Der Pensions-Sicherungs-Vereins VVaG (PSVaG) hat eine erste Schätzung für den zu erwartenden Beitragssatz 2019 veröffentlicht. Die positive Botschaft: Die Anzahl der Insolvenzen ist historisch. Der Grund: Aufgrund der positiven wirtschaftlichen Entwicklung konnte für die Zukunft vorgesorgt werden.
Der PSVaG berichtete kürzlich, dass ihn 2019 bisher eine mit 372 historisch geringe Anzahl an Insolvenzen betroffen hätte. Jedoch sei der Aufwand pro Insolvenz gestiegen, weshalb das Schadenvolumen im Vergleich zum Vorjahr nahezu unverändert bei 660 Millionen Euro liege. Als Grund dafür wurden einige Großschäden im 1. Halbjahr des Geschäftsjahres 2019 genannt. Nachdem der Beitragssatz im vergangenen Jahr mit 2,1 Promille festgelegt worden ist, geht der PSVaG für das laufende Jahr von einem Beitragssatz unter zwei Promille aus.
Zielgröße bereits Ende 2018 fast erreicht
Im Jahr 2017 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) die Zielgröße für den Ausgleichsfonds von sechs Promille auf neun Promille (circa drei Milliarden Euro) der Beitragsbemessungsgrundlage (BBG) erhöht. Diese Zielgröße wurde bereits Ende 2018 fast erreicht. Durch das Konstrukt des Ausgleichsfonds können in Jahren höherer Schadenvolumina Mittel entnommen werden, die den Beitragssatz auf ein niedrigeres Niveau sinken lässt und damit die Liquidität der Mitgliedsunternehmen schont.
Inzwischen können Neuanmeldungen oder gesellschaftsrechtliche Änderungen dem PSVaG online mitgeteilt werden. Ab dem Jahr 2020 soll außerdem die Möglichkeit bestehen, die Beitragsbemessungsgrundlage elektronisch mitzuteilen. Mittelfristig wird das Ziel ausgegeben, dass ein Mitgliederportal erstellt wird, über das alle Meldepflichten abgewickelt werden können.
Problemlos Mittel entnehmen, um Beitragsspitzen zu reduzieren
Fazit: Der PSVaG geht von einem Beitragssatz im Jahr 2019 unter zwei Promille aus. Die positive wirtschaftliche Entwicklung der vergangenen Jahre wurde laut eigenen Angaben dazu genutzt, den Ausgleichsfonds auf neun Promille (circa drei Milliarden Euro) der BBG anzuheben, sodass auch in Jahren mit höherem Schadenvolumen wohl Mittel entnommen werden können, um Beitragsspitzen reduzieren zu können.
Quelle: Longial GmbH
Autor(en): Versicherungsmagazin