Im Streit um die so genannte „Ampelbroschüre“ hat das Landgericht Berlin heute dem Widerspruch der Verbraucherzentrale Hamburg gegen die einstweilige Verfügung der Debeka stattgegeben. Mitte August hatte das Gericht auf Antrag der Debeka der Verbraucherzentrale Hamburg mit einstweiliger Verfügung irreführende Aussagen über Lebensversicherungsprodukte untersagt. Der Versicherer und der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zeigen sich enttäuscht.
„Wir bedauern, dass das Gericht die einstweilige Verfügung trotz massiver Kritik an der Ampelbroschüre nur deshalb nicht aufrecht erhalten konnte, weil die Debeka mangels unmittelbarer Betroffenheit juristisch nicht gegen die Broschüre vorgehen kann. Inhaltlich sehen wir die Debeka durch das Gericht in ihrer Position bestätigt“, kommentierte Jörg von Fürstenwerth, Vorsitzender der Hauptgeschäftsführung des GDV, die Entscheidung aus Berlin.
Das Gericht habe in der mündlichen Verhandlung keinen Zweifel daran gelassen, dass die „Ampelbroschüre“ wegen mangelnder Objektivität und Neutralität als Produktvergleich für Verbraucher indiskutabel ist. Allerdings hätten die Richter die einstweilige Verfügung aufheben müssen, weil die Debeka in der Broschüre namentlich nicht genannt ist und aus diesem Grund juristisch nicht gegen die Broschüre vorgehen kann.
GDV bemängelt Rechtsschutzdefizit
„Das heutige Urteil offenbart ein Rechtsschutzdefizit. Weder Versicherungsunternehmen noch Branchenverband haben die Möglichkeit gegen so unseriöse Verbraucherinformationen vorzugehen. Wenn Verbraucherschutz von einzelnen Akteuren für Diskreditierungskampagnen missbraucht wird, beschädigt das die gesamte Institution der Verbraucherzentralen. Verbraucherschützer müssen ihrer besonderen Verantwortung gerecht werden – eine neutrale und objektive Aufklärung ist dabei Mindestanspruch“, kritisiert von Fürstenwerth. Die Verbraucherzentrale Hamburg habe zugegeben, dass die Broschüre keinen „Anspruch auf Neutralität und Objektivität“ erhebe. Sie sei „eine verbraucherpolitische Stellungnahme im öffentlichen Meinungskampf“ und die Debeka habe „keinen Anspruch auf faire Bewertung“.
Debeka sieht sich bestätigt
Auch die Debeka sieht sich trotz des Richterspruchs in ihrer Sache bestätigt. „Mit ihrer Argumentation hat die Verbraucherzentrale Hamburg die Katze aus dem Sack gelassen. Es geht ihr nicht um eine objektive und neutrale Information der Verbraucher, sondern um ihren ideologischen Feldzug gegen die Versicherungswirtschaft“, kommentiert Uwe Laue, Vorstandsvorsitzender der Debeka Lebensversicherung, das Urteil. „In der Sache wurden wir vom Gericht in unserer Ansicht bestätigt, dass die Broschüre den Verbraucher mit fehlerhaften Aussagen in die Irre führt. Leider musste das Gericht die einstweilige Verfügung aus rein formalen Gründen aufheben. Der Richter ließ aber keinen Zweifel an der mangelhaften Qualität der Broschüre.“
Laue stellte zugleich klar, dass sich die Debeka nicht gegen politische Meinungsäußerungen von Verbraucherzentralen wehren wolle. „Inakzeptabel sind jedoch politische Meinungskämpfe im Gewand von Produktvergleichen, die sich den Anschein objektiver, neutraler und sachgerechter Verbraucherberatung geben.“
„Wir bedauern, dass das Gericht die einstweilige Verfügung trotz massiver Kritik an der Ampelbroschüre nur deshalb nicht aufrecht erhalten konnte, weil die Debeka mangels unmittelbarer Betroffenheit juristisch nicht gegen die Broschüre vorgehen kann. Inhaltlich sehen wir die Debeka durch das Gericht in ihrer Position bestätigt“, kommentierte Jörg von Fürstenwerth, Vorsitzender der Hauptgeschäftsführung des GDV, die Entscheidung aus Berlin.
Das Gericht habe in der mündlichen Verhandlung keinen Zweifel daran gelassen, dass die „Ampelbroschüre“ wegen mangelnder Objektivität und Neutralität als Produktvergleich für Verbraucher indiskutabel ist. Allerdings hätten die Richter die einstweilige Verfügung aufheben müssen, weil die Debeka in der Broschüre namentlich nicht genannt ist und aus diesem Grund juristisch nicht gegen die Broschüre vorgehen kann.
GDV bemängelt Rechtsschutzdefizit
„Das heutige Urteil offenbart ein Rechtsschutzdefizit. Weder Versicherungsunternehmen noch Branchenverband haben die Möglichkeit gegen so unseriöse Verbraucherinformationen vorzugehen. Wenn Verbraucherschutz von einzelnen Akteuren für Diskreditierungskampagnen missbraucht wird, beschädigt das die gesamte Institution der Verbraucherzentralen. Verbraucherschützer müssen ihrer besonderen Verantwortung gerecht werden – eine neutrale und objektive Aufklärung ist dabei Mindestanspruch“, kritisiert von Fürstenwerth. Die Verbraucherzentrale Hamburg habe zugegeben, dass die Broschüre keinen „Anspruch auf Neutralität und Objektivität“ erhebe. Sie sei „eine verbraucherpolitische Stellungnahme im öffentlichen Meinungskampf“ und die Debeka habe „keinen Anspruch auf faire Bewertung“.
Debeka sieht sich bestätigt
Auch die Debeka sieht sich trotz des Richterspruchs in ihrer Sache bestätigt. „Mit ihrer Argumentation hat die Verbraucherzentrale Hamburg die Katze aus dem Sack gelassen. Es geht ihr nicht um eine objektive und neutrale Information der Verbraucher, sondern um ihren ideologischen Feldzug gegen die Versicherungswirtschaft“, kommentiert Uwe Laue, Vorstandsvorsitzender der Debeka Lebensversicherung, das Urteil. „In der Sache wurden wir vom Gericht in unserer Ansicht bestätigt, dass die Broschüre den Verbraucher mit fehlerhaften Aussagen in die Irre führt. Leider musste das Gericht die einstweilige Verfügung aus rein formalen Gründen aufheben. Der Richter ließ aber keinen Zweifel an der mangelhaften Qualität der Broschüre.“
Laue stellte zugleich klar, dass sich die Debeka nicht gegen politische Meinungsäußerungen von Verbraucherzentralen wehren wolle. „Inakzeptabel sind jedoch politische Meinungskämpfe im Gewand von Produktvergleichen, die sich den Anschein objektiver, neutraler und sachgerechter Verbraucherberatung geben.“
Autor(en): Versicherungsmagazin