-Versicherungsbestand der DBV-Winterthur Versicherungen übernehmen. Beide Unternehmen unterzeichneten einen Vorvertrag, nach dem Roland auch den Rechtsschutz-Versicherungsbestand DBV Deutsche Beamtenversicherung im Jahr 2009 übernimmt. Bereits ab 1. Januar 2008 wird Roland durch einen Quotenrückversicherungsvertrag das versicherungstechnische Risiko für den Bestand vollständig tragen, heißt es in einer Mitteilung von Roland.
Die Vereinbarung stehe im Zusammenhang mit der Integration der DBV-Winterthur Versicherungen in den deutschen Axa Konzern. Sie stehe noch unter Vorbehalt der Zustimmung der Aufsichtsratsgremien. Der Axa Konzern betreibe die Rechtsschutzversicherung traditionell nicht selbst. Seine Vertriebspartner vermitteln dieses Geschäft an Roland Rechtsschutz, bei der die Axa mit knapp 40 Prozent der führende Anteilseigner ist.
Roland habe im Vorvertrag zugesichert, für die im Rechtsschutzsegment tätigen DBV-Winterthur-Mitarbeiter den Standort Wiesbaden bis Ende 2012 aufrecht zu erhalten. Außerdem wird Roland für diese Mitarbeiter die im Rahmen der Integration mit den Axa- und DBV-Winterthur-Betriebsräten vereinbarten Regelungen zum Interessenausgleich anwenden und bis mindestens Ende Dezember 2012 auf betriebsbedingte Kündigungen verzichten.
Die Vereinbarung stehe im Zusammenhang mit der Integration der DBV-Winterthur Versicherungen in den deutschen Axa Konzern. Sie stehe noch unter Vorbehalt der Zustimmung der Aufsichtsratsgremien. Der Axa Konzern betreibe die Rechtsschutzversicherung traditionell nicht selbst. Seine Vertriebspartner vermitteln dieses Geschäft an Roland Rechtsschutz, bei der die Axa mit knapp 40 Prozent der führende Anteilseigner ist.
Roland habe im Vorvertrag zugesichert, für die im Rechtsschutzsegment tätigen DBV-Winterthur-Mitarbeiter den Standort Wiesbaden bis Ende 2012 aufrecht zu erhalten. Außerdem wird Roland für diese Mitarbeiter die im Rahmen der Integration mit den Axa- und DBV-Winterthur-Betriebsräten vereinbarten Regelungen zum Interessenausgleich anwenden und bis mindestens Ende Dezember 2012 auf betriebsbedingte Kündigungen verzichten.
Autor(en): Angelika Breinich-Schilly