Eine gemeinsame Statistik des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht (BaFin) verdeutlicht, dass es je Fahrzeugart erhebliche Unterschiede bei der Schadenhäufigkeit und der durchschnittlichen Schadenhöhe pro Kfz-Haftpflichtfall gibt.
Nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) gab es im Jahr 2019 66,1 Millionen Kfz-Haftpflichtversicherungsverträge. Insgesamt mussten die Kfz-Versicherer für knapp 3,98 Millionen Kfz-Haftpflichtschäden über 15,0 Milliarden Euro an Schadensleistung zahlen.
Detaillierte Informationen über die Anzahl der Kfz-Haftpflichtschäden und die durchschnittliche Schadenhöhe je Fahrzeugart gemäß Wagniskennziffer (WKZ) für das gleiche Jahr enthält die zuletzt veröffentlichte Jahresgemeinschaftsstatistik (JGS) des GDV und der Bafin - neuere Daten liegen nicht vor.
Die Daten zeigen, dass beispielsweise Kfz-Haftpflichtschäden durch Pkws in der Schadenhöhe im Durchschnitt rund zwei Drittel niedriger waren als entsprechende Schäden, die durch Motorräder verursacht wurden. Die höchste Schadenhäufigkeit wiederum weisen Straßenreinigungswagen und Müllwagen auf, die niedrigste dagegen Pedelecs. So werden zum Beispiel mit Lkws über 3,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse im Güterverkehr achtmal häufiger Kfz-Haftpflichtschäden verursacht als mit Pkws pro 1.000 versicherte Fahrzeuge der gleichen Kfz-Art.
Die häufigsten Fahrzeugarten
Insgesamt verzeichnete das JGS für das Jahr 2019 fast 45,09 Millionen Pkws (WKZ 112), die statistisch 2019 ein ganzes Jahr angemeldet waren. Damit waren Autos die summenmäßig häufigste Kfz-Art. Die zweithäufigsten versicherten Fahrzeuge einer Art mit 3,31 Millionen Kfz waren Lkws und Zugmaschinen (alle WKZ von Lkws und Zugmaschinen). Auf Rang drei lagen Krafträder und -roller (WKZ 003) mit 3,16 Millionen Stück.
Danach folgten unter anderem über 1,73 Millionen landwirtschaftliche Zugmaschinen (WKZ 451), knapp 1,71 Millionen Kleinkrafträder, Segways und Elektrokleinstfahrzeuge mit Versicherungs-Kennzeichen (WKZ 005), fast 711.000 Wohnwagenanhänger (WKZ 541), knapp 526.000 Campingfahrzeuge (WKZ 127), über 371.000 Leichtkrafträder (WKZ 024) und rund 312.000 Leichtkraftroller (WKZ 014).
Dass summenmäßig die meisten Kfz-Haftpflichtschäden, nämlich 2,72 Millionen Kfz-Haftpflichtfälle, von Pkws verursacht wurden, war unter Berücksichtigung der Gesamtzahl zu erwarten. Auffällig ist jedoch, dass bei der anteiligen Schadenhäufigkeit, also der Anzahl der Kfz-Haftpflichtschäden pro 1.000 zugelassene Fahrzeuge einer Kfz-Art, nicht die Autos an erster Stelle sind.
Die Schadenhäufigkeit der zehn häufigsten Kfz-Arten …
Die höchste Schadenhäufigkeit von allen zehn Fahrzeugarten, von denen es 2019 in der Summe die meisten versicherten Fahrzeuge (Jahreseinheiten) gab, hatten mit 147 Kfz-Haftpflichtschäden pro 1.000 zugelassener Fahrzeuge der gleichen Fahrzeugart, die Lkws und Zugmaschinen – hierbei wurden alle WKZ dieser Fahrzeugart gerechnet.
