IDD: Freitag, der 23. Februar, gilt

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"Es bleibt bei dem, was bisher schon bekannt war: Der Umsetzungszeitraum der IDD endet grundsätzlich am Freitag, den 23. Februar 2018", kommentiert der Versicherungsexperte Matthias Beenken gegenüber Versicherungsmagazin die Neuigkeiten zur Verschiebung der Vermittlerrichtlinie IDD.

Die Umsetzungsfrist für die IDD (Insurance Distribution Directive) wurde bekanntlich auf europäischer Ebene bis zum 1. Juli 2018 verschoben. Die Anwendung muss dann bis spätestens 1. Oktober 2018 erfolgen.Da das Europäische Parlament und der Europarat die Änderungsrichtlinie voraussichtlich nicht vor März 2018 annehmen werden, werde die Verschiebung dann rückwirkend ab dem 23. Februar gelten, heißt es.

Missliche Lage für Vermittler und Versicherer
"Säumige Mitgliedsländer haben nun nochmal Zeit bis zum 1. Juli bekommen, die Umsetzung nachzuholen. Deutschlands  braucht das nicht", konstatiert Beenken weiter. Die Anwendung der Regeln aus der IDD-Umsetzung und aus den Delegated Acts auf Versicherungsunternehmer und Vermittler könne bis zum 1. Oktober 2018 hinausgezögert werden. "Ob Deutschland davon Gebrauch macht, ist mangels handlungsfähiger Bundesregierung derzeit nicht zu beantworten", so der Experte.

Er sieht eine missliche Situation für Versicherer und Vermittler in Deutschland: Das Umsetzungsgesetz ist ab nächster Woche Freitag scharf geschaltet, aber einige nötige Ausführungsbestimmungen aus den Verordnungen fehlen. Und ob man sich schon an die Delegated Acts halten muss, ist unklar.“

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Autor(en): Versicherungsmagazin.de

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