E-Scooter werden wohl bald auch auf deutschen Straßen zu sehen sein. Die Bayerische reagiert auf diese Entwicklung positiv und bietet als erstes Unternehmen eine Versicherung für diese elektrobetriebenen Kleinstroller an. Unfallforscher stehen einer Zulassung dieser wendigen und schnellen Roller eher skeptisch gegenüber.
E-Scooter kann man auch bald in Deutschland kaufen und mit diesen schnell von A nach B fahren. Sie sollen in Zukunft bundesweit Verkehr und Umwelt entlasten. Die Bayerische ist nach vorne geprescht und wird der erste Versicherer sein, der diese elektrobetriebenen Kleinstroller versichern wird. Laut Unternehmensangaben ginen einige E-Scooter im fränkischen Bamberg testweise mit Sondergenehmigungen an den Start.
Die Bayerische glaubt sogar, dass diese elektrobetriebenen Vehikel "einen wichtigen Baustein in der Umsetzung bürgerfreundlicher und nachhaltiger E-Mobilitäts-Lösungen darstellen".
Martin Gräfer, Vorstand der Versicherungsgruppe die Bayerische, betont: „Als Pionier in der Versicherung von E-Scootern in Deutschland sind wir besonders stolz darauf, die Zukunft einer grüneren Mobilität in unseren Städten aktiv mitzugestalten. Das zeigt, wir erfüllen unseren Anspruch als zukunftsoffenes und nachhaltig agierendes Versicherungsunternehmen.“
Nach Abschluss der Testphase mit 15 E-Scootern sollen in Bamberg zunächst 100 Elektro-Roller des amerikanischen Herstellers „Bird“ im Stadtgebiet eingesetzt werden. Nach einmaliger Registrierung können Kunden per App einen der 20 Stundenkilometer schnellen Scooter entsperren und nutzen. Der Regelbetrieb soll bereits im Sommer dieses Jahres erfolgen. Dank des Haftpflicht-Versicherungsschutzes der Bayerischen seien die modernen Elektroroller "bestens abgesichert auf den Straßen von Bamberg unterwegs".
Ideal für innerstädtische Strecken der letzten Meile
Im Rahmen des deutschlandweit geplanten Ausbaus umweltfreundlicher E-Mobilität würden E-Scooter eine wichtige Lücke schließen, ist die Bayerische überzeugt. Dank ihrer Kompaktheit und Wendigkeit eigneten sich die elektrobetriebenen Fahrzeuge besonders für innerstädtische Strecken der so genannten letzten Meile. Vor allem Kurzdistanzen, wie die Strecken zwischen Bahnhof und Haustüre oder Arbeitsplatz, seien damit schnell und klimafreundlich zu überbrücken. Dadurch entstünde eine Mobilitäts-Alternative für Strecken, die nicht von öffentlichen Verkehrsmitteln abgedeckt werden würde.
Noch dieses Jahr Verordnung für die Straßenzulassung der Elektroroller geplant
E-Scooter-Anbieter „Bird“ konnte das Sharing-Mobilitätskonzept bereits in weltweit über 100 Städten etablieren, darunter Metropolen wie Los Angeles, Mexiko Stadt und London. Aufgrund des gut ausgebauten Netzes an Fahrradwegen gilt Deutschland in der gesamten EU als wichtigster Markt für E-Scooter.
Das Bundesverkehrsministerium plant noch im Jahr 2019 eine Verordnung für die Straßenzulassung der Elektroroller auf den Weg zu bringen. Laut der Verordnung besteht für den E-Scooter-Betrieb eine Versicherungspflicht. Vorgeschrieben ist eine Haftpflichtversicherung, die durch eine Versicherungsplakette am Fahrzeug erkennbar sein muss. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) warnt: „Wer ohne Versicherung fährt, macht sich strafbar und hat keinen Versicherungsschutz.“
E-Roller gelten rechtlich als Kraftfahrzeuge
Das Bundeskabinett hat kürzlich eine diesbezügliche Verordnung von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) gebilligt, nach der Elektrokleinstfahrzeugen im Straßenverkehr zugelassen werden sollen. Doch bevor das Gesetz in Kraft treten kann, muss natürlich noch der Bundesrat zustimmen.
In die vom Bundeskabinett gebilligte Verordnung fallen Kleinstfahrzeuge mit elektrischem Antrieb, die eine Lenk- oder Haltestange haben. Der Roller darf maximal 55 Kilogramm wiegen, 1,40 Meter hoch und zwei Meter lang sein und zwischen sechs und 20 Stundenkilometer schnell fahren können. Damit gelten E-Roller rechtlich als Kraftfahrzeuge. Sie benötigen zwei Bremsen, auch eine Klingel muss vorhanden sein. Damit die Fahrzeuge im Straßenverkehr gut zu sehen sind, sind Reflektoren und Beleuchtung Pflicht. Die Beleuchtung darf abnehmbar sein.
Scheuer begeistert, Brockmann skeptisch
Verkehrsminister Scheuer ist von den E-Rollern überzeugt: „Damit ebnen wir den Weg für die Mobilität der Zukunft und sorgen gleichzeitig für Sicherheit auf unseren Straßen.“ Das sieht Siegfried Brockmann, Leiter der Unfallforschung beim GDV, anders: „Auf der Straße haben die Rollerfahrer selbst ein großes Risiko zu verunfallen, auf dem Gehweg gefährden sie sich und andere“, glaubt Brockmann. Er halte es für falsch, dass keine Mofa-Prüfbescheinigung vonnöten sein soll, da so ein Nachweis der Kenntnis der Straßenverkehrsordnung fehlen würde
Quellen: Die Bayerische, Berliner Morgenpost (Tobias Kisling)
Autor(en): Meris Neininger