Die Zahl der Fahrraddiebstähle ist im vergangenen Jahr leicht gesunken. Gleichzeitig blieb die Schadenssumme für die Versicherer gleich hoch, berichtet der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in einer aktuellen Statistik.
Bundesweit 2020 wurden rund 145.000 versicherte Räder gestohlen, das sind 5.000 weniger als 2019, so der Verband. Der Rückgang ist nach Ansicht von GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen eine Folge der Pandemie: "Aufgrund von Corona blieben viele Menschen zu Hause. Die Fahrräder waren seltener im Freien unbeaufsichtigt abgestellt. Somit haben sich auch weniger Gelegenheiten zum Diebstahl eröffnet."
E-Bike-Boom treibt die Schadenssummen nach oben
Trotz des Rückgangs lag die Schadenssumme 2020 unverändert bei 110 Millionen Euro. Damit setzte sich der seit Jahren anhaltende Trend zu immer teureren Fahrrädern fort, die gestohlen werden. Mit 730 Euro (2019: 720 Euro) erreichte die durchschnittliche Entschädigung der Versicherer einen Höchststand. "Der Erfolg der E-Bikes dürfte die Schadenssumme in Zukunft weiter ansteigen lassen", prognostiziert Asmussen. Zum Vergleich: Vor zehn Jahren zahlten die Versicherer für ein gestohlenes Rad durchschnittlich 400 Euro.
Laut der Polizeilichen Kriminalstatistik, die den Versicherungsschutz nicht beachtet, sank die Zahl der gestohlenen Fahrräder 2020 um sechs Prozent auf 260.000. Da Diebstähle jedoch häufig nicht angezeigt werden, dürfte die Dunkelziffer weitaus höher liegen.
So ist ein Fahrrad versichert
Wird ein Fahrrad aus verschlossenen Abstellräumen, Kellern oder Wohnungen gestohlen, übernimmt die Hausratversicherung den Schaden. Meist ist jedoch die offene Straße der Tatort. Schutz bietet hier eine Zusatzklausel in der Hausratpolice. Achtung: Das Velo muss stets durch ein verkehrsübliches Schloss gesichert sein. Von den gut 26 Millionen Versicherungsverträgen haben 47 Prozent die Fahrradklausel eingeschlossen.
Erstattet wird der so genannte Wiederbeschaffungswert. Dieser Betrag bemisst, wie viel ein neues gleichwertiges Rad kostet. Die Höchstentschädigung wird in der Regel auf einen bestimmten Prozentsatz des gesamten versicherten Hausrates festgelegt. Gerade für höherwertigere Räder und E-Bikes kann es sich daher lohnen, die Versicherungssumme zu erhöhen oder eine spezielle Fahrradversicherung abzuschließen.
Autor(en): versicherungsmagazin.de