„Sind 182 Einfirmenvertreter für 204.000 repräsentativ?“, fragt der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) und schießt damit in Richtung der Zeitschrift „Finanztest“, die die Arbeit von Vermittlern unter die Lupe genommen hat. Das seien nur knapp 0,09 Prozent der in Deutschland registrierten Versicherungsvertreter, kritisiert der Verband.
Der Test untersuchte die Beratungs- und Vermittlungsqualität bei der Absicherung existenzieller Risiken, wie Berufsunfähigkeit sowie eine angemessene Absicherung von Hinterbliebenen im Todesfall bei den 26 größten Versicherungsunternehmen in Deutschland. Als Ergebnis ermittelte „Finanztest“ unter anderem eine Beratung, die oft an der gewünschten Absicherung vorbei geht.
„Das Testergebnis wirft ein falsches Licht auf die Vermittler“, wehrt sich Gerald Archangeli, Vizepräsident des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). Die Kunden sollten sich von diesen Ergebnissen nicht verunsichern lassen. Schließlich seien im Gegensatz zum Bankensektor so gut wie keine spektakulären Fälle von Fehlberatung in der Assekuranz aufgetreten, so sein Argument.
Der Verband untermauert seine Ansicht zudem mit dem Jahresbericht 2008 des Ombudsmanns für Versicherungen. Darin hatte Professor Günter Hirsch im vergangenen Jahr nur 464 Beschwerden über Versicherungsvermittler gezählt die rund 444 Millionen Versicherungsverträgen gegenüber stehen, die laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in den Büchern der Unternehmen stehen. „Das ist eine noch kleinere Quote von rund 0,0001 Prozent“, betont Archangeli. „Obwohl wir auch diese Beschwerden ernst nehmen und daran arbeiten, dass kein Kunde ohne den gewünschten Versicherungsschutz dasteht, kann man nicht ernsthaft behaupten, dass Versicherungsvertreter massenhaft falsch oder an Kundenwünschen vorbei beraten.“
Auch den Kritikpunkt von „Finanztest“, dass den wenigen getesteten Kunden häufig nur unübersichtliche und schwer verständliche Informationen zur Verfügung gestellt worden seien, will der BVK nicht auf sich sitzen lassen. Aufgrund der gesetzlichen Pflichten, die der Gesetzgeber zum Schutz der Verbraucher eingeführt habe, müssten Kunden umfassend und vollständig informiert werden, so Archangeli. Das führe eben bei allen Kundenkontakten zu einem kaum noch vertretbaren Informations- und Verwaltungsaufwand, den aber nicht die Versicherungsvertreter zu verantworten hätten. Bereits bei den Gesetzesberatungen zu der Informationspflichtenverordnung habe der Verband die entstehenden Belastungen für die Versicherungsvermittler moniert.
Der Test untersuchte die Beratungs- und Vermittlungsqualität bei der Absicherung existenzieller Risiken, wie Berufsunfähigkeit sowie eine angemessene Absicherung von Hinterbliebenen im Todesfall bei den 26 größten Versicherungsunternehmen in Deutschland. Als Ergebnis ermittelte „Finanztest“ unter anderem eine Beratung, die oft an der gewünschten Absicherung vorbei geht.
„Das Testergebnis wirft ein falsches Licht auf die Vermittler“, wehrt sich Gerald Archangeli, Vizepräsident des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). Die Kunden sollten sich von diesen Ergebnissen nicht verunsichern lassen. Schließlich seien im Gegensatz zum Bankensektor so gut wie keine spektakulären Fälle von Fehlberatung in der Assekuranz aufgetreten, so sein Argument.
Der Verband untermauert seine Ansicht zudem mit dem Jahresbericht 2008 des Ombudsmanns für Versicherungen. Darin hatte Professor Günter Hirsch im vergangenen Jahr nur 464 Beschwerden über Versicherungsvermittler gezählt die rund 444 Millionen Versicherungsverträgen gegenüber stehen, die laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in den Büchern der Unternehmen stehen. „Das ist eine noch kleinere Quote von rund 0,0001 Prozent“, betont Archangeli. „Obwohl wir auch diese Beschwerden ernst nehmen und daran arbeiten, dass kein Kunde ohne den gewünschten Versicherungsschutz dasteht, kann man nicht ernsthaft behaupten, dass Versicherungsvertreter massenhaft falsch oder an Kundenwünschen vorbei beraten.“
Auch den Kritikpunkt von „Finanztest“, dass den wenigen getesteten Kunden häufig nur unübersichtliche und schwer verständliche Informationen zur Verfügung gestellt worden seien, will der BVK nicht auf sich sitzen lassen. Aufgrund der gesetzlichen Pflichten, die der Gesetzgeber zum Schutz der Verbraucher eingeführt habe, müssten Kunden umfassend und vollständig informiert werden, so Archangeli. Das führe eben bei allen Kundenkontakten zu einem kaum noch vertretbaren Informations- und Verwaltungsaufwand, den aber nicht die Versicherungsvertreter zu verantworten hätten. Bereits bei den Gesetzesberatungen zu der Informationspflichtenverordnung habe der Verband die entstehenden Belastungen für die Versicherungsvermittler moniert.
Autor(en): Versicherungsmagazin