Keine Erlaubnis für Versicherungsgeschäfte

740px 535px

Die BaFin weist darauf hin, dass sie der Financial Express Bank mit angeblicher Geschäftsanschrift in Berlin weder eine Erlaubnis nach § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen noch eine Erlaubnis nach § 8 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) zum Betreiben von Versicherungsgeschäften in Deutschland erteilt hat. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Das Unternehmen betreibt die Website financialexpressbank.com und bietet dort Girokonten, Kredite, Versicherungen und Investitionen an. Außerdem behauptet die Financial Express Bank wahrheitswidrig, in Europa lizensiert zu sein.

Wer Versicherungsleistungen anbietet, braucht eine Erlaubnis nach VAG

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG oder WpIG. Werden Versicherungsleistungen angeboten, ist eine Erlaubnis nach dem VAG erforderlich. Einige Firmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

Quelle: BaFin

Autor(en): versicherungsmagazin.de

Alle Branche News