Der erhebliche finanzielle Vorteil ist vielen Vermittlern und Arbeitgebern nicht bekannt, obwohl dies gar nicht neu sei: "Durch die Kombination verschiedener Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung (bAV) sind doppelt so hohe Beiträge von Sozialabgaben befreit wie gemeinhin angenommen", sagt Hans-Dieter Stubben, der 2008 den "Award für Altersvorsorgeberatung" der Versicherungsfachpresse in Silber gewann.
Der Geschäftsführer der Bundes-Versorgungs-Werk (BVW) hat bei der Berechnung einerseits die höhere Beitragsbemessungsgrenze 2009 berücksichtigt und dabei das doppelte Umsatzpotenzial durch zwei Entgeltumwandlungen pro Arbeitnehmer ausgelotet.
Hintergrund: Bei einer Entgeltumwandlung sind bekanntlich pro Jahr Beiträge bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der gesetzlichen Rentenversicherung (West) steuer- und sozialabgabenfrei. "Diese Grenze gilt jedoch pro Einzelvorschrift", erklärt Stubben. Soll mehr umgewandelt werden, lassen sich verschiedene Wege kombinieren. Die 4-Prozent-Grenze für die Sozialversicherungs-Freiheit gelte sowohl für Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds (nach § 3 Nr. 63 EStG) als auch für eine U-Kasse oder Pensionszusage.
Wechsel zur rückgedeckten U-Kasse kann sich lohnen
Das sind 2009 jeweils Beträge von 2.592 Euro (2008: 2.544 Euro), zusammen also 5.184 Euro. Dies macht bei 19,63 Prozent SV-Beitrag eine Einsparung von knapp 1.018 Euro 2009. Zusätzlich können für Entgeltumwandlung (nach § 3 Nr. 63 EStG) weitere 1.800 Euro steuerfrei umgewandelt werden – leider nicht sozialabgabenfrei.
Möchten Arbeitnehmer mehr als 2.592 Euro SV-befreit für die bAV nutzen, empfiehlt Vorsorgeberater Stubben den Wechsel zur rückgedeckten U-Kasse, "weil die Entgeltumwandlung dort steuerlich unbegrenzt möglich ist". Man kann also die Höchstbeträge der Förderung etwa für eine Direktversicherung und zusätzlich für eine U-Kasse nutzen. Stubbens Aussage wird durch Berechnungen des Versorgungswerkes Klinik-Rente gestützt. "216 Euro Entgeltumwandlung pro Monat erfordern tatsächlich nur etwa 106 Euro Nettoaufwand", berichtet Geschäftsführer Friedhelm Gieseler. Selbst wenn sich das Kapital nur mit dem Garantiezins von 2,25 Prozent verzinsen würde, stünden bei einem verheirateten Arbeitnehmer, der jetzt mit 55 Jahren startet und zehn Jahre später in den Ruhestand geht, 8,3 Prozent Nettorendite zu Buche.
Eine solche zweite Entgeltumwandlung – etwa zusätzlich zu einer Renten-Direktversicherung – rechnet sich bei einer U-Kasse auch und vor allem wegen der Kapitalauszahlung auf einen Schlag. Die Förderung nach § 3 Nr. 63 EStG gehe nicht verloren, wenn am Ende der Entgeltumwandlung keine Rente fließt, sondern die Auszahlung auf einen Schlag erfolgt. Der Trick: Die Rente wird am Ende der Laufzeit gekündigt und das Kapital zur Auszahlung fällig. "Dann greift die so genannte Fünftelungsregel, die Besteuerung kann also über fünf Jahre gestreckt werden", präzisiert Gieseler.
Besserverdiener profitieren besonders
Als Zielgruppe hat BVW gut verdienende Arbeitnehmer ausgemacht, die so hohe Vorsorge verkraften können, jedoch nicht über der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung von derzeit 5.400 Euro brutto pro Monat verdienen (Ost: 4.550 Euro). Je mehr darüber hinaus verdient wird, desto mehr verringert sich die potenzielle SV-Ersparnis. "Das sozialversicherungspflichtige Einkommen wird immer von oben reduziert", erklärt Stubben.
Unangetastet bleibe dann aber der Steuereffekt über eine U-Kasse, weil es dort ja steuerlich keine Grenzen gibt. „Zielgruppen sind grundsätzlich Besserverdiener bis zur BBG und Leute mit einem erhöhten Versorgungsbedarf. "Auch Doppelverdiener ohne Kinder profitieren", rechnet Stubben vor: Wenn die beide jeweils knapp unter 5.400 Euro brutto verdienen, haben sie auch über 10.000 Euro und können jeder locker 432 Euro pro Monat umwandeln.
