Patienten-Rechtsschutz inklusive - und ohne Preisaufschlag

Patienten-Rechtsschutz verquickt mit einer Krankheitskosten-Vollversicherung zeichnet ein neues Produkt der Arag aus. Der Markteintritt der so erzielten Produkt-Kombination mit Alleinstellungsmerkmal ist auf den 1. Januar 2010 terminiert. "Bei Behandlungs- und Aufklärungsfehlern können nun Patienten und Arzt auf Augenhöhe miteinander reden", sagt Arag Vorstandsmitglied Hanno Petersen.

Im modernen Rechtsschutz sei der Kostenschutz nur noch eines von mehreren Elementen des Angebots, heißt es bei der Arag Versicherungsgruppe. Um nun die Rechtsschutzidee auf der Höhe der Zeit zu halten, wurden in der Arag Produktentwicklung Rechtsschutzelemente als Zusatz mit Policen anderer Sparten kombiniert. Erstmals sichert damit ein privater deutscher Krankenversicherer, die Arag Krankenversicherungs-AG, seine vollversicherten Kunden gegen Rechtsschutzrisiken, die auf problematische Heilbehandlung zurückzuführen sind, ohne zusätzlichen Mehrbeitrag ab.

Bisherige Angebote erstreckten sich lediglich auf eine telefonische Rechtsberatung oder müssen fakultativ, das heißt gegen Mehrbeitrag, zur Krankenversicherung abgeschlossen werden.Die Arag Krankenversicherungs-AG will die rechtliche Chancengleichheit ihrer Kunden im Arzt-Patienten-Verhältnis deutlich verbessern. Ab 1. Januar 2010 ist der neue Patienten-Rechtsschutz Bestandteil der Krankheitskostenvollversicherung.

Unterstützung bei Auseinandersetzungen mit dem Arzt
Der Versicherer trägt der Tatsache Rechnung, dass es für Patienten oft besonders schwierig sei, in der komplizierten Auseinandersetzung mit Ärzten um einen Behandlungsfehler zu ihrem Recht zu kommen. Zumal Patienten dann in der Regel die Auseinandersetzung nicht mehr direkt mit dem behandelnden Arzt, sondern mit der Berufshaftpflichtversicherung des Mediziners führen müssen.

Was ist ein Behandlungsfehler?
Das beginnt mit der Definition, wann ein Behandlungsfehler tatsächlich vorliegt. Nicht nur die viel zitierte Schere, die der Chirurg während der OP im Bauch vergessen hat, gilt als Behandlungsfehler, sondern beispielsweise auch falsche Angaben zur Dosierung eines Medikaments. Als Behandlungsfehler wird somit die nicht angemessene, insbesondere nicht sorgfältige, nicht richtige oder nicht zeitgerechte Behandlung des Patienten durch einen Arzt bezeichnet. Ist vor der Behandlung die Aufklärung durch den Arzt über Erforderlichkeit und Risiken der Behandlung nicht erfolgt, handelt es sich um einen - ebenfalls versicherten - Aufklärungsfehler. Dies gilt nicht nur für Ärzte, sondern beispielsweise auch für Krankenhauspersonal, Psychotherapeuten, Apotheker oder Pflegedienste. Sie alle werden Ärzten im Arag Patienten-Rechtsschutz gleichgestellt.

"Medizinische Schadensersatzprozesse sind oftmals langwierig und in der Beweisführung für den Patienten sehr komplex. Ohne spezialisierte anwaltliche Begleitung ist das Kräfteverhältnis zwischen Arzt und Patient nicht ausgewogen", betont Petersen. Jetzt bietet sich dem Patienten in der Auseinandersetzung mit einem Arzt eine bessere Ausgangsposition. Mit einem leistungsfähigen Rechtsschutzversicherer an seiner Seite steigen beim Patienten die Chancen auf eine erfolgreiche Geltendmachung angemessener Ansprüche.

Das Leistungsspektrum des Arag Patienten-Rechtsschutzes ist konkret abgesteckt. In einem entsprechenden Rechtsschutzfall sind Kosten von bis zu einer Million Euro europaweit abgedeckt. Weltweit übernimmt die Arag bis zu 100.000 Euro der anfallenden Kosten. "Für Versicherte fällt dabei keine Selbstbeteiligung an", sagt Petersen.

Ab Januar 2010 können die Kranken-Vollversicherte auch die anwaltliche telefonische Erstberatung der Arag nutzen: Rund um die Uhr geben Rechtsanwälte einen ersten professionellen Rat zu Behandlungs- und/oder Aufklärungsfehlern. Die anwaltlichen Beratungsleistungen der Arag wurden vom TÜV ganz aktuell mit der Spitzennote "sehr gut" zertifiziert.

Autor(en): Ellen Bocquel, Versicherungsmagazin.de

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