Verbraucher verstehen häufig nicht, was sie eigentlich unterschreiben, wenn sie beim Kauf von Gebrauchsgegenständen eine Zusatzversicherung abschließen. Diesen Vorwurf erhebt die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).
Ob Handy, Brille oder Waschmaschine: Vielen Kunden werden beim Kauf von Gebrauchsgegenständen Versicherungen angeboten, die gegen Risiken wie Diebstahl, Schäden oder Defekte schützen sollen. So wurde rund drei von zehn Verbraucherinnen und Verbrauchern (28 Prozent) beim Kauf eine Police für eine Garantieverlängerung angeboten. Das zeigt eine aktuelle Umfrage von TNS Emnid im Auftrag des vzbv. Doch nur jeder siebte Verbraucher (14 Prozent) kann benennen, was genau die Versicherung abdeckt.
Nicht im toten Winkel der Regulierung
Der vzbv weist auf Mängel beim Vertrieb der Zusatzversicherungen hin und fordert Nachbesserungsbedarf. "Der Vertrieb von produktergänzenden Versicherungen darf nicht im toten Winkel der Regulierung bleiben. Verbraucher erwarten zu Recht eine angemessene Beratung. Dazu zählt, dass die Vermittler eine Mindestqualifikation vorweisen können und den tatsächlichen Bedarf ermitteln", sagt Klaus Müller, Vorstand des Verbandes. Zudem müsse das Versicherungsunternehmen für die Versicherungsvermittler in Nebentätigkeit die uneingeschränkte Haftung übernehmen.
Auch der Bund der Versicherten (BdV) fordert schärfere Richtlinien. "Verbraucher schließen beim Kauf diverser Konsumgüter oft eine produktergänzende Versicherung ab und sind dann im Schadensfall enttäuscht über geringe Leistungen", so BdV-Vorstandssprecher Axel Kleinlein.
Vzbv und BDV kritisieren, dass Vorgaben an die Qualifikation oder Beratungsqualität der Vermittler fehlten. Die Bundesregierung solle im Zuge der Umsetzung der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie in nationales Recht aktiv werden. Grundlegende Regeln der Richtlinie müssten künftig auch für produktergänzende Versicherungen gelten.
Quellen: vzbv, BdV
Bildquelle: Cumulus
Ob Handy, Brille oder Waschmaschine: Vielen Kunden werden beim Kauf von Gebrauchsgegenständen Versicherungen angeboten, die gegen Risiken wie Diebstahl, Schäden oder Defekte schützen sollen. So wurde rund drei von zehn Verbraucherinnen und Verbrauchern (28 Prozent) beim Kauf eine Police für eine Garantieverlängerung angeboten. Das zeigt eine aktuelle Umfrage von TNS Emnid im Auftrag des vzbv. Doch nur jeder siebte Verbraucher (14 Prozent) kann benennen, was genau die Versicherung abdeckt.
Nicht im toten Winkel der Regulierung
Der vzbv weist auf Mängel beim Vertrieb der Zusatzversicherungen hin und fordert Nachbesserungsbedarf. "Der Vertrieb von produktergänzenden Versicherungen darf nicht im toten Winkel der Regulierung bleiben. Verbraucher erwarten zu Recht eine angemessene Beratung. Dazu zählt, dass die Vermittler eine Mindestqualifikation vorweisen können und den tatsächlichen Bedarf ermitteln", sagt Klaus Müller, Vorstand des Verbandes. Zudem müsse das Versicherungsunternehmen für die Versicherungsvermittler in Nebentätigkeit die uneingeschränkte Haftung übernehmen.
Auch der Bund der Versicherten (BdV) fordert schärfere Richtlinien. "Verbraucher schließen beim Kauf diverser Konsumgüter oft eine produktergänzende Versicherung ab und sind dann im Schadensfall enttäuscht über geringe Leistungen", so BdV-Vorstandssprecher Axel Kleinlein.
Vzbv und BDV kritisieren, dass Vorgaben an die Qualifikation oder Beratungsqualität der Vermittler fehlten. Die Bundesregierung solle im Zuge der Umsetzung der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie in nationales Recht aktiv werden. Grundlegende Regeln der Richtlinie müssten künftig auch für produktergänzende Versicherungen gelten.
Quellen: vzbv, BdV
Bildquelle: Cumulus
Autor(en): versicherungsmagazin.de