Die Versicherungsunternehmen Gothaer Allgemeine Versicherung, HDI Haftpflichtverband und Axa Versicherung müssen sich in der kommenden Woche vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht wegen der Bildung eines illegalen Kartells verantworten. Die Assekuranzen sollen als Industrieversicherer unzulässige Absprachen zulasten der Versicherten getroffen haben. Das Bundeskartellamt hatte deswegen im Jahr 2005 gegen insgesamt 16 Versicherungsunternehmen sowie deren Vorstände und einige leitende Mitarbeiter Bußgelder in Höhe von zusammen 150 Millionen Euro erlassen, teilte das Gericht am Donnerstag in Düsseldorf mit (Az.: VI Kart 18-26/06 OWi).
Gegen die Bußgeldbescheide haben noch 14 Unternehmen Einspruch erhoben. Gegen Gothaer, HDI und Axa wird vom kommenden Dienstag an verhandelt. Sie sollen nach dem Willen des Kartellamts fast 57 Millionen Euro zahlen.
Die Versicherungsunternehmen sollen zwischen Juli 1999 und März 2003 wettbewerbsbeschränkende und damit illegale Absprachen für die Versicherungssparten der industriellen Sachversicherungen und Transportversicherungen getroffen haben. So soll vereinbart worden sein, Versicherungsbeiträge während eines laufenden Vertrages nicht zu senken. Bei mehrjährigen Verträgen wurden Ausstiegs- und Anpassungsklauseln vereinbart. Außerdem sollten Wettbewerber nicht mit niedrigeren Prämienangeboten der Konkurrenz unterlaufen werden.
Die Absprachen seien "ein ausgeklügeltes System" gewesen, hatte der damalige Kartellamtspräsident Ulf Böge gesagt. Es sei kaum möglich gewesen, günstigere Angebote zu erhalten oder bei Prämienerhöhungen den Versicherer zu wechseln. "Das ist ein klarer Verstoß gegen das Kartellrecht, worüber sich die handelnden Personen auch im Klaren waren." Das Kartellverhalten sei "besonders sozialschädlich", hatte Böge kritisiert. Die Vereinbarungen seien in zahlreichen Arbeits- und Gesprächskreisen auf der Direktions- und der Abteilungsebene umgesetzt worden.
Bis Ende Mai hat der erste Kartellsenat des Gerichts 15 Verhandlungstage vorgesehen. Über die Einsprüche der verbleibenden elf Versicherungsunternehmen soll zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden.
Gegen die Bußgeldbescheide haben noch 14 Unternehmen Einspruch erhoben. Gegen Gothaer, HDI und Axa wird vom kommenden Dienstag an verhandelt. Sie sollen nach dem Willen des Kartellamts fast 57 Millionen Euro zahlen.
Die Versicherungsunternehmen sollen zwischen Juli 1999 und März 2003 wettbewerbsbeschränkende und damit illegale Absprachen für die Versicherungssparten der industriellen Sachversicherungen und Transportversicherungen getroffen haben. So soll vereinbart worden sein, Versicherungsbeiträge während eines laufenden Vertrages nicht zu senken. Bei mehrjährigen Verträgen wurden Ausstiegs- und Anpassungsklauseln vereinbart. Außerdem sollten Wettbewerber nicht mit niedrigeren Prämienangeboten der Konkurrenz unterlaufen werden.
Die Absprachen seien "ein ausgeklügeltes System" gewesen, hatte der damalige Kartellamtspräsident Ulf Böge gesagt. Es sei kaum möglich gewesen, günstigere Angebote zu erhalten oder bei Prämienerhöhungen den Versicherer zu wechseln. "Das ist ein klarer Verstoß gegen das Kartellrecht, worüber sich die handelnden Personen auch im Klaren waren." Das Kartellverhalten sei "besonders sozialschädlich", hatte Böge kritisiert. Die Vereinbarungen seien in zahlreichen Arbeits- und Gesprächskreisen auf der Direktions- und der Abteilungsebene umgesetzt worden.
Bis Ende Mai hat der erste Kartellsenat des Gerichts 15 Verhandlungstage vorgesehen. Über die Einsprüche der verbleibenden elf Versicherungsunternehmen soll zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden.
Autor(en): dpa