BVK: Riester-Rente muss Schonvermögen werden

Damit sich riestern lohnt, muss der Staat Riester-Verträge im Rentenalter als Schonvermögen betrachten. Das fordert der (BVK).

"Gegenwärtig ist die Rechtslage so, dass die staatliche Grundsicherung im Alter in Höhe von durchschnittlich 703 Euro erst dann von den Sozialämtern gezahlt wird, wenn die von den Rentnern privat finanzierten Vorsorgeleistungen in Form von Riester-Renten oder Lebensversicherungen nicht ausreichen", sagt Ulrich Brock, Sprecher des Bezirks Recklinghausen im BVK.

Durchschnittsrente 2022 auf Grundsicherungsniveau
Berechnungen von Sozial- und Wohlfahrtsverbänden zeigten, dass schon im Jahr 2022 die allgemeine Durchschnittsrente auf das Niveau der Grundsicherung absinken wird. Davon könnten rund zehn Prozent der derzeit 24 Millionen Rentner betroffen sein. An die 2,5 Millionen Rentner würden dann auf Sozialhilfe-Niveau leben müssen, heißt es weiter. Sie würden aber erst Sozialhilfe erhalten, wenn sie komplett ihre privaten Vorsorgeleistungen, beispielsweise ihre Riester-Renten, verwerten.

"Damit sparen heute viele Geringverdiener für die Sozialämter von morgen", kommentiert Brock die derzeitige Sachlage. "Der Anreiz, privat über Riester-Renten vorzusorgen und damit den Sozialstaat in Zukunft zu entlasten, ist den betroffenen Geringverdienern schwer zu vermitteln. Es ist unsinnig mit Zuschüssen und Steuervorteilen die Bürger zur Altersvorsorge zu animieren und sich später das gesparte Geld samt Eigenanteilen indirekt wieder zurückholen."

Private Sparleistungen müssen im Alter erhalten bleiben
Der BVK tritt daher dafür ein, Rentnern ein Schonvermögen zu gewähren, das bei der Berechnung von Sozialleistungen nicht angerechnet werden darf - ähnlich wie bei Hartz IV. "Erst wenn man weiß, dass private Sparleistungen von heute auch im Alter erhalten bleiben, bleibt die Motivation zu riestern erhalten", so Brock.

Riester-Renten seien seit Jahren aufgrund ihrer staatlichen Zuschüsse eine empfehlenswerte private Altersvorsorge. Das mühsam erworbene Vertrauen in die private Altersvorsorge über Riester-Verträge, Lebensversicherungen und betriebliche Rentenversicherungen könne jetzt mit der Einrichtung einer ausreichenden finanziellen Freigrenze für Rentner analog zu der von über 55-jährigen Hartz IV-Empfängern untermauert werden, stellt Brock klar. Dann werde es auch in Zukunft auf den Fluren der Sozialämter einigermaßen ruhig sein.

Autor(en): Angelika Breinich-Schilly

Alle Branche News