Durch die eingesparten Sozialabgaben von rund 19,63 Prozent des Beitrages hat auch der Firmenchef unmittelbaren Nutzen – bei der genannten Kombination bis zu 1.018 Euro pro Arbeitnehmer und Jahr. Damit lassen sich de Kosten reduzieren, bAV-Zuschüsse für Arbeitnehmer finanzieren oder die Kosten der bAV-Beratung bestreiten.
Der Geschäftsführer der Bundes-Versorgungs-Werk (BVW) hat bei der Berechnung einerseits die höhere Beitragsbemessungsgrenze 2009 berücksichtigt und dabei das doppelte Umsatzpotenzial durch zwei Entgeltumwandlungen pro Arbeitnehmer ausgelotet.
Hintergrund: Bei einer Entgeltumwandlung sind bekanntlich pro Jahr Beiträge bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der gesetzlichen Rentenversicherung (West) steuer- und sozialabgabenfrei. "Diese Grenze gilt jedoch pro Einzelvorschrift", erklärt Stubben. Soll mehr umgewandelt werden, lassen sich verschiedene Wege kombinieren. Die 4-Prozent-Grenze für die Sozialversicherungs-Freiheit gelte sowohl für Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds (nach § 3 Nr. 63 EStG) als auch für eine U-Kasse oder Pensionszusage.
Wechsel zur rückgedeckten U-Kasse kann sich lohnen
Das sind 2009 jeweils Beträge von 2.592 Euro (2008: 2.544 Euro), zusammen also 5.184 Euro. Dies macht bei 19,63 Prozent SV-Beitrag eine Einsparung von knapp 1.018 Euro 2009. Zusätzlich können für Entgeltumwandlung (nach § 3 Nr. 63 EStG) weitere 1.800 Euro steuerfrei umgewandelt werden – leider nicht sozialabgabenfrei.
Möchten Arbeitnehmer mehr als 2.592 Euro SV-befreit für die bAV nutzen, empfiehlt Vorsorgeberater Stubben den Wechsel zur rückgedeckten U-Kasse, "weil die Entgeltumwandlung dort steuerlich unbegrenzt möglich ist". Man kann also die Höchstbeträge der Förderung etwa für eine Direktversicherung und zusätzlich für eine U-Kasse nutzen. Stubbens Aussage wird durch Berechnungen des Versorgungswerkes Klinik-Rente gestützt. "216 Euro Entgeltumwandlung pro Monat erfordern tatsächlich nur etwa 106 Euro Nettoaufwand", berichtet Geschäftsführer Friedhelm Gieseler. Selbst wenn sich das Kapital nur mit dem Garantiezins von 2,25 Prozent verzinsen würde, stünden bei einem verheirateten Arbeitnehmer, der jetzt mit 55 Jahren startet und zehn Jahre später in den Ruhestand geht, 8,3 Prozent Nettorendite zu Buche.
Eine solche zweite Entgeltumwandlung – etwa zusätzlich zu einer Renten-Direktversicherung – rechnet sich bei einer U-Kasse auch und vor allem wegen der Kapitalauszahlung auf einen Schlag. Die Förderung nach § 3 Nr. 63 EStG gehe nicht verloren, wenn am Ende der Entgeltumwandlung keine Rente fließt, sondern die Auszahlung auf einen Schlag erfolgt. Der Trick: Die Rente wird am Ende der Laufzeit gekündigt und das Kapital zur Auszahlung fällig. "Dann greift die so genannte Fünftelungsregel, die Besteuerung kann also über fünf Jahre gestreckt werden", präzisiert Gieseler.
Besserverdiener profitieren besonders
Als Zielgruppe hat BVW gut verdienende Arbeitnehmer ausgemacht, die so hohe Vorsorge verkraften können, jedoch nicht über der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung von derzeit 5.400 Euro brutto pro Monat verdienen (Ost: 4.550 Euro). Je mehr darüber hinaus verdient wird, desto mehr verringert sich die potenzielle SV-Ersparnis. "Das sozialversicherungspflichtige Einkommen wird immer von oben reduziert", erklärt Stubben.
Unangetastet bleibe dann aber der Steuereffekt über eine U-Kasse, weil es dort ja steuerlich keine Grenzen gibt. „Zielgruppen sind grundsätzlich Besserverdiener bis zur BBG und Leute mit einem erhöhten Versorgungsbedarf. "Auch Doppelverdiener ohne Kinder profitieren", rechnet Stubben vor: Wenn die beide jeweils knapp unter 5.400 Euro brutto verdienen, haben sie auch über 10.000 Euro und können jeder locker 432 Euro pro Monat umwandeln.
Durch die eingesparten Sozialabgaben von rund 19,63 Prozent des Beitrages hat auch der Firmenchef unmittelbaren Nutzen – bei der genannten Kombination bis zu 1.018 Euro pro Arbeitnehmer und Jahr. Damit lassen sich de Kosten reduzieren, bAV-Zuschüsse für Arbeitnehmer finanzieren oder die Kosten der bAV-Beratung bestreiten.
Autor(en): Detlef Pohl