Platz zwei belegen die Pkws mit 60 Kfz-Haftpflichtschäden je 1.000 Autos. Ebenfalls im zweistelligen Bereich bei der Schadenhäufigkeit liegen die Campingfahrzeuge mit 45, landwirtschaftliche Zugmaschinen mit 19, Leichtkrafträder mit 17 und Kleinkrafträder mit zehn Kfz-Haftpflichtunfällen pro 1.000 Fahrzeuge derselben Fahrzeugart.
Auf den Plätzen sieben bis zehn der anteilig zur Kfz-Art häufigsten Kfz-Haftpflichtschäden liegen die Krafträder und -roller mit sieben sowie die Leichtkraftroller und die Wohnwagenanhänger mit jeweils sechs Kfz-Haftpflichtunfälle je 1.000 Fahrzeuge der jeweiligen Fahrzeugart.
… und nach allen Wagniskennziffern
Vergleicht man die Fahrzeuge aller Wagniskennziffern miteinander, gibt es einige Kfz-Arten, die 2019 sogar deutlich über 300 Kfz-Haftpflichtschäden je 1.000 Fahrzeuge mit der gleichen WKZ lagen.
Im Detail sind das Straßenreinigungswagen und Müllwagen (WKZ 705) mit 597, Lkws über 3,5 t zulässige Gesamtmasse im Güterverkehr (WKZ 361) mit 496, Zugmaschinen im Güterverkehr (WKZ 411) mit 456, Betonpumpen und -mischmaschinen (WKZ 713) mit 399, Busse (WKZ 651) mit 376, Lkws bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse im Güterverkehr (WKZ 261) mit 357 sowie Krankenwagen (WKZ 707) mit 316 Kfz-Haftpflichtfällen pro 1.000 Fahrzeuge der gleichen Kfz-Art.
Am wenigsten Kfz-Haftpflichtschäden pro 1.000 Fahrzeuge wurden übrigens mit Pedelecs mit Versicherungskennzeichen (WKZ 009) verursacht – die Schadenhäufigkeit lag hier in 2019 noch bei drei Kfz-Haftpflichtschäden je 1.000 Fahrzeuge dieser Art.
Hohe Kfz-Haftpflichtschäden durch Krafträder
Erhebliche Unterschiede je Fahrzeugart gibt es zudem bei der durchschnittlichen Schadenhöhe je Kfz-Haftpflichtfall. Die teuersten Kfz-Haftpflichtschäden, wurden durch Krafträder und -roller mit einer Schadenhöhe von im Schnitt 5.670 Euro verursacht.
Ebenfalls eine durchschnittliche Schadenhöhe von mehr als 5.000 Euro wurden durch Mobilkräne mit 5.148 Euro sowie Taxen und Miet-Pkw mit Fahrer mit 5.110 Euro verursacht. Lkws und Zugmaschinen aller WKZ kamen im Schnitt auf 3.810 Euro durchschnittliche Schadenhöhe. Pkws hatten dagegen eine Kfz-Haftpflichtschadenhöhe von im Schnitt 3.680 Euro.
Den niedrigste durchschnittliche Schadenhöhe, nämlich 1.968 Euro, geht bei den Kfz-Haftpflichtschäden auf das Konto der Wohnwagenanhänger.
Anmerkung zur Jahresgemeinschaftsstatistik
Die in der Jahresgemeinschaftsstatistik ausgewiesenen Schadenaufwendungen beinhalten unter anderem die Entschädigungsleistungen an Unfallgeschädigte, die am Unfall keine Schuld oder nur eine Teilschuld trifft, jedoch keine übernommenen Schadenregulierungskosten.
Die Anzahl der jeweiligen Fahrzeuge sind in Jahreseinheiten angegeben. Das sind Kfz die ein ganzes Jahr versichert waren. Fahrzeuge, für die kein ganzes Jahr ein Versicherungsschutz bestand, wurden anteilig gerechnet. Zwei Fahrzeuge, die je ein halbes Jahr versichert waren, gelten demnach als eine Jahreseinheit.
Autor(en): Marion Zwick