Das Pflegestärkungsgesetz von 2017 setzt seinen Fokus auf die ambulante Pflege - es sollen weniger Personen im Heim gepflegt werden. Laut Statistik entwickelt sich die Art der Pflege tatsächlich zunehmend hin zur ambulanten Pflege. So stieg die Anzahl der Personen in ambulanter Pflege 1999 von 1.443.000 im Jahr 1999 auf 3.309.000 Personen im Jahr 2019. Die Anzahl der Heimbesucher bewegte sich im gleichen Zeitraum hingegen von 573.000 auf 818.000 Personen.
In der Realität sieht es häufig so aus, dass die ältere Frau ihren meist noch älteren Mann mit Unterstützung eines ambulanten Pflegedienstes zuhause pflegt.
Kosten für Platz im Pflegeheim steigen
Mit der nächsten Pflegereform, die im September 2022 gültig wird, soll der Eigenanteil im Pflegeheim für Bedürftige gesenkt werden. Gleichzeitig dürfen Heime nur noch Pflegekosten abrechnen, wenn Sie nach Tarif zahlen und dies bei einem verbesserten Personalschlüssel (Verhältnis der Anzahl der Pflegebedürftigen zur Anzahl der Pfleger).
Das bedeutet aber auch, dass die Kosten für einen Pflegeplatz im Pflegeheim steigen werden und durch den staatlichen Zuschuss zum Eigenanteil für den Bedürftigen überschaubar bleiben. Der Vorteil der Reform soll in der verbesserten Pflege liegen. Ebenso soll sich die Berufssituation der Pflegekräfte verbessern.
Offene Fragen
Die Pflegereform wird tatsächlich aber nur einen kleinen Teil der Pflegebedürftigen betreffen. Folgende Fragen bleiben offen:
- Wer denkt an die alten Frauen, die ihre alten Männer über Jahre pflegen?
- Wie sollen Töchter den Spagat zwischen Eltern oder Schwiegereltern, die gepflegt werden, und ihrem Beruf plus Kindern leisten?
- Wann erfolgt eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen für die ambulanten Pflegedienste?
Diese Fragestellungen betreffen weit mehr Menschen als die Gruppe derjenigen, die in Heimen leben. Da stellt sich die Frage, ob dieses Pflegestärkungsgesetz die Probleme der größten Wählerschicht, der Babyboomer, wirklich lösen wird.
Autor(en): Margit Winkler, Institut Generationenberatung IGB