PKV-Ombudsmann: Beschwerden sind auf normales Niveau gesunken

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Der Ombudsmann der privaten Kranken- und Pflegeversicherung (PKV) hat seinen Tätigkeitsbericht für 2019 vorgelegt. Im vergangenen Jahr ist die Zahl der Versicherten-Beschwerden nach dem Anstieg 2018 wieder deutlich zurückgegangen.

Im Berichtsjahr 2019 sind 5.953 Schlichtungsanträge bei PKV-Ombudsmann Heinz Lanfermann eingegangen. Die Zahl liegt geringfügig unter dem Mittelwert von 6.161 Antragseingängen in den Jahren 2009 bis 2019. 5.002 der eingegangenen Anträge wurden angenommen, 951 abgelehnt. 81 Prozent (4.053) der angenommenen Beschwerden betrafen die Krankenvollversicherung, 15,2 Prozent (758) die Zusatzversicherung und 3,8 Prozent (191) die Pflegepflichtversicherung.

2018 war ein Ausreißer

Die ungewöhnlich hohe Zahl von 7.34 Beschwerden im Jahr 2018 war ein Ausreißer, so der Bericht. Sie habe vor allem auf dem Eingang von 1.177 Anträgen beruht, die sich auf die Frage zur Berechtigung von Beitragsanpassungen in der Krankenvollversicherung bezogen: "Nach diesem sprunghaften Anstieg, dem damit verbundenen hohen Mehraufwand und einer entsprechenden Abarbeitung dieser Anträge durch die Schlichtungsstelle, kann der Ombudsmann für das Berichtsjahr 2019 nunmehr wieder einen Antragseingang verzeichnen, der dem Niveau der Jahre zuvor entspricht."

In der Krankenvollversicherung nahmen Gebührenstreitigkeiten mit 20,4 Prozent (828) den Spitzenplatz ein. Bei den Zusatzversicherungen belegten Streitigkeiten zur Auslegung von Vertragsbedingungen mit 29 Prozent (141) den ersten Platz. In der Pflegepflichtversicherung beschwerten sich die Versicherten am häufigsten über verweigerte Leistungen (36,6 Prozent oder 70 Beschwerden).

Durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt 23 Wochen

2019 konnten von den 5.002 zulässigen Anträgen in 352 Fällen eine Einigung erzielt werden. In 1.379 Fällen war eine Schlichtung nicht möglich. 343 Verfahren wurden auf Wunsch der Antragsteller eingestellt. Neben der Bearbeitung neuer Schlichtungsanträge befasste sich der Ombudsmann auch mit dem Abschluss der noch offenen Verfahren aus dem Jahr 2018. Insgesamt konnten 6.182 Schlichtungsverfahren beendet werden.

Im Durchschnitt betrug die Bearbeitungszeit nach Eingang der vollständigen Beschwerdeakte 23 Wochen.

Unter 0,02 Prozent der PKV-Versicherten haben sich beschwert

Unter Berücksichtigung der über 40 Millionen bestehenden Verträge in der Krankheitskostenvoll-, Zusatz- und Pflegeversicherung, für die der PKV-Ombudsmann zuständig ist, liege die Zahl der Fälle, in denen ein Schlichtungsverfahren angestrebt wurde, bei unter 0,02 Prozent. "Dies spricht für eine weiterhin hohe Zufriedenheit der Versicherten mit ihrer privaten Krankenversicherung und insbesondere auch für ein lösungsorientiertes Beschwerdemanagement der Krankenversicherer", konstatiert Ombudsmann Lanfermann.

Hier geht es zum Bericht des PKV-Ombudsmanns.

Autor(en): Versicherungsmagazin.de

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