Private Altersvorsorge als europäisches Modell

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Die EU-Kommission möchte die private Altersvorsorge attraktiver machen und gleichzeitig den Kapitalmarkt in diesem Segment ankurbeln. Sie hat daher den Mitgliedstaaten einen Verordnungsvorschlag für ein europaweites Altersvorsorgeprodukt (Pan European Pension Produkt – PEPP) vorgelegt. Der Bundesrat kann morgen dazu Stellung nehmen.

Die PEPPs sollen eine Ergänzung zu den nationalen Angeboten darstellen, diese jedoch nicht ersetzen. Ziel ist es, ein möglichst einfaches, transparentes, verbraucherfreundliches und kostengünstiges Vorsorgeprodukt zu schaffen, das Verbraucher bei Umzug in ein anderes europäisches Land problemlos mitnehmen können.

Auszahlungsformen sind vertraglich frei festlegbar
Versicherer können bis zu fünf Anlageoptionen anbieten  -  darunter eine Variante, die gewährleistet, dass zumindest das eingesetzte Kapital wieder ausbezahlt wird. Die Auszahlungsformen wie Renten oder pauschale Kapitalbeträge sind vertraglich frei festlegbar. Kunden haben das Recht, alle fünf Jahre zu gedeckelten Kosten den Anbieter zu wechseln. Zuständig für die Zulassung ist die Europäische Aufsichtsbehörde für Versicherungswesen und die betriebliche Altersvorsorge.

Der EU-Vorschlag soll Einzelpersonen eine neue freiwillige Vorsorgemöglichkeit eröffnen, die einen ausreichenden Verbraucherschutz im Hinblick auf die zentralen Merkmale des Produkts gewährleistet. Gleichzeitig soll der Rahmen flexibel genug sein, damit verschiedene Anbieter Produkte entwickeln können, die ihren Geschäftsmodellen entsprechen. Der Vorschlag soll die Anbieter dazu bringen, auf angemessene Weise langfristig in die Realwirtschaft, insbesondere in Infrastruktur und Unternehmen, zu investieren und damit den langfristigen Verbindlichkeiten im Rahmen der PEPPs Rechnung zu tragen.

Soll Verbraucher zu einer größeren Auswahl an Anbietern führen
Grundsätzlich will der Vorschlag ein Gütesiegel für private Altersvorsorgeprodukte in der EU schaffen und das Vertrauen der Verbraucher steigern. Er soll für die Verbraucher zu einer größeren Auswahl an Anbietern führen und für die Anbieter gleiche Wettbewerbsbedingungen schaffen. Darüber hinaus könnte der Vorschlag zur Schaffung eines Binnenmarkts für die private Altersvorsorge beitragen und den Wettbewerb zwischen den Anbietern zugunsten der Verbraucher fördern.

 

Der Vorschlag für einen PEPP-Rahmen umfasst ein ergänzendes freiwilliges System, das neben nationalen Regelungen besteht und es Anbietern ermöglicht, EU-weite private Altersvorsorgeprodukte zu entwickeln. Er zielt darauf ab, mehr Ersparnisse der privaten Haushalte weg von traditionellen Instrumenten wie Spareinlagen hin zu den Kapitalmärkten zu lenken.

Wahl zwischen sicherer Standard-Option und Optionen mit Risikoprofilen
Der Kommissions-Vorschlag soll auch gewährleisten, dass die Verbraucher umfassend über die Eckpunkte des Produkts informiert sind. Was die Anlagestrategie angeht, so werden die Verbraucher die Wahl zwischen einer sicheren Standard-Anlageoption und alternativen Optionen mit diversen Risikoprofilen haben. Die Verbraucher sollen von einer EU-weiten Mitnahmefähigkeit, voller Transparenz der Kosten des PEPP und der Möglichkeit eines Anbieterwechsels profitieren.

Auch gewünscht: Steuervorteile für PEPPs
Damit die Mitgliedstaaten Steuervorteile für PEPPs gewähren, hat die Kommission gemeinsam mit diesem Vorschlag eine Empfehlung zur steuerlichen Behandlung privater Altersvorsorgeprodukte, einschließlich des europaweiten privaten Altersvorsorgeprodukts, verabschiedet.

Quelle: Bundesrat

Autor(en): Versicherungsmagazin

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