Die Pläne der Bundesregierung zur Flexibilisierung des Renteneintritts und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben werden von Experten überwiegend wohlwollend beurteilt. Während der jüngsten öffentlichen Anhörung des Ausschusses Arbeit und Soziales gab es aber auch Zweifel, ob durch die geplanten Neuregelungen die Ziele, Altersarmut zu verringern und Fachkräftemangel einzudämmen, erreicht werden.
Laut des Entwurfes für ein Flexi-Rentengesetz sollen künftig Teilrente und Hinzuverdienst "flexibel und individuell miteinander kombinierbar" sein. Wer eine vorgezogene Vollrente wegen Alters bezieht und weiterarbeitet, soll dadurch künftig regelmäßig den Rentenanspruch erhöhen. Auch Vollrentner sollen in ZUkunft in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig sein, bis sie die Regelaltersgrenze erreichen. Arbeitet jemand nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiter, kann er auf die dann bestehende Versicherungsfreiheit verzichten, um so weitere Entgeltpunkte und damit einen höheren Rentenanspruch in der gesetzlichen Rentenversicherung zu erwerben.
Absolut falsches Signal: Rente mit 63
Das Gesetz sei geeignet, einen Mentalitätswechsel hin zu einer längeren Lebensarbeitszeit zu erreichen, hieß es von Seiten der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA). Dieser sei wichtig für den Wirtschaftsstandort Deutschland, während die Regelungen zur Rente mit 63 falsche Signale gesetzt hätten, sagte BDA-Vertreterin Sakia Osing. Wichtig sei allerdings, dass die geplanten Änderungen die Beschäftigten auch erreichen, betonte sie.
Eine mangelnde Information der Beschäftigten, über jetzt schon vorhandene Möglichkeiten nach Erreichen der Regelalterszeit weiterzuarbeiten und damit den Rentenanspruch zu erhöhen, konstatierte auch der Einzelsachverständige Professor Eckart Bomsdorf. Die Verschiebung des Renteneintritts um ein Jahr bringe schon eine Rentenerhöhung um sechs bis neun Prozent sagte er. Bomsdorf kritisierte zugleich den im Gesetz enthaltenen Zuverdienstdeckel als "zu kompliziert und nicht zielführend".
Künftige Regelungen komplexer als bisher
Das Gesetz schaffe Anreize, länger zu arbeiten, urteilte Reinhold Thiede von der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV). Allerdings seien die künftigen Regelungen komplexer als bisher. Es sei damit zu rechnen, dass Rentenbescheide, die auf Schätzungen der künftigen Zuverdienste beruhten, jährlich korrigiert werden müssten. Thiede begrüßte die geplante Versicherungspflicht für Vollrentner vor Erreichen der Regelaltersgrenze als Beitrag zur Gleichbehandlung der Beschäftigten in einem Unternehmen. Skeptisch zeigte sich der DRV-Vertreter, ob damit Altersarmut verhindert werden kann.
Die unter anderem vom BDA positiv bewertete Änderung bei den Zuverdienstgrenzen - weg von dem Drei-Stufen-Modell, hin zu einer linearen Grenze - kann aus Sicht von Heinz Landwehr von der Stiftung Warentest auch zur Verschlechterung der Situation von Teilrentnern führen. Davon betroffen könnten Versicherte mit eher höheren Renten sein, sagte Landwehr.
Oft höher qualifiziert, aber keine Lust auf Leistungsdruck
Die problematische Fachkräftesituation kann aus Sicht der Einzelsachverständigen Jutta Schmitz "nur in sehr kleinem Umfang" durch die Erwerbsbeteiligung von Rentnern gelöst werden. Rentner, die länger arbeiten wollen, so Schmitz, seien zwar oft höher qualifiziert, würden aber "stressige Arbeitsbedingungen und Leistungsdruck" vermeiden wollen.
Textquelle: Deutscher Bundestag; Bildquelle: ©Alexander Raths, fotolia
Laut des Entwurfes für ein Flexi-Rentengesetz sollen künftig Teilrente und Hinzuverdienst "flexibel und individuell miteinander kombinierbar" sein. Wer eine vorgezogene Vollrente wegen Alters bezieht und weiterarbeitet, soll dadurch künftig regelmäßig den Rentenanspruch erhöhen. Auch Vollrentner sollen in ZUkunft in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig sein, bis sie die Regelaltersgrenze erreichen. Arbeitet jemand nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiter, kann er auf die dann bestehende Versicherungsfreiheit verzichten, um so weitere Entgeltpunkte und damit einen höheren Rentenanspruch in der gesetzlichen Rentenversicherung zu erwerben.
Absolut falsches Signal: Rente mit 63
Das Gesetz sei geeignet, einen Mentalitätswechsel hin zu einer längeren Lebensarbeitszeit zu erreichen, hieß es von Seiten der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA). Dieser sei wichtig für den Wirtschaftsstandort Deutschland, während die Regelungen zur Rente mit 63 falsche Signale gesetzt hätten, sagte BDA-Vertreterin Sakia Osing. Wichtig sei allerdings, dass die geplanten Änderungen die Beschäftigten auch erreichen, betonte sie.
Eine mangelnde Information der Beschäftigten, über jetzt schon vorhandene Möglichkeiten nach Erreichen der Regelalterszeit weiterzuarbeiten und damit den Rentenanspruch zu erhöhen, konstatierte auch der Einzelsachverständige Professor Eckart Bomsdorf. Die Verschiebung des Renteneintritts um ein Jahr bringe schon eine Rentenerhöhung um sechs bis neun Prozent sagte er. Bomsdorf kritisierte zugleich den im Gesetz enthaltenen Zuverdienstdeckel als "zu kompliziert und nicht zielführend".
Künftige Regelungen komplexer als bisher
Das Gesetz schaffe Anreize, länger zu arbeiten, urteilte Reinhold Thiede von der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV). Allerdings seien die künftigen Regelungen komplexer als bisher. Es sei damit zu rechnen, dass Rentenbescheide, die auf Schätzungen der künftigen Zuverdienste beruhten, jährlich korrigiert werden müssten. Thiede begrüßte die geplante Versicherungspflicht für Vollrentner vor Erreichen der Regelaltersgrenze als Beitrag zur Gleichbehandlung der Beschäftigten in einem Unternehmen. Skeptisch zeigte sich der DRV-Vertreter, ob damit Altersarmut verhindert werden kann.
Die unter anderem vom BDA positiv bewertete Änderung bei den Zuverdienstgrenzen - weg von dem Drei-Stufen-Modell, hin zu einer linearen Grenze - kann aus Sicht von Heinz Landwehr von der Stiftung Warentest auch zur Verschlechterung der Situation von Teilrentnern führen. Davon betroffen könnten Versicherte mit eher höheren Renten sein, sagte Landwehr.
Oft höher qualifiziert, aber keine Lust auf Leistungsdruck
Die problematische Fachkräftesituation kann aus Sicht der Einzelsachverständigen Jutta Schmitz "nur in sehr kleinem Umfang" durch die Erwerbsbeteiligung von Rentnern gelöst werden. Rentner, die länger arbeiten wollen, so Schmitz, seien zwar oft höher qualifiziert, würden aber "stressige Arbeitsbedingungen und Leistungsdruck" vermeiden wollen.
Textquelle: Deutscher Bundestag; Bildquelle: ©Alexander Raths, fotolia
Autor(en): versicherungsmagazin.de