Die zu Rückabwicklungs- und Schadenersatzansprüchen vom vergangenen November gegen den sind "nicht tragfähig", meint das britische Versicherungsunternehmen. Es beruft sich dabei auf anderslautende Urteile "in zahlreichen vergleichbaren Verfahren", aber vor allem auf eine falsche rechtliche Würdigung des Sachverhaltes.
Die Kläger hatten die Verletzung von Aufklärungspflichten bei Abschluss von fremdfinanzierten Policen moniert und deshalb von der Gesellschaft Schadenersatz gefordert. Das Landgericht Bamberg hatte Mängel in der Aufklärung festgestellt und im Sinne der Kläger entschieden. "Die Rechtsauffassung des Gerichts widerspricht zahlreichen vorausgegangenen Urteilen auf vergleichbarer Tatsachenbasis", erklärt der Versicherer in einer aktuellen Mitteilung.
Clerical Medical will nicht für das Handeln der Makler einstehen
Dabei wehrt sich das Unternehmen insbesondere gegen die Zurechnung von Beratungsfehlern der Vermittler: "Da die streitgegenständlichen Verträge im freien Vertriebsweg über Versicherungsmakler vertrieben wurden, die nach einschlägiger Rechtsauffassung im Dienste des Kunden handeln, sind die Begründungen der Urteile aus Sicht von Clerical Medical nicht tragfähig", heißt es. Das Landgericht Bamberg habe sich "nicht einmal ansatzweise mit der Unterscheidung zwischen Versicherungsmaklern und Versicherungsagenten auseinander gesetzt", kritisiert die Gesellschaft die Rechtsauffassung des Gerichtes.
Auch für die Musterberechnungen lehnt Clerical Medical jede Verantwortung ab. Das Unternehmen habe den Vermittlern lediglich in "branchenüblicher Weise" Software zur Verfügung gestellt, mit der Versicherungsverläufe unter Zugrundelegung verschiedener Wachstumsraten illustriert werden können. Solche Berechnungen seien "naturgemäß unverbindlich und können nicht als falsch angesehen werden, wenn sich die vom Vermittler oder dem Kunden angenommene Wertentwicklung nicht verwirklicht", meint die Gesellschaft.
Berufung eingelegt
Das Landgericht Bamberg hatte allerdings die Beratung zu den streitigen Versicherungsgeschäften anders beurteilt. Es sei mit Garantien und zweistelligen Renditen geworben worden, die längst nicht mehr zu halten waren. Darüber hätten die Anleger nach Meinung der Richter aufgeklärt werden müssen. Die Vermittler hatte das Gericht als Erfüllungsgehilfen des Versicherers behandelt und diesem daher auch die Schuld an den Aufklärungsmängeln gegeben.
Doch damit will sich Clerical Medical nicht zufrieden geben und hat in beiden Verfahren gegen das Urteil Berufung beim Oberlandesgericht Bamberg eingelegt.
Die Kläger hatten die Verletzung von Aufklärungspflichten bei Abschluss von fremdfinanzierten Policen moniert und deshalb von der Gesellschaft Schadenersatz gefordert. Das Landgericht Bamberg hatte Mängel in der Aufklärung festgestellt und im Sinne der Kläger entschieden. "Die Rechtsauffassung des Gerichts widerspricht zahlreichen vorausgegangenen Urteilen auf vergleichbarer Tatsachenbasis", erklärt der Versicherer in einer aktuellen Mitteilung.
Clerical Medical will nicht für das Handeln der Makler einstehen
Dabei wehrt sich das Unternehmen insbesondere gegen die Zurechnung von Beratungsfehlern der Vermittler: "Da die streitgegenständlichen Verträge im freien Vertriebsweg über Versicherungsmakler vertrieben wurden, die nach einschlägiger Rechtsauffassung im Dienste des Kunden handeln, sind die Begründungen der Urteile aus Sicht von Clerical Medical nicht tragfähig", heißt es. Das Landgericht Bamberg habe sich "nicht einmal ansatzweise mit der Unterscheidung zwischen Versicherungsmaklern und Versicherungsagenten auseinander gesetzt", kritisiert die Gesellschaft die Rechtsauffassung des Gerichtes.
Auch für die Musterberechnungen lehnt Clerical Medical jede Verantwortung ab. Das Unternehmen habe den Vermittlern lediglich in "branchenüblicher Weise" Software zur Verfügung gestellt, mit der Versicherungsverläufe unter Zugrundelegung verschiedener Wachstumsraten illustriert werden können. Solche Berechnungen seien "naturgemäß unverbindlich und können nicht als falsch angesehen werden, wenn sich die vom Vermittler oder dem Kunden angenommene Wertentwicklung nicht verwirklicht", meint die Gesellschaft.
Berufung eingelegt
Das Landgericht Bamberg hatte allerdings die Beratung zu den streitigen Versicherungsgeschäften anders beurteilt. Es sei mit Garantien und zweistelligen Renditen geworben worden, die längst nicht mehr zu halten waren. Darüber hätten die Anleger nach Meinung der Richter aufgeklärt werden müssen. Die Vermittler hatte das Gericht als Erfüllungsgehilfen des Versicherers behandelt und diesem daher auch die Schuld an den Aufklärungsmängeln gegeben.
Doch damit will sich Clerical Medical nicht zufrieden geben und hat in beiden Verfahren gegen das Urteil Berufung beim Oberlandesgericht Bamberg eingelegt.
Autor(en): Angelika Breinich-Schilly