Die Bundesregierung spricht sich für einen gesetzlichen Provisionsdeckel aus. Mit diesem würde der Staat aus Sicht der FDP aber nicht nur in die Vertragsfreiheit eingreifen, sondern gleichzeitig Menschen mit niedrigem und mittlerem Einkommen den Zugang zur Versicherungsberatung erschweren.
Die Bundesregierung beabsichtigt, gesetzlich einen Provisionsdeckel für Lebens- und Restschuldversicherungen einzuführen, der etwaigen Fehlanreizen entgegenwirken und die weitere Senkung der Abschlusskosten unterstützen soll. Die Bundesregierung bereitet dazu gegenwärtig einen Gesetzentwurf vor. Eine Entscheidung über die Ausgestaltung des Provisionsdeckels einschließlich der konkreten Höhe ist aber noch nicht getroffen worden.
Die Umsetzung der diesbezüglichen Maßnahmen soll im zweiten Halbjahr 2018 angestoßen werden. Über die konkrete Ausgestaltung des Provisionsdeckels, insbesondere mit Blick auf die Angemessenheit der Provisionshöhe, hat die Bundesregierung aber noch keine Entscheidung getroffen.
Viele Haushalte von der Vorsorge ausgeschlossen
Das provisionsbasierte System ermöglicht aus Konsumentensicht eine kostenlose Beratung und Bedarfsermittlung. Dies, so zeigen Erfahrungen anderer europäischer Länder, wäre bei einer Deckelung und einer daraus resultierenden Verschiebung hin zu vermehrter Honorarberatung nicht mehr der Fall. So die Position der FDP. Gerade die Haushalte, die am ehesten von geringen Rentenansprüchen betroffen sind, würden praktisch von der Vorsorge ausgeschlossen oder müssten auf das für sie teurere Honorarberatungssystem wechseln.
Die FDP möchte im Rahmen ihrer Kleinen Anfrage unter anderem von der Bundesregierung wissen, wie sich die Vermittlerprovisionen für Lebensversicherungen im Neugeschäft aktuelle und in den vergangenen zehn Jahren entwickelt haben.
Provisionen für den Abschluss von insgesamt 57,5 Millionen Policen
Die Antwort der Bundesregierung dazu: Seit 2008 wurden für den Abschluss von Lebens- und Pensionsversicherungen 54,8 Milliarden Euro Provisionen an Versicherungsvermittler gezahlt. Die Provisionen flossen für den Abschluss von insgesamt 57,5 Millionen Versicherungspolicen. Zuletzt waren 2017 4,8 Milliarden Euro für fünf Millionen Policen an die über 200.000 Versicherungsvermittler in Deutschland gezahlt worden. 2016 waren es fünf Milliarden Euro für 5,1 Millionen Policen gewesen. Den Höchsstand an Provisionszahlungen gab es 2011: In diesem Jahr flossen 6,3 Milliarden Euro für eine hohe Anzahl an Policen: 6,3 Millionen.
Eine Randbemerkung: Insgesamt 84 Lebensversicherer sind aktuell am Markt aktiv.
Die Vergütungen im Jahr 2017 lagen gut fünf Prozent unter dem Niveau aus der Zeit vor dem Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG). Bei einem Vergleich der Vergütungen in den Jahren 2013 und 2017 hat die Bundesregierung außerdem herausgefunden, dass die Verringerung der Abschlusskosten je nach Vertriebsweg unterschiedlich ausgefallen ist.
Die Zahlungen an Ausschließlichkeitsvermittler sind um 2,89 Prozent gesunken, bei den Versicherungsmaklern und Mehrfachvermittlern um 7,21 Prozent. Die Vergütungen in dieser Gruppe sind auch nach der Senkung weiterhin höher als bei den Ausschließlichkeitsvermittlern.
Auswirkungen für kleine und mittlere Versicherungsvermittler
Die FDP will in ihrer Kleinen Anfrage außerdem noch wissen, wie sich Provisionsdeckel im europäischen Ausland ausgewirkt haben und was dieser für kleine und mittlere Versicherungsvermittler bedeutet.
Die Antwort der Bundesregierung: Laut einer Studie der Eiopa vom 13. Dezember 2018 herrschen in der Mehrzahl der EU-Mitgliedstaaten weiterhin provisionsbasierte Vergütungssysteme von Versicherungsvermittlern vor, wobei bei Maklern verstärkt ein Mix zwischen Provisionen und Beratungshonoraren zu verzeichnen ist.
Provisionsverbot ist in Deutschland nicht vorgesehen
Der Bundesregierung sind laut eigenen Angaben Regelungen aus Dänemark, Finnland, den Niederlanden, Norwegen und dem Vereinigten Königreich bekannt, die für bestimmte Versicherungszweige, -produkte oder Vermittlertypen Provisionen teilweise oder ganz verbieten. Ein derartiges Provisionsverbot ist in Deutschland allerdings nicht vorgesehen.
Die Bundesregierung geht davon aus, dass unabhängig von der Einführung eines Provisionsdeckels Menschen aller Einkommensgruppen weiterhin Lebensversicherungen angeboten werden.
Quelle: Deutscher Bundestag
Autor(en): Versicherungsmagazin