"Mehr Rente durch mehr Eigenvorsorge für mehr Menschen": Unter dieser Überschrift unterbreitete der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) am Dienstag in Berlin Vorschläge, um die stagnierende Entwicklung bei der privaten und betrieblichen Altersvorsorge zu überwinden.
In der betrieblichen Altersversorgung (bAV) setzt der GDV laut Frank-Henning Florian, Vorstandsvorsitzender der R+V Lebensversicherung und Chef des Sozialpolitischen Ausschusses des GDV, vor allem auf ein freiwilliges Opting-out nach dem Vorbild etwa der USA, wo dieses Instrument zu einer Verdopplung der Betriebsrenten bei Neueinstellung geführt hat. Es funktioniert so, dass zunächst die gesamte Belegschaft einer Firma an der Entgeltumwandlung teilnimmt, Mitarbeiter dies aber innerhalb einer bestimmten Frist aktiv abwählen können. Die Erfahrungen zeigen, dass die Zugangshürden zur bAV damit wesentlich abgesenkt würden, die Beteiligung merklich erhöht werden und dennoch die Freiwilligkeit der Teilnahme erhalten bliebe, so Florian weiter.
Vereinfachungen für kleine Betriebe
Nach den Ergebnissen einer Befragung von R+V und Uni Leipzig unter mittelständischen Firmenchefs finden fast drei Viertel dieses Verfahren gut. Allerdings müsse es gesetzliche Regelungen für Bestände durch Änderungen etwa im Betriebsrentengesetz geben. Weitere Vorschläge des GDV zielen darauf, vor allem kleinen Betrieben zu ermöglichen mit nur einem bAV-Durchführungsweg auszukommen, den steuerlichen Rahmen von jetzt vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze auf zehn Prozent zu erhöhen sowie viele weitere kleine Hemmnisse abzubauen, um die bAV vor allem für kleine Betriebe interessant zu machen.
Tarifrente keine Alternative
Aus Arbeitnehmersicht müsse die Belastung mit Sozialversicherungsbeiträgen in der Rentenphase gemindert, ein einfaches Zuschussmodell für Geringverdiener installiert sowie klargestellt werden, dass auch bei Mindestlohn eine Entgeltumwandlung möglich ist. Die geplante Tarifrente ("Nahles-Rente") gehe an nicht tarifgebundenen kleinen Firmen dagegen vorbei, verschärfe die Komplexität der bAV mit einem sechsten Durchführungsweg, beschädige bestehende bAV-Systeme wie die Metall-Rente und habe keine akzeptable Antwort darauf, wie das eingezahlte Geld gesichert werden kann. Eine Absicherung über den Pensions-Sicherungs-Verein hält Florian für falsch und für systemwidrig.
Förderintensität anpassen
Im Bereich private Altersvorsorge plädierte Dr. Peter Schwark, Mitglied der GDV-Hauptgeschäftsführung, vor allem für eine Verbesserung der staatlichen Förderung von Riester-Verträgen. Anders als ursprünglich geplant habe sich die Förderung seit 2002 nicht erhöht und beträgt nach wir vor 154 Euro. Der Eigenanteil hat sich dagegen aufgrund von gestiegenen Einkommen von 353 auf 465 Euro erhöht, so dass die Zulagenquote kontinuierlich gesunken ist. Entsprechend schlägt der GDV vor, die Grundzulage auf 200 Euro zu erhöhen sowie die staatliche Förderung zu dynamisieren.
Aus Versicherer-Sicht sei die Riester-Rente zwar in vielen Punkten bereits verbessert worden, biete aber dennoch vielfältiges Veränderungspotenzial. So wird gefordert, dass sie für alle Steuerzahler offen steht, auch für Solo-Selbstständige. Zudem müsse das Zulagensystem vereinfacht werden. "Die Riester-Rente bekommen wir nur flott, wenn es ein gewichtiges politischen Signal gibt", ist Schwark sicher. Derzeit stehe das Thema in der Großen Koalition allerding "nicht ganz oben auf der Agenda". "Nichtstun der Politik befördert das Nichtstun der Bevölkerung", so das GDV-Fazit. Das allerdings würde sich fatal auf die Versorgung im Alter auswirken.
Keine Provisionen auf Zulagen
Die Versicherer sollten sich darauf einigen, auf Abschlusskosten und Provisionen für Zulagen zu verzichten und bei Vertragswechseln keine Abschlusskosten und Provisionen auf übertragenes Kapital zu erheben, so Schwark. Zudem konzentriere man sich auf den Auszahlmarkt und versuche hier, Kunden von Fonds- und Banksparplänen interessante Versicherungsalternativen zu bieten.
