2019 lag die Zahl der gemeldeten Blitzeinschläge auf den niedrigsten Stand seit 20 Jahren. Auch die versicherten Schäden durch Blitz- und Überspannungsschäden gingen zurück - auf den niedrigsten Wert seit 2013. Der Schadendurchschnitt ist allerdings so hoch wie seit 1998 nicht mehr, so die "Blitz-Bilanz 2019" des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).
Im vergangenen Jahr haben die deutschen Hausrat- und Wohngebäudeversicherer für Blitz- und Überspannungsschäden rund 200 Millionen Euro (240 Millionen Euro 2018) gezahlt. Das ist der niedrigste Wert seit 2013. Die Zahl der Blitzschäden lag mit 210.000 auf dem niedrigsten Stand der vergangenen 20 Jahre.
Die Entwicklung beim Schadendurchschnitt verlief allerdings gegenläufig: Knapp 1.000 Euro (970 Euro) kostete jeder gemeldete Blitzschaden die Versicherer. Dies ist der höchste Wert seit 1998. Der Grund liegt an der technischen Ausstattung der Haushalte und Gebäude, die immer aufwendiger ist. Bei einem Blitzeinschlag müssen häufig teure Heizungs- oder Jalousien-Steuerungen repariert oder ersetzt werden.
Wer leistet für was?
Schlägt der Blitz in ein Gebäude ein, sind je nach Schaden unterschiedliche Versicherungen zuständig. Die Wohngebäudeversicherung übernimmt die finanziellen Folgen bei Blitzschäden am Haus, das heißt Schäden am Dach, am Mauerwerk oder an fest eingebauten elektrischen Installationen. Sie übernimmt auch die Aufräumarbeiten und die Sicherung des Grundstücks.
Bei Blitzschäden am beweglichen Eigentum in der Wohnung greift die Hausratversicherung. Zum beweglichen Eigentum zählen beispielweise Computer, Fernseher oder andere technischen Geräte. Überspannungsschäden sind in neuen Policen in der Regel eingeschlossen, bei älteren Verträgen ist eine Ergänzung möglich.
Autor(en): Versicherungsmagazin.de