Der Lockruf der Flexi-Rente

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Von 2000 bis 2014 stieg die Zahl der berufstätigen 60- bis 64-Jährigen in Deutschland von 20 auf 53 Prozent. Diese Quote ist der Bundesregierung allerdings noch zu niedrig. Deswegen will sie Arbeitnehmer mit einem flexibleren Übergang in die Rente dazu animieren, bis zur Regelaltersgrenze zu arbeiten. Der vorgelegte Gesetzesentwurf zur Flexi-Rente ist eine Formulierungshilfe des Sozialministeriums für die Koalitionsfraktionen. Diese hatten das Konzept ausgehandelt. Gedacht ist der Plan als Gegengewicht zur abschlagsfreien Rente mit 63. Das Dokument lag der Deutschen Presse-Agentur vor.

Zentrales Instrument soll der Abbau von Hindernissen für eine vorgezogene Teilrente sein, die mit Teilzeitarbeit kombiniert werden kann. Bislang greifen heute für jeden Rentner, der mehr als 450 Euro hinzuverdient, individuell berechnete feste Hinzuverdienstgrenzen. Je nach Höhe sinkt die Teilrente auf zwei Drittel, die Hälfte oder ein Drittel der Vollrente. Künftig sollen die festen Grenzen wegfallen. Wird eine Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro pro Jahr überschritten, werden 40 Prozent des Betrages darüber von der Rente abgezogen.

Weitere Reformschritte sind geplant
Weitere Reformschritte bei der Rente sollen folgen, etwa eine Aufwertung von Kleinrenten. Der Gesetzesentwurf sieht auch vor, dass fitte Ältere künftig eine höhere Rente erreichen können, wenn sie neben einer Vollrente noch einer weiteren Beschäftigung nachgehen. Bislang zahlt der Arbeitgeber seinen Teil des Beitrags ein, ohne dass die Rente steigt. Künftig soll auch der Beschäftigte seinen Teil einzahlen können, beide Teile sollen rentensteigernd wirken.

Nach heutigem Rechtsstand können Abschläge bei vorgezogenen Altersrenten durch Vorauszahlungen in die Rentenkasse ab dem 55. Lebensjahr ausgeglichen werden. Um die Summe der Vorauszahlungen zu strecken, sollen künftig Zahlungen schon ab dem 50. Lebensjahr möglich sein.

Millionen an Beitragsausfällen
Heute sind Arbeitnehmer ab der Regelaltersgrenze zudem zwar versicherungsfrei in der Arbeitslosenversicherung. Arbeitgeber müssen aber ihren Anteil an Beiträgen zur Arbeitsförderung weiter zahlen. Diese Beitragspflicht soll für fünf Jahre entfallen. Die Bundesagentur für Arbeit soll deshalb Beitragsausfälle von 79 bis 87 Millionen Euro pro Jahr zu verkraften haben. Für die Rentenkasse rechnet die Bundesregierung zunächst mit Mehreinnahmen von 66 Millionen Euro, die dann weniger werden. 2020 wird die Rentenkasse durch das Gesetz dann mit 30 Millionen Euro belastet sein.

Auch Prävention und Reha sollen gestärkt werden, so dass mehr Ältere fit bleiben. Allein dieser Posten wird mit Kosten von 26 Millionen Euro pro Jahr für die Rentenkasse veranschlagt.

Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) plant ein umfassendes Rentenkonzept für diesen Herbst.

Quelle: Handelsblatt, ZDF
Bild: © Gina Sanders/Fotolia.com

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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