Bildquelle: © doc rabe media, Fotolia
In der betrieblichen Altersversorgung (bAV) setzt der GDV laut Frank-Henning Florian, Vorstandsvorsitzender der R+V Lebensversicherung und Chef des Sozialpolitischen Ausschusses des GDV, vor allem auf ein freiwilliges Opting-out nach dem Vorbild etwa der USA, wo dieses Instrument zu einer Verdopplung der Betriebsrenten bei Neueinstellung geführt hat. Es funktioniert so, dass zunächst die gesamte Belegschaft einer Firma an der Entgeltumwandlung teilnimmt, Mitarbeiter dies aber innerhalb einer bestimmten Frist aktiv abwählen können. Die Erfahrungen zeigen, dass die Zugangshürden zur bAV damit wesentlich abgesenkt würden, die Beteiligung merklich erhöht werden und dennoch die Freiwilligkeit der Teilnahme erhalten bliebe, so Florian weiter.
Vereinfachungen für kleine Betriebe
Nach den Ergebnissen einer Befragung von R+V und Uni Leipzig unter mittelständischen Firmenchefs finden fast drei Viertel dieses Verfahren gut. Allerdings müsse es gesetzliche Regelungen für Bestände durch Änderungen etwa im Betriebsrentengesetz geben. Weitere Vorschläge des GDV zielen darauf, vor allem kleinen Betrieben zu ermöglichen mit nur einem bAV-Durchführungsweg auszukommen, den steuerlichen Rahmen von jetzt vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze auf zehn Prozent zu erhöhen sowie viele weitere kleine Hemmnisse abzubauen, um die bAV vor allem für kleine Betriebe interessant zu machen.
Tarifrente keine Alternative
Aus Arbeitnehmersicht müsse die Belastung mit Sozialversicherungsbeiträgen in der Rentenphase gemindert, ein einfaches Zuschussmodell für Geringverdiener installiert sowie klargestellt werden, dass auch bei Mindestlohn eine Entgeltumwandlung möglich ist. Die geplante Tarifrente ("Nahles-Rente") gehe an nicht tarifgebundenen kleinen Firmen dagegen vorbei, verschärfe die Komplexität der bAV mit einem sechsten Durchführungsweg, beschädige bestehende bAV-Systeme wie die Metall-Rente und habe keine akzeptable Antwort darauf, wie das eingezahlte Geld gesichert werden kann. Eine Absicherung über den Pensions-Sicherungs-Verein hält Florian für falsch und für systemwidrig.
Förderintensität anpassen
Im Bereich private Altersvorsorge plädierte Dr. Peter Schwark, Mitglied der GDV-Hauptgeschäftsführung, vor allem für eine Verbesserung der staatlichen Förderung von Riester-Verträgen. Anders als ursprünglich geplant habe sich die Förderung seit 2002 nicht erhöht und beträgt nach wir vor 154 Euro. Der Eigenanteil hat sich dagegen aufgrund von gestiegenen Einkommen von 353 auf 465 Euro erhöht, so dass die Zulagenquote kontinuierlich gesunken ist. Entsprechend schlägt der GDV vor, die Grundzulage auf 200 Euro zu erhöhen sowie die staatliche Förderung zu dynamisieren.
Aus Versicherer-Sicht sei die Riester-Rente zwar in vielen Punkten bereits verbessert worden, biete aber dennoch vielfältiges Veränderungspotenzial. So wird gefordert, dass sie für alle Steuerzahler offen steht, auch für Solo-Selbstständige. Zudem müsse das Zulagensystem vereinfacht werden. "Die Riester-Rente bekommen wir nur flott, wenn es ein gewichtiges politischen Signal gibt", ist Schwark sicher. Derzeit stehe das Thema in der Großen Koalition allerding "nicht ganz oben auf der Agenda". "Nichtstun der Politik befördert das Nichtstun der Bevölkerung", so das GDV-Fazit. Das allerdings würde sich fatal auf die Versorgung im Alter auswirken.
Keine Provisionen auf Zulagen
Die Versicherer sollten sich darauf einigen, auf Abschlusskosten und Provisionen für Zulagen zu verzichten und bei Vertragswechseln keine Abschlusskosten und Provisionen auf übertragenes Kapital zu erheben, so Schwark. Zudem konzentriere man sich auf den Auszahlmarkt und versuche hier, Kunden von Fonds- und Banksparplänen interessante Versicherungsalternativen zu bieten.
Bildquelle: © doc rabe media, Fotolia
Autor(en): Elke Pohl