Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, kurz GmbH, ist die am weitesten verbreitete Rechtsform für Unternehmensgründungen in Deutschland. Der Grund: Die Rechtsform GmbH gilt als vertrauenswürdig und ist international anerkannt, was die Suche nach Geschäftspartnern und Investoren erleichtert. Sie eignet sich für Unternehmen jeder Größe, deren Geschäftsbereich auch nicht auf Deutschland beschränkt sein muss, sodass einer späteren Expansion keine Grenzen gesetzt sind. GmbHs sind zudem eigene juristische Personen, was unter anderem bedeutet, dass die Gesellschafter nicht persönlich haften. Hinzu kommen steuerliche Vorzüge. Der Notar des Vertrauens berät angehende Unternehmer während der gesamten Gründungsphase.
Voraussetzungen und Vorbereitung
Wer eine GmbH gründen möchte, muss zuvor die Tätigkeit des Unternehmens klar definieren. Auch ein Name muss bestimmt werden, unter dem die GmbH ihre Geschäfte und den Rechtsverkehr führt und der im Handelsregister eingetragen wird. Dieser muss den Zusatz GmbH enthalten und sich klar von anderen Unternehmen unterscheiden. Er kann sich beispielsweise auf den Tätigkeitsbereich oder Inhaber des Unternehmens beziehen oder ein Fantasieprodukt sein. Nicht zulässig sind unter anderem zu allgemeine Namen oder reine Ortsangaben. Ob ein Name bereits vergeben ist, kann zum Beispiel im Unternehmens- oder Handelsregister geprüft werden. Der Unternehmenszweck, die Rechtsform und der Name werden im Gesellschaftsvertrag festgehalten. Außerdem muss für die Gründung einer GmbH ein Stammkapital von 25.000 Euro vorhanden sein. Mindestens die Hälfte davon muss sich vor Eintragung ins Handelsregister auf dem Geschäftskonto befinden. Anschließend kann es frei für die Zwecke des Unternehmens verwendet werden. Wenn weniger Geld zur Verfügung steht, kann eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) mit einem Mindestkapital von einem Euro gegründet werden. Viele der Regelungen für eine GmbH gelten auch hier. Über Besonderheiten informiert der Notar.
Stets mit Notar: Gründung vor Ort, digital oder hybrid
Die Gründung der GmbH erfolgt durch die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags. Der Termin kann persönlich beim Notar, online oder hybrid, also mit Teilnehmern vor Ort und online, stattfinden. Ist einer der Gründer verhindert, kann er einem der Geschäftspartner eine notarielle Gründungsvollmacht erteilen oder den Gesellschaftsvertrag nach der Beurkundung genehmigen. Alle Beteiligten benötigen ein gültiges, geeignetes Ausweisdokument, anhand dessen der Notar sie identifiziert. Anschließend verliest er den Gesellschaftsvertrag und klärt etwaige Fragen. Auch Anpassungen sind noch möglich. Zum Abschluss unterschreiben alle Beteiligten und der Notar den Vertrag beziehungsweise setzen ihre qualifizierte elektronische Signatur. Nach der Beurkundung erhalten die Gesellschafter eine Abschrift der Gründungsurkunde, mit der sie das Geschäftskonto eröffnen und das Stammkapital einzahlen können. Erst nachdem der Notar den Nachweis über die Einzahlung erhalten hat, lässt er das Unternehmen ins Handelsregister eintragen. Damit ist die Gründung abgeschlossen.
Anzeige-, Mitteilungs- und Antragspflichten
Die Eintragung im Handelsregister bringt viele Vorteile: So kann der Geschäftsverkehr schnell und einfach die Existenz der GmbH überprüfen und sich über Ansprechpartner oder die Vertretungsbefugnis der Geschäftsführung informieren. Ein separater Nachweis der Befugnis ist nicht notwendig, da der Rechtsverkehr auf das Handelsregister vertrauen darf. Auf die GmbH-Gründung folgen weitere Anzeige-, Mitteilungs- und Antragspflichten. Hierzu gehören die Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt, die Beantragung einer Steuernummer beim Finanzamt, um die steuerlichen Anzeigepflichten zu erfüllen und Rechnungen zu stellen, sowie die Meldung beim Transparenzregister gemäß Geldwäschegesetz. Weitere erforderliche Anmeldungen betreffen die Bundesagentur für Arbeit zwecks Betriebsnummer, den Unfallsversicherungsträger, die Sozialversicherung oder gegebenenfalls die Handwerksrolle.
Der Notar führt durch die GmbH-Gründung
Der Notar begleitet Gründer während aller Phasen der GmbH-Gründung. Die Kosten ergeben sich aus den Notargebühren und den Kosten für den Handelsregistereintrag. Die Notargebühren sind gesetzlich vorgegeben, deutschlandweit gleich und umfassen die komplette Beratung rund um die Gründung sowie die Erstellung und Anpassung des Gesellschaftsvertrags, unabhängig von der Anzahl der benötigten Termine. Je nach Einzelfall können Mehrkosten, zum Beispiel für die Gewerbeanzeige, entstehen.
Weitere Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen und Anforderungen rund um die Gründung einer GmbH erhalten Sie auf der Themenseite der Bundesnotarkammer
Quelle: Notarkammer Frankfurt am Main
Autor(en): versicherungsmagazin.de