Nach dem Fund von Paketbomben, die aus dem Jemen versandt wurden, dürfte es weltweit zu verschärften Luftfrachtkontrollen kommen. Folglich muss die verladende Wirtschaft wegen Verspätungen mit Unterbrechungen von Produktion oder Betrieb rechnen. Vor allem Bauprojekte, bei denen vertragliche Strafen bei Lieferverzögerung vereinbart wurden, sind betroffen. Einen Versicherungsschutz dafür gibt es bisher in den meisten Policen zur Warentransportversicherung nicht. Somit müssen Kunden mit hohen Vermögensschäden rechnen, wenn durch zu spät eingetroffene Güter Bauprojekte oder Produktion lahmgelegt werden.
"Im Massengeschäft müssen Hersteller, wie etwa Autoproduzenten, immer mit Lieferengpässen rechnen. Hier gilt es die Just-in-Time-Produktion so einzustellen, dass sich unvorhergesehene Einflüsse nicht auswirken", sagt Matthias Stelling, der beim internationalen Versicherungsmakler Marsh Deutschland für Transportversicherungen zuständig ist. Für besonders Bau- und Projektgeschäft empfiehlt der Experte hingegen der verladenden Wirtschaft zu prüfen, ob der Versicherungsschutz nicht um eine spezielle Transport–Betriebsunterbrechungsversicherung (Transport-BU) erweitert werden sollte. Solche besonderen BU-Policen knüpften die Leistung bisher an einen vorausgegangenen Sachschaden .
Konzepte sind in der Mache
Inzwischen gibt es aber auch Angebote, bei denen ein Ausfallschaden unabhängig vom Sachschaden versichert werden kann. Versicherungsmakler, Juristen oder Berater, die Kunden mit internationalen Transportpolicen betreuen sollten die Risikolage überprüfen. "Andernfalls stehen sie möglicherweise in der Haftung“" warnt Arno Schubach, Fachanwalt für Versicherungsrecht von der Kanzlei Caspers Mock aus Koblenz. Der Verweis, dass die kooperierenden Versicherer des Maklers eine solche Deckungserweiterung noch nicht anbieten, schütze nicht vor der Haftung warnt Schubach. Anbieter solcher Policen, die das Risiko der Unterbrechung der Lieferkette absichern, sind beispielsweise der Zurich Konzern oder die Kiln Group, die ein Büro in Frankfurt unterhält. Andere deutsche Industrie- und Rückversicherer entwickeln derzeit Konzepte. Für Vertragsstrafen bieten der internationale Versicherungsmakler Aon Deutschland eine Lösung. Das Besondere an der Aon-Deckung: Der Versicherer leistet die Entschädigung, egal aus welchem Grund die Vertragsstrafe fällig wird - solange nicht ein im Versicherungsvertrag ausdrücklich genannter Ausschlusstatbestand vorliegt.
Diebstahlrisiko sinkt
Die Lücken im Transportversicherungsschutz waren erstmals durch die zeitweiligen Flugverbote in Europa infolge eines Vulkanausbruchs deutlich geworden. Die Nachfrage soll, auch weil der Schutz teuer ist, bisher eher gering sein. Marsh-Experte Stelling macht aber deutlich, dass auch spezieller Transport-BU-Schutz meist erst ab einem Puffer von mindestens einer Woche Verspätung greift. Zudem sind Krieg, Terrorismus und Vorsatz ausgeschlossen. Ob erweiterte Anti-Terrorkontrollen unter dieses Verbot fallen ist unklar. Einen positiven Effekt der aktuellen Sicherheitsentwicklung sieht ein Versicherungsexperte, der nicht genannt werden möchte: "Durch verschärfte Kontrollen sinkt das Diebstahlrisiko."
"Im Massengeschäft müssen Hersteller, wie etwa Autoproduzenten, immer mit Lieferengpässen rechnen. Hier gilt es die Just-in-Time-Produktion so einzustellen, dass sich unvorhergesehene Einflüsse nicht auswirken", sagt Matthias Stelling, der beim internationalen Versicherungsmakler Marsh Deutschland für Transportversicherungen zuständig ist. Für besonders Bau- und Projektgeschäft empfiehlt der Experte hingegen der verladenden Wirtschaft zu prüfen, ob der Versicherungsschutz nicht um eine spezielle Transport–Betriebsunterbrechungsversicherung (Transport-BU) erweitert werden sollte. Solche besonderen BU-Policen knüpften die Leistung bisher an einen vorausgegangenen Sachschaden .
Konzepte sind in der Mache
Inzwischen gibt es aber auch Angebote, bei denen ein Ausfallschaden unabhängig vom Sachschaden versichert werden kann. Versicherungsmakler, Juristen oder Berater, die Kunden mit internationalen Transportpolicen betreuen sollten die Risikolage überprüfen. "Andernfalls stehen sie möglicherweise in der Haftung“" warnt Arno Schubach, Fachanwalt für Versicherungsrecht von der Kanzlei Caspers Mock aus Koblenz. Der Verweis, dass die kooperierenden Versicherer des Maklers eine solche Deckungserweiterung noch nicht anbieten, schütze nicht vor der Haftung warnt Schubach. Anbieter solcher Policen, die das Risiko der Unterbrechung der Lieferkette absichern, sind beispielsweise der Zurich Konzern oder die Kiln Group, die ein Büro in Frankfurt unterhält. Andere deutsche Industrie- und Rückversicherer entwickeln derzeit Konzepte. Für Vertragsstrafen bieten der internationale Versicherungsmakler Aon Deutschland eine Lösung. Das Besondere an der Aon-Deckung: Der Versicherer leistet die Entschädigung, egal aus welchem Grund die Vertragsstrafe fällig wird - solange nicht ein im Versicherungsvertrag ausdrücklich genannter Ausschlusstatbestand vorliegt.
Diebstahlrisiko sinkt
Die Lücken im Transportversicherungsschutz waren erstmals durch die zeitweiligen Flugverbote in Europa infolge eines Vulkanausbruchs deutlich geworden. Die Nachfrage soll, auch weil der Schutz teuer ist, bisher eher gering sein. Marsh-Experte Stelling macht aber deutlich, dass auch spezieller Transport-BU-Schutz meist erst ab einem Puffer von mindestens einer Woche Verspätung greift. Zudem sind Krieg, Terrorismus und Vorsatz ausgeschlossen. Ob erweiterte Anti-Terrorkontrollen unter dieses Verbot fallen ist unklar. Einen positiven Effekt der aktuellen Sicherheitsentwicklung sieht ein Versicherungsexperte, der nicht genannt werden möchte: "Durch verschärfte Kontrollen sinkt das Diebstahlrisiko."
Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek