Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) wird zum 1. Januar 2008 reformiert. Auf den Vertrieb kommen insbesondere beim Vertragsabschluss gravierende Änderungen zu. Die Universa Versicherungen wollen zum Jahreswechsel drei flexible Abschlussverfahren anbieten, die eine "reibungslose" Geschäftsabwicklung ab 1. Januar gewährleisten sollen, wie das Unternehmen berichtet.
Was sich ändert
Künftig muss der Kunde rechtzeitig vor seiner Vertragsunterschrift über alle Vertragsbestimmungen informiert werden. Der Gesetzgeber hat es der Rechtsprechung überlassen, was unter "rechtzeitig" zu verstehen ist. Die Meinungen gehen auseinander und reichen von der Aushändigung vor Antragsunterschrift bei einfachen Produkten bis hin zu mehreren Tagen bei komplexen Produkten, wie einer privaten Krankenvollversicherung. Die Intention des Gesetzgebers ist es, dass nur der umfassend informierte Kunde künftig einen Antrag stellen darf bzw. soll. Vermittler werden ihre bisherige Arbeitsweise deshalb ab 2008 auf die neue VVG-Reform umstellen müssen.
Vertriebsorientierte Lösungen
Die Universa will zum Jahreswechsel alle dann möglichen Abschlussverfahren anbieten. Der Vermittler könne entscheiden, welches Verfahren für ihn am praktikabelsten ist. Beim Antragsverfahren erstellt ein neues Softwaretool alle erforderlichen Unterlagen – vom Produktinformationsblatt und der Verbraucherinformation über die Versicherungsbedingungen bis hin zu einem vorausgefüllten Antragsformular. Die Unterlagen können entweder in Papierform ausgedruckt oder auf elektronischem Wege übermittelt werden.
Neu: Angebot statt Antrag
Als zweite Variante will der Versicherer das so genannte "Invitatiomodell" anbieten. Hier stellt der Kunde keinen verpflichtenden Antrag wie bisher, sondern fordert erst einmal ein für ihn unverbindliches Angebot an. Dieses Angebot erhält er dann vom Versicherer, ähnlich wie beim bisherigen Policenversand, inklusive aller Informations- und Vertragsbestimmungen. Vermittler, die mit mehreren Produktpartnern zusammenarbeiten, hätten damit weniger bürokratischen Aufwand. Der Kunde müsse dem Angebot jedoch ausdrücklich zustimmen und es damit rechtsverbindlich annehmen. Als drittes Abschlussverfahren könne auch das "Verzichtsmodell" gewählt werden. Hier verzichte der Kunde ausdrücklich auf die "Vorabinformation" bei Antragstellung und erhalte die vollständigen Verbraucherinformationen mit dem Versicherungsschein zugesandt.
Was sich ändert
Künftig muss der Kunde rechtzeitig vor seiner Vertragsunterschrift über alle Vertragsbestimmungen informiert werden. Der Gesetzgeber hat es der Rechtsprechung überlassen, was unter "rechtzeitig" zu verstehen ist. Die Meinungen gehen auseinander und reichen von der Aushändigung vor Antragsunterschrift bei einfachen Produkten bis hin zu mehreren Tagen bei komplexen Produkten, wie einer privaten Krankenvollversicherung. Die Intention des Gesetzgebers ist es, dass nur der umfassend informierte Kunde künftig einen Antrag stellen darf bzw. soll. Vermittler werden ihre bisherige Arbeitsweise deshalb ab 2008 auf die neue VVG-Reform umstellen müssen.
Vertriebsorientierte Lösungen
Die Universa will zum Jahreswechsel alle dann möglichen Abschlussverfahren anbieten. Der Vermittler könne entscheiden, welches Verfahren für ihn am praktikabelsten ist. Beim Antragsverfahren erstellt ein neues Softwaretool alle erforderlichen Unterlagen – vom Produktinformationsblatt und der Verbraucherinformation über die Versicherungsbedingungen bis hin zu einem vorausgefüllten Antragsformular. Die Unterlagen können entweder in Papierform ausgedruckt oder auf elektronischem Wege übermittelt werden.
Neu: Angebot statt Antrag
Als zweite Variante will der Versicherer das so genannte "Invitatiomodell" anbieten. Hier stellt der Kunde keinen verpflichtenden Antrag wie bisher, sondern fordert erst einmal ein für ihn unverbindliches Angebot an. Dieses Angebot erhält er dann vom Versicherer, ähnlich wie beim bisherigen Policenversand, inklusive aller Informations- und Vertragsbestimmungen. Vermittler, die mit mehreren Produktpartnern zusammenarbeiten, hätten damit weniger bürokratischen Aufwand. Der Kunde müsse dem Angebot jedoch ausdrücklich zustimmen und es damit rechtsverbindlich annehmen. Als drittes Abschlussverfahren könne auch das "Verzichtsmodell" gewählt werden. Hier verzichte der Kunde ausdrücklich auf die "Vorabinformation" bei Antragstellung und erhalte die vollständigen Verbraucherinformationen mit dem Versicherungsschein zugesandt.
Autor(en): VM