Ursprünglich war das Anleihekaufprogramm der Europäischen Zentralbank (EZB) nur bis Ende dieses Jahres ausgelegt. Jetzt geht es vorerst mit halbiertem Volumen weiter bis September 2018. Wie Experten der Verbände die Entscheidung des EZB-Rates einschätzen.
Die Käufe der Europäischen Zentralbank von Staatsanleihen und anderen Wertpapieren werden auch im kommenden Jahr vorerst von Januar bis September 2018 weitergeführt, allerdings mit halbiertem monatlichem Volumen in Höhe von 30 Milliarden Euro. Das hat der EZB-Rat bei seiner mit Spannung erwarteten Sitzung am 26. Oktober 2017 bekanntgegeben. Eigentlich war das Programm nur bis Ende 2017 ausgelegt. Bis Dezember 2017 wird die Notenbank weiterhin Anleihen in Höhe von 60 Milliarden Euro kaufen.
Die Währungshüter teilten außerdem mit, dass sie sich die Option offen lassen, das Programm zu verlängern und auch das monatliche Volumen, falls nötig, zu erhöhen. Im Oktober 2015 noch mit knapp 539 Milliarden Euro gestartet, summieren sich die Anleihekäufe der EZB bis September 2017 mittlerweile auf ein Gesamtvolumen von knapp 2,11 Billionen Euro.
Wenig Licht, viel Schatten
"Ich sehe wenig Licht und viel Schatten. Denn auch wenn weniger Anleihen gekauft werden, ist es gleichzeitig schlecht, dass die EZB heute ihren gesamten Kurs auf einen längeren Zeitraum festgelegt hat", bewertet Georg Fahrenschon, Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands (DSGV), die geldpolitische Entscheidung des EZB-Rats kritisch. Die Verlängerung bis weit in das Jahr 2018 sei weiterhin eine expansive Maßnahme.
Hans-Walter Peters, Präsident des Bundesverbands deutscher Banken (BdB) und Sprecher der persönlich haftenden Gesellschafter der Privatbank Berenberg, stimmt Fahrenschon in diesem Punkt zu. "Die ohnehin schon stark aufgeblähte Notenbankbilanz wird so um weitere 270 Milliarden Euro steigen", folgert Peters. "Die gute Konjunktur im gesamten Euroraum hätte es der EZB erlaubt, entschlossener umzusteuern", so Fahrenschon weiter. Die EZB schränkt sich aus Sicht von des DSGV-Präsidenten mit der Regelung "unnötig ein und nimmt sich für längere Zeit die Möglichkeit, flexibel auf Veränderungen reagieren zu können".
Dieser Beitrag ist zuerst auf Springer Professional erschienen.
Autor(en): Eva-Susanne Krah