Gesetzliche Rentenversicherung jetzt demografiefest

"Im Hinblick auf die demografische Entwicklung ist die gesetzliche Rentenversicherung jetzt gut aufgestellt", erklärte Georg Recht, Ministerialdirektor im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), beim 12. Versicherungssymposium der Fachhochschule Köln am 30. November.

Der Ministerialdirektor im BMAS wandte sich dagegen, dass es immer heiße "nach der Reform ist vor der Reform". "Im Augenblick" werde bei der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) nicht mehr viel passieren, meinte Recht. Er lehnte auch die Pläne ab, etwa Beamte oder Selbstständige, die in berufsständischen Versorgungswerken abgesichert seien, in die GRV einzubeziehen. Beamte seien aufgrund ihrer Merkmale schlechte Versicherungsrisiken, da sie überdurchschnittlich lange lebten. Überlegen könne man höchstens den Einbezug "schutzbedürftiger Selbstständiger". Ansonsten machte Recht klar, dass man "aus dem Umlageverfahren nicht mehr raus könne". Eine Änderung dauere mindestens eine Generation.

Recht erläuterte auch die langfristigen Ziele der gesetzlichen Rentenversicherung. So soll der Beitragssatz bis 2020 maximal 20 Prozent und bis 2030 höchstens 22 Prozent betragen. Das Rentenniveau soll bis 2020 mindestens 46 Prozent des letzten Nettoeinkommens betragen und bis 2030 mindestens 43 Prozent. Das gilt natürlich nur für den Arbeitnehmer mit durchschnittlichem Einkommen bzw. den so genannten "Eckrentner". Die große Koalition stoppte außerdem die Dynamik bei der Zuweisung des Bundeshaushaltes an die GRV. In den letzten vier Jahren überwies der Bund jeweils 77,2 bis 77,5 Milliarden Euro an die Rentenkasse, das sind bereits knapp 30 Prozent des Bundeshaushaltes und ist damit der größte Haushaltsposten.

bAV: komplex und kompliziert
Gegen die Komplexität und Kompliziertheit der betrieblichen Altersversorgung (bAV), dem eigentlichen Thema des Symposiums, sprach sich Gastgeber Professor Oskar Goecke aus: "Man könnte vieles einfacher machen!" Die Komplexität der bAV rühre daher, dass verschiedene Rechtssysteme betroffen seien, so zum Beispiel Arbeitsrecht, Steuerrecht, Versicherungsrecht, Sozialversicherungsrecht oder Handelsrecht. Aber der Gesetzgeber habe vieles komplizierter als notwendig gemacht, so gebe es beispielsweise in § 22 Einkommensteuergesetz Nummer 5 Satz 5 elf verschiedene Quellen, aus denen ein Euro Rente herstammen könne.

Für den mündigen Bürger und gegen ein Obligatorium sprach sich Professor Reinhold Höfer aus, der nach neun Jahren Honorarprofessur an der FH Köln beim Symposium feierlich verabschiedet wurde. Wenn man sich schon für gesetzliche Lösungen bei der bAV als ultima ratio ausspreche, dann sollten die Betroffenen wenigstens die freie Wahl der Vertragspartner, der Leistungsinhalte und des Durchführungsweges haben.

Autor(en): Bernhard Rudolf

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