Neuregelung des Versorgungsausgleichs

Der Versorgungsausgleich – sprich: die Aufteilung der Rentenansprüche nach der Scheidung – war bislang kompliziert und fehleranfällig. Außerdem sorgte das Verfahren noch viele Jahre nach der Scheidung für Konfliktstoff unter den ehemaligen Partnern. Zum 1. September 2009 wird nun nach Unterhalt und Zugewinn auch der Versorgungsausgleich der Lebensrealität angepasst.

Herzstück der neuen Regelung: Sofort am Ende der Ehe wird jede Rentenanwartschaft für sich betrachtet und zwischen den Ehepartnern geteilt. Bisher konnten etwa Betriebsrenten häufig erst zum Rentenbeginn real aufgeteilt werden. Doch zu diesem Zeitpunkt, mitunter Jahrzehnte nach der Trennung, haben viele Geschiedene längst den Kontakt zueinander verloren. Nur selten wurde der Versorgungsausgleich dann noch eingefordert. "Die emotionale Hürde war oftmals zu hoch, nach so langer Zeit einen Anteil von der Betriebsrente des Ex zu fordern" weiß Constanze Hintze, Geschäfts-führerin von Svea Kuschel + Kolleginnen, Finanzdienstleistungen für Frauen, aus den Gesprächen mit Frauen. Das ist nun vorbei. Alle Rentenanrechte werden nun sofort direkt beim Versorgungsträger geteilt.

Private Altersvorsorgeverträge nun dem Versorgungsausgleich zugerechnet
Viele private Rentenmodelle wurden bisher dem Zugewinnausgleich zugeordnet, obwohl die Eheleute diese zur Alterssicherung aufgebaut hatten. Üblicherweise gab es eine Ausgleichszahlung für die Frau, und die Police lief bis zum Rentenbeginn weiter komplett auf den Ehemann. Constanze Hintze fand das immer schon unfair: „Die Frau trug die kostenträchtige Anlaufphase mit, wurde aber von der ertragreichen Endphase der Rentenpolice ausgeschlossen“. Denn die Ausgleichszahlung bemaß sich nach dem Zeitwert zur Scheidung. Lebte das Paar in Gütertrennung, konnte es sogar sein, dass die Frau komplett leer ausging, obwohl es hier schon immer einen Versorgungsausgleich gab.Auch das hat sich geändert. Solche privaten Altersvorsorgeverträge – ausgenommen sind reine Kapitallebensversicherungen – werden ab 1. September 2009 dem Versorgungs­ausgleich zugerechnet. Die Versicherungsgesellschaften müssen eine wertgleiche Teilung schaffen. Im Ergebnis haben beide Partner eigenständige Verträge.

Den größten Fortschritt sieht Constanze Hintze in der neugewonnenen Freiheit: "Der wahre Schatz der neuen Regelung ist das Wahlrecht, das jedem Ehepartner zusteht." Sie oder er kann somit bestimmen, wohin der Anspruch aus dem Versorgungsausgleich fließt. "Das hilft vor allem den Frauen, auch im Ruhestand finanziell auf eigenen Beinen zu stehen!" Sie können nun zum Beispiel ihren Anspruch aus der Betriebsrente auf einen Riester-Vertrag umlenken oder mit einer Einmalzahlung in eine private Rentenpolice den Grundstein für eine Zusatzrente legen.

Nur zwei Wochen Zeit
Aber: Das Wahlrecht ist schnell verpasst. Lediglich zwei Wochen stehen in aller Regel nach der Aufforderung durch das Familiengericht zur Verfügung. Verstreicht dieser Zeitraum ungenutzt, landet der Versorgungsanspruch entweder in der neu geschaffenen Versorgungsausgleichskasse oder bei der gesetzlichen Rentenversicherung.

Quelle: Svea Kuschel + Kolleginnen, Finanzdienstleistungen für Frauen

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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