Die Projektauslastung der IT-Freiberufler erreicht laut einer Umfrage des IT-Projektportals GULP einen neuen Tiefstwert seit dem Jahr 2005: Nur etwa zwei Drittel der Befragten rechnen 2009 mit Vollbeschäftigung. Im verstärkten Wettbewerb wird eine IT-Haftpflichtversicherung für IT-Freelancer immer wichtiger, folgert man daher beim Versicherungsportal für Dienstleister und freie Berufe .
"Wir hatten erst kürzlich den Fall, dass ein Auftraggeber den Projektzuschlag vom Versicherungsumfang des Freiberuflers abhängig gemacht hat", weiß Ralph Günther, Exali-Geschäftsführer. Noch immer gingen viele IT-Freiberufler davon aus, dass sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder ein Dienstvertrag rechtlich ausreichend vor Schäden aufgrund fehlerhafter Softwareentwicklung, Beratung, Serverwartung, Datensicherung oder Web-Hosting schützen.
AGB schützen oft nicht ausreichend
Die Praxis zeige aber, dass Haftungsausschlüsse und Freizeichnungsklauseln in den AGB vor Gericht oft nicht standhalten. Zudem hätten entgegen der weit verbreