Die Debeka, Koblenz, hat eine eigene Unterstützungskasse gegründet, die in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins betrieben wird. Sie ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, die für Arbeitgeber die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung für deren Mitarbeiter übernimmt.
Durch die neue Unterstützungskasse will der Versicherer Arbeitgebern zusätzliche Möglichkeiten der Altersversorgung bieten, da bei diesem Durchführungsweg bestimmte Höchstgrenzen des Einkommensteuergesetzes nicht greifen. Der Geschäftsbetrieb wurde zum 1. Januar 2010 aufgenommen.
Keine Rückstellungen in der Bilanz zu bilden
Die Vorteile für den Arbeitgeber bei diesem Weg der betrieblichen Altersversorgung (bAV) liegen darin, dass die Beiträge für die Unterstützungskasse Betriebsausgaben darstellen. Außerdem müssen für die Versorgungszusage – anders als bei einer Direktzusage – keine Rückstellungen in der Bilanz gebildet werden. Bis auf den Pensionsfonds bietet das Koblenzer Versicherungsunternehmen nun alle bAV-Durchführungswege an.
Quelle: Debeka
Durch die neue Unterstützungskasse will der Versicherer Arbeitgebern zusätzliche Möglichkeiten der Altersversorgung bieten, da bei diesem Durchführungsweg bestimmte Höchstgrenzen des Einkommensteuergesetzes nicht greifen. Der Geschäftsbetrieb wurde zum 1. Januar 2010 aufgenommen.
Keine Rückstellungen in der Bilanz zu bilden
Die Vorteile für den Arbeitgeber bei diesem Weg der betrieblichen Altersversorgung (bAV) liegen darin, dass die Beiträge für die Unterstützungskasse Betriebsausgaben darstellen. Außerdem müssen für die Versorgungszusage – anders als bei einer Direktzusage – keine Rückstellungen in der Bilanz gebildet werden. Bis auf den Pensionsfonds bietet das Koblenzer Versicherungsunternehmen nun alle bAV-Durchführungswege an.
Quelle: Debeka
Autor(en): versicherungsmagazin