Was Finanzanlagenfachleute für die obligatorische Sachkundeprüfung wissen müssen, beschreibt ein Rahmenplan, den der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) jetzt gemeinsam mit einer Expertengruppe entwickelt und veröffentlicht hat.
Vermittler von Finanzanlagen müssen neue Berufsregeln beachten. Die Voraussetzungen für die Erteilung der gewerberechtlichen Erlaubnis werden mit Wirkung zum 1. Januar 2013 durch das "Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts" erheblich verschärft. Neben persönlicher Zuverlässigkeit und geordneten Vermögensverhältnissen haben Gewerbetreibende künftig eine Berufshaftpflichtversicherung und Sachkunde nachzuweisen. Finanzanlagenvermittler müssen - soweit sie nicht über einen gleichgestellten Abschluss verfügen - eine Prüfung zum "Geprüften Finanzanlagenfachmann IHK" / zur "Geprüften Finanzanlagenfachfrau IHK" erfolgreich ablegen. Das gilt auch für die Beschäftigten eines Gewerbetreibenden, die direkt bei der Vermittlung oder Beratung mitwirken. Die Neuregelung soll helfen, ein klares Anforderungsprofil für den künftigen Vermittler und Berater zu etablieren. Zu den geforderten Kompetenzen gehören:
-Sach- und Fachkompetenz
-Kundenorientierte Beratungsqualität
-Lernbereitschaft und Anpassungsfähigkeit an geänderte Rahmenbedingungen
-Bereitschaft zum eigenverantwortlichen Handeln
Expertengremium entwickelt Plan als Orientierung
Für die Organisation der Sachkundeprüfung sind die Industrie- und Handelskammern zuständig. In der Finanzanlagenvermittlungsverordnung sind zwar die Anforderungen der Sachkundeprüfung dargelegt; konkrete Vorgaben zu Art und Umfang eines Vorbereitungslehrganges gibt es bislang nicht. Der DIHK hat deshalb mit einem Expertengremium einen Rahmenplan zur Sachkundeprüfung entwickelt, der die für alle Prüfungsteilnehmer maßgeblichen Lerninhalte und -ziele verbindlicher und transparenter machen soll. Der Rahmenplan dient Prüfungskandidaten, Prüfern und Ausbildern als "Navigationssystem" durch die Lerninhalte. Er bildet die Grundlage für die Erstellung lernzielorientierter Prüfungsaufgaben und für die Gestaltung von Vorbereitungslehrgängen. Die didaktische Aufbereitung, zeitliche Abfolge und Verknüpfung der Lerninhalte obliegt den jeweiligen Bildungsträgern.
Der Rahmenplan umfasst folgende Sachgebiete:
Des weiteren wird der Rahmenplan inhaltlich und prüfungsrelevant in verschiedene Bereiche gegliedert. Es gibt die Unterteilungen: "Grundlagen", "schriftlich", "praktisch" sowie "schriftlich und praktisch". Während die Grundlagen zum Verstehen und zur Beantwortung der prüfungsrelevanten Inhalte markiert sind, sind schriftlich und praktisch als Hinweis für die Art der Prüfung in den jeweiligen Bereichen zu verstehen. Somit zählt zum Beispiel das Nennen von Kriterien für eine positive Einstellung zum Beruf wie Identifikation mit der Branche, Unternehmen und Produkten, als Grundlage, während Kundebetreuung und -gespräch fast ausschließlich als praktisch definiert ist.
Folgende Termine sind von den IHKs für die schriftlichen Sachkundeprüfungen festgelegt:
12. Dezember 2012
23. Januar 2013
20. März 2013
24. April 2013
19. Juni 2013
24. Juli 2013
25. September 2013
23. Oktober 2013
27. November
Einige IHKs (z.B. Frankfurt a.M.) planen, ggf. weitere Termine auf Nachfrage anzubieten:
Hier finden Sie den Rahmenplan: http://tiny.cc/Sachkunderahmenplan
Quelle: DIHK
Bild: © Peter Kirchhoff /
Vermittler von Finanzanlagen müssen neue Berufsregeln beachten. Die Voraussetzungen für die Erteilung der gewerberechtlichen Erlaubnis werden mit Wirkung zum 1. Januar 2013 durch das "Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts" erheblich verschärft. Neben persönlicher Zuverlässigkeit und geordneten Vermögensverhältnissen haben Gewerbetreibende künftig eine Berufshaftpflichtversicherung und Sachkunde nachzuweisen. Finanzanlagenvermittler müssen - soweit sie nicht über einen gleichgestellten Abschluss verfügen - eine Prüfung zum "Geprüften Finanzanlagenfachmann IHK" / zur "Geprüften Finanzanlagenfachfrau IHK" erfolgreich ablegen. Das gilt auch für die Beschäftigten eines Gewerbetreibenden, die direkt bei der Vermittlung oder Beratung mitwirken. Die Neuregelung soll helfen, ein klares Anforderungsprofil für den künftigen Vermittler und Berater zu etablieren. Zu den geforderten Kompetenzen gehören:
-Sach- und Fachkompetenz
-Kundenorientierte Beratungsqualität
-Lernbereitschaft und Anpassungsfähigkeit an geänderte Rahmenbedingungen
-Bereitschaft zum eigenverantwortlichen Handeln
Expertengremium entwickelt Plan als Orientierung
Für die Organisation der Sachkundeprüfung sind die Industrie- und Handelskammern zuständig. In der Finanzanlagenvermittlungsverordnung sind zwar die Anforderungen der Sachkundeprüfung dargelegt; konkrete Vorgaben zu Art und Umfang eines Vorbereitungslehrganges gibt es bislang nicht. Der DIHK hat deshalb mit einem Expertengremium einen Rahmenplan zur Sachkundeprüfung entwickelt, der die für alle Prüfungsteilnehmer maßgeblichen Lerninhalte und -ziele verbindlicher und transparenter machen soll. Der Rahmenplan dient Prüfungskandidaten, Prüfern und Ausbildern als "Navigationssystem" durch die Lerninhalte. Er bildet die Grundlage für die Erstellung lernzielorientierter Prüfungsaufgaben und für die Gestaltung von Vorbereitungslehrgängen. Die didaktische Aufbereitung, zeitliche Abfolge und Verknüpfung der Lerninhalte obliegt den jeweiligen Bildungsträgern.
Der Rahmenplan umfasst folgende Sachgebiete:
Zeitliche Empfehlung | |
1. Kundenberatung | 60 UE |
2. Kenntnisse für Beratung und Vertrieb von Finanzanlageprodukten | 60 UE |
3. Investmentvermögen (offene Fonds) | 60 UE |
4. Geschlossene Fonds | 45 UE |
5. Sonstige Vermögensanlagen | 30 UE |
255 UE |
Des weiteren wird der Rahmenplan inhaltlich und prüfungsrelevant in verschiedene Bereiche gegliedert. Es gibt die Unterteilungen: "Grundlagen", "schriftlich", "praktisch" sowie "schriftlich und praktisch". Während die Grundlagen zum Verstehen und zur Beantwortung der prüfungsrelevanten Inhalte markiert sind, sind schriftlich und praktisch als Hinweis für die Art der Prüfung in den jeweiligen Bereichen zu verstehen. Somit zählt zum Beispiel das Nennen von Kriterien für eine positive Einstellung zum Beruf wie Identifikation mit der Branche, Unternehmen und Produkten, als Grundlage, während Kundebetreuung und -gespräch fast ausschließlich als praktisch definiert ist.
Folgende Termine sind von den IHKs für die schriftlichen Sachkundeprüfungen festgelegt:
12. Dezember 2012
23. Januar 2013
20. März 2013
24. April 2013
19. Juni 2013
24. Juli 2013
25. September 2013
23. Oktober 2013
27. November
Einige IHKs (z.B. Frankfurt a.M.) planen, ggf. weitere Termine auf Nachfrage anzubieten:
Hier finden Sie den Rahmenplan: http://tiny.cc/Sachkunderahmenplan
Quelle: DIHK
Bild: © Peter Kirchhoff /
Autor(en): versicherungsmagazin.de