Die neue Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wurde am 4. Mai 2016 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und trat am 25. Mai 2016 offiziell in Kraft. Obwohl bei Missachtung der neu vorgeschriebenen Risikobetrachtung und anderer Regelungen ab Ende Mai 2017 hohe Bußgelder drohen, ignorieren viele Betroffene bislang die Verordnung.
Laut einer aktuellen Studie des IT-Verbandes Bitkom haben sich 44 Prozent von 509 befragten Datenschutzverantwortlichen in Unternehmen ab 20 Mitarbeitern bis heute noch nicht mit der EU-Verordnung beschäftigt. Das ist fatal, denn mit der so genannten Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) wurde ein Instrument geschaffen, das Verantwortliche kennen müssen. Die DSFA muss durchführt werden, wenn die Verarbeitungsvorgänge von Daten, ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen mit sich bringen.
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Laut einer aktuellen Studie des IT-Verbandes Bitkom haben sich 44 Prozent von 509 befragten Datenschutzverantwortlichen in Unternehmen ab 20 Mitarbeitern bis heute noch nicht mit der EU-Verordnung beschäftigt. Das ist fatal, denn mit der so genannten Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) wurde ein Instrument geschaffen, das Verantwortliche kennen müssen. Die DSFA muss durchführt werden, wenn die Verarbeitungsvorgänge von Daten, ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen mit sich bringen.
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Autor(en): Detlev Spierling