Die Bundesregierung plant keine Wiedereinführung einer Homeoffice-Pflicht für Unternehmen. Das schreibt sie in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion. Problematisch sei hier aber die immer noch nicht ausreichende Impfquote in der Erwerbsbevölkerung.
Angesichts des erneuten starken Anstiegs der Infektionszahlen seien Ungeimpfte dem Risiko einer Covid-19-Infektion und ihrer Übertragung in besonderer Weise ausgesetzt, ist die Regierung überzeugt. Daher seien zusätzliche Beiträge der Arbeitgeber zur Erhöhung der Impfbereitschaft innerhalb der Belegschaften vorgesehen. Mit der Verlängerung und Erweiterung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung würden somit die Beschlüsse der Bund-Länder-Besprechung vom 10. August 2021 umgesetzt, die Infektionsausbrüchen in den Unternehmen vorbeugen sollen.
Zum 30. Juni 2021 ist Homeoffice-Verpflichtung ausgelaufen
Mit den am 1. Juli 2021 in Kraft getretenen Anpassungen der SARS-Cov2- Arbeitsschutzverordnung wurden die grundlegenden Arbeitsschutzregeln gelockert. So ist beispielsweise zum 30. Juni 2021 die Homeoffice-Verpflichtung ausgelaufen. Weiterhin sind nach Aussage der Regierung Maßnahmen zur Kontaktreduktion im Betrieb wie Abstandsgebote sowie die Bereitstellung von Atemschutzmasken und Schnelltests durch die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber Bestandteil dieser Verordnung.
Zahlen in manchen Ländern zuletzt sehr schnell angestiegen
Die Delta-Variante des Coronavirus lasse die Infektionszahlen in einigen Ländern erneut dramatisch ansteigen. In Großbritannien, Portugal, Russland, Zypern und Spanien wären die Zahlen zuletzt sehr schnell angestiegen. Auch in Deutschland nähmen die Infektionszahlen wieder zu.
Nach Einschätzung der FDP werde in den Medien und der Öffentlichkeit zwar derzeit darüber diskutiert, die Inzidenz als alleinigen Indikator für die Beurteilung der Pandemie und mögliche Verschärfungen von anderen Faktoren abzulösen beziehungsweise zu ergänzen. Dennoch stelle sich im Hinblick der dynamischen Ausbreitung der Delta-Variante die Frage, ob eine erneute Verlängerung oder Veränderung der Arbeitsschutzverordnung seitens der Regierung geplant sei.
Arbeitsschutzverordnung endet am 10. September 2021
Die SARS-Cov2-Arbeitsschutzverordnung endet am 10. September 2021 beziehungsweise würde mit der Aufhebung der epidemischen Lage durch die Bundesregierung auslaufen, sofern sie nicht verlängert wird.
Quelle: Deutscher Bundestag
Autor(en): versicherungsmagazin.de