Reduction in Yield täuscht Verbraucher

Schon seit einigen Jahren fordern Politik und Verbraucherschutz eine Kennzahl für Altersvorsorgeverträge, die die Kosten des Vertrages für Verbraucher transparent machen soll. Vor allem bei den staatlich geförderten Riester-Verträgen, die in den unterschiedlichsten Varianten angeboten werden, ist eine Vergleichbarkeit so gut wie nicht gegeben. Dem in den Jahren 2005 und 2006 vom Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) im Rahmen seiner Transparenzoffensive ins Rennen geworfenen "Renditeeffekt" war indes kein großer Erfolg beschieden. Nur wenige Versicherungsunternehmen haben diese Kennzahl aufgegriffen.

Nun favorisiert die Politik eine andere Kennzahl, die so genannte Reduction in Yield (RiY). Laut Versicherungsvertragsgesetz müssen in Deutschland bisher nur die Kosten der Versicherung, nicht aber die Kosten der hinterlegten Fonds beziehungsweise Geldanlagen ausgewiesen werden. Das soll sich nun ändern. Die RiY oder Gesamtkostenquote soll den Verlust durch versicherungs- und fondsbezogene Kosten aufzeigen und Renditeeinbußen durch Abschlusskosten und durch laufende Kosten inklusive Kapitalanlagekosten in einer Kennzahl zusammenführen. Dadurch, so die Intention, soll der Verbraucher in die Lage versetzt werden, Rendite und Risikostruktur der Anlage zu verstehen und eine fundierte Entscheidung zu treffen. Aber ist diese Kenngröße tatsächlich dazu geeignet?

Axel Kleinlein, Vorstandsvorsitzender des Bundes der Versicherten (BdV) (siehe Bild), hat da so seine Zweifel, die er während einer Tagung des Bundesverbandes der Versicherungsberater (BVVB) in Dresden auch deutlich zum Ausdruck brachte. Zum einen sei die Kennzahl viel zu kompliziert, er bezweifle, dass die Vermittler und schon gar nicht die Kunden sie wirklich verstehen. Zudem beachte die Zahl die Kosten während der Rentenzeit, wie sie bei Riester-Verträgen von entscheidender Bedeutung seien, überhaupt nicht. Berechnungen hätten ergeben, dass es keine lineare Entwicklung der Einbußen über die Gesamtlaufzeit des Vertrages gebe. Die Aussage, um welchen Prozentsatz die eigentlich erzielbare Rendite am Ende der Laufzeit durch Kosten gemindert werde, sage noch nichts darüber aus, wie sich die Sache nach fünf, zehn oder 15 Jahren darstelle. Da viele Verträge nicht bis zum Ende durchgehalten werden, müsse der Verbraucher zumindest über zusätzliche Verluste bei vorzeitiger Kündigung aufgeklärt werden.

Vor allem aber sei problematisch, dass sich die Renditeminderung über den Zinseszinseffekt umso stärker negativ bemerkbar mache, je länger der Vertrag laufe. Das sei allerdings nicht auf den ersten Blick erkennbar, sodass es unweigerlich zu Fehlentscheidungen durch den Verbraucher kommen müsse.

Normale Kostenquote sei aussagekräftiger
Nach Auffassung des BdV könne man mit einer normalen Kostenquote, die eindeutig benennt, was in den Vertrag und was in andere Quellen fließt, mehr Transparenz und Verbraucherschutz erreichen, meint Kleinlein. „Wenn der Kunde weiß, dass die Kostenquote seines Vertrags angenommen sechs Prozent beträgt, dann weiß er, dass von 100 Euro Sparbeitrag sechs Euro abgezogen werden. Damit können Kunden etwas anfangen.“ Dagegen sei die RiY eine Renditeminderungs-Größe und sehr kompliziert. Daher will der BdV, dass diese Kenngröße ganz vom Tisch kommt. Er bedaure daher, dass Dr. Mark Ortmann vom Institut für Transparenz in der Altersvorsorge (ITA) das Konzept unterstütze, so der BdV-Chef.

Autor(en): Elke Pohl

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