Weltweit erkranken immer mehr Menschen am Coronavirus. "Die Entwicklung in Italien zeigt ebenso wie die zunehmend kritische Situation in Südkorea, dem Iran und anderen Ländern, dass eine Pandemie wohl nicht mehr aufzuhalten ist", so die "Pharmazeutische Zeitung" aus Eschborn am 24. Februar 2020. Weltweit und auch für Deutschland gebe es aber so genannte Pandemiepläne, die wohl bald in Gang gesetzt würden. Das Problematische am Coronavirus ist laut den Experten der meist milde Verlauf der Krankheit. "Wer nur milde oder keine Symptome hat, geht nicht zum Arzt und wird nicht getestet - kann das Virus aber auf Dutzende andere Menschen übertragen, die es wiederum in ihr Netz von Sozial- und Arbeitskontakten tragen", so die Autoren.
Nicht nur Staaten, sondern auch Unternehmen können sich schützen. "Ein guter Pandemie-Notfallplan kann Unternehmen besser helfen, sich auf den Fall eines Ausbruchs vorzubereiten", schreibt Alexander Skorna vom Versicherungsmakler Funk Gruppe aus Hamburg. Dafür sollte ein Business Continuity Management (BCP) ermitteln, wie ein Unternehmen über einen längeren Zeitraum mit erheblicher Abwesenheit von Mitarbeitern weiterhin seine wesentlichsten Wertschöpfungsprozesse erbringen kann. Gleichzeitig sollte der Plan Maßnahmen festlegen, wie Unternehmen ihr Ansteckungsrisiken minimieren können. Die Funk Gruppe hat als Risikoberater Tools entwickelt, die Gefahren und ihre Auswirkungen zu identifizieren und mit geeigneten Maßnahmen zu reduzieren.
Betriebsschließungsschutz erst im kommenden Jahr wieder abschließbar
Solche Notfallpläne wären in der Regel auch eine wesentliche Voraussetzung, um Pandemie-Risiken zu versichern. Neuer Schutz über Sonderlösungen sei aber erst dann möglich, wenn die weltweite Ausbreitung des Coronavirus abgeflaut ist. Der Versicherungsmakler geht davon aus, dass neue sachschadenunabhängige Betriebsunterbrechungsdeckung - auch "Non-Damage-Business-Interruption" (NDBI) genannt - erst im kommenden Jahr wieder abschließbar sind.
Demgegenüber will die HDI Global weiterhin vor allem für Unternehmen der Lebensmittelindustrie eine Betriebsschließungsversicherung zur Verfügung stellen, die auch bei Pandemien greifen soll, wie die "Versicherungswirtschaft" schreibt.
Kein Vollschutz
Der NDBI-Schutz ist eine Absicherung finanzieller Schäden infolge behördlich erzwungener Betriebsschließung, Zu- und Abgangsbeschränkungen oder Ausfall von Mitarbeitern, beispielsweise durch eine Seuche. Vollschutz ist aber auch mit NDBI nicht gegeben. Denn ab Pandemien die nach der Weltgesundheitsorganisation (WHO) die Stufe fünf oder sechs erreichen, gibt es laut Skorna Beschränkungen, um eine Kumulschadengefahr auszuschließen. Zudem seien die verfügbaren Versicherungssummen deutlich kleiner als in der Sach- und Ertragsausfall-Versicherung. Die herkömmlichen Policen greifen in der Regel bei seuchenbedingten Schäden nicht. Das gilt für die Unterbrechungen der Lieferketten, Produktionsausfälle oder den Wegfall von Aufträgen. Üblicherweise muss der unmittelbare Sachschaden Auslöser sein, damit die Policen greifen.
Zudem hätten die großen Industrieversicherer laut "Versicherungswirtschaft" aufgrund der vergangenen Virusausbrüche von Sars, Ebola und Zika ihre Klauseln zum Ausschluss von Epidemierisiken verschärft. Experte Skorna rät Unternehmen aber auch die Verträge mit Kunden und Lieferanten genau zu prüfen. Vielfach gebe die Klausel "höhere Gewalt" die Möglichkeit, sich vorübergehend von der Einhaltung normaler Forderungen teilweise oder ganz zu befreien.
Auslandskranken- und Abbruch-Police leisten
Versicherungsschutz bieten weiterhin alle privaten Auslandskrankenversicherungen. Sie übernehmen die für eine Behandlung im Ausland anfallenden Kosten, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht gedeckt sind - und leisten auch für die medizinische Behandlung wegen einer Coronavirus-Infektion, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mitteilt. Demgegenüber ist die Furcht vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus von der Reiseversicherung nicht gedeckt. Sie leistet nur, wenn eine gebuchte Reise nicht angetreten werden kann - beispielsweise wegen einer unerwarteten schweren Erkrankung, einem Todesfall in der Familie oder wegen des Verlustes des Arbeitsplatzes.
Anders sieht es aus, wenn eine Reise wegen des Coronavirus abgebrochen werden muss. So erläutert Eike Benn von der Hanse Merkur Versicherung: "Im Rahmen unserer Urlaubsgarantie, also der Reiseabbruch-Versicherung, ist unter anderem auch der Eintritt einer unerwarteten und schweren Erkrankung versichert. Das kann auch eine Erkrankung bedeuten, bei der man sich über einen Virus infiziert hat." Im Regelfall sind dann die zusätzlichen Rückreisekosten, in der gleichen Qualität und Güte wie die gebuchte Reise und die Kosten für nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen versichert.
Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek