E-Scooter oder E-Roller sind nicht mehr auf unseren Gehwegen und Straßen wegzudenken. In der Juni-Ausgabe der „Stiftung Warentest“ wird darauf hingewiesen, dass die bisherigen Hersteller folgenden Warnhinweis im Kleingedruckten abgeben: "Nur für den Gebrauch auf nicht öffentlich zugänglichem Gelände!"
Mitte Juni soll die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung in Kraft treten. Geplant ist, dass die E-Scooter dann eine Betriebszulassung erhalten werden. Wenn ein E-Roller eine Spezialzulassung des Kraftfahrtbundesamtes hat, sind ein Versicherungskennzeichen und auch ein Mofa-Führerschein für den Fahrer notwendig.
Über die Privathaftpflichtversicherung besteht dann auf keinen Fall Versicherungsschutz.
Unser Versicherungs-Tipp: Machen Sie Ihre Kunden auf diese Umstände bei Ihrem nächsten Beratungsgespräch aufmerksam oder verwenden Sie diesen Tipp einem Rundschreiben an Ihre Kunden.
Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert, kanzlei@berater-lehnert.de
Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert