Betriebsschließungsschutz: Versicherer bieten freiwillig nur 15 Prozent

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Ein erbitterter Streit tobt zwischen Versicherungsunternehmen, Maklern und Juristen. Es geht um den Ersatz von Schäden durch Betriebsschließungen infolge des Corona-Virus. Nun soll eine Kulanzregelung die Wogen glätten.

Tausende von Lebensmittel-, Gaststätten-, Hotel- und Praxisbetriebe haben eine Betriebsschließungsversicherung (BSV) abgeschlossen. Sie bietet Versicherungsschutz, wenn aufgrund einer behördlichen Anordnung nach dem Infektionsschutzgesetz ein Betrieb geschlossen wird. Präventive Schließungen von Unternehmen seien aber nicht versichert, argumentieren viele Unternehmen. Zudem sei der neue Corona-Virus gar nicht in den Bedingungen aufgeführt.

Bedingungen entscheidend, Standard nicht gegeben

Die Kritiker, wie der Bundesverband der Deutschen Versicherungsmakler (BDVM), sehen die Versicherer aber oft in der Leistungspflicht. Es komme auf die konkreten Bedingungen an. Einen Standard gebe es nicht. „Manche Versicherer haben bis zu vier unterschiedliche Bedingungswerke“, sagt Hans-Georg Jenssen vom BDVM.

Kulanzleistung stark eingeschränkt

Nun soll eine Kulanzlösung helfen, die die Allianz, die Versicherungskammer Bayern, die Haftpflichtkasse Darmstadt und die Nürnberger vorschlagen. Danach wollen die Versicherer freiwillig 15 Prozent der vereinbarten Leistung für höchstens 30 Tage zahlen. Nach Meinung der Assekuranzen, würden die Unternehmen nach Zahlungen durch den Staat „noch einen durchschnittlichen wirtschaftlichen Schaden von 30 Prozent haben“. Diesen Schaden wollen die Versicherer zur Hälfte, also mit 15 Prozent ausgleichen. Hat also ein Kunde beispielsweise einen Tagessatz von 1.000 Euro für 30 Tage abgeschlossen und somit 30.000 Euro versichert, erhält er noch 4.500 Euro, wenn er die Kulanzleistung annehmen würde.

Teilweise wurde aber regulär sogar eine Leistungspflicht von 60 Tagen vereinbart. Diese Kunden würden im Vergleichsverfahren in der Relation noch weniger ausgezahlt erhalten. „Unternehmen, die eine Kulanzzahlung annehmen, müssen auf alle Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verzichten“, erläutert Allianz-Sprecher Christian Weishuber.

Reaktionen recht unterschiedlich

Der BDVM bewertet den Vorschlag verhalten positiv. „Das ist ein wichtiger und richtiger Schritt in die richtige Richtung“, sagt Jenssen. Anders sehen das aktiv am Markt arbeitende Versicherungsmakler. Der Branchenvorschlag sei eine „Frechheit“, meint Ulrich Hähnel, Versicherungsmakler aus Mühlheim an der Ruhr. „Es handelt sich bei der Betriebsschließungsversicherung nicht um eine Sozialleistung mit Bedürftigkeitsprüfung, sondern um einen privatwirtschaftlichen Versicherungsvertrag, deren gegenseitige Regeln durch die Versicherungsbedingungen bestimmt wird“, kritisiert der Makler, der für rund 80 Hotels, Fitness-Center und Restaurants über die Haftpflichtkasse Darmstadt Tagessätze zwischen 1.000 und 11.000 Euro versichert hat.

Auch der Hamburger Fachanwalt für Versicherungsrecht, Stephan Michaelis, verweist darauf, dass bei Tagessatzpolicen unabhängig davon ausgezahlt werden muss, ob die Firma Geld vom Staat erhält.

Ausnahme: Einige Versicherer zahlen schon regulär

Vor allem haben bereits Versicherer wie die Basler, der HDI, die Barmenia und die Signal-Iduna erste Kunden regulär entschädigt. „Innerhalb weniger Tage hat die Basler einem Restaurant eine Vorauszahlung aus der Betriebsschließungsversicherung gewährt“, berichtet Versicherungsmakler und BDVM-Vorstand Peer Höfling. Solche Reaktionen seien aber derzeit die Ausnahme.

Beratung betroffener Kunden durch Makler künftig nicht leichter

Unternehmen, die eine BSV-Police haben, stehen nun vor einer schweren Entscheidung, wenn der Versicherer eine reguläre Leistung ablehnt. Wer die Kulanzzahlung von 15 Prozent ablehnt, muss klagen. Und das kann, wenn der Streit durch mehrere Instanzen geht, sehr lange dauern. Zudem haben alle Unternehmen, die keine Firmenvertragsrechtsschutz abgeschlossen haben, ein hohes Prozesskostenrisiko. Daher dürfte auch die Beratung der betroffenen Kunden durch Makler künftig nicht leichter werden.

Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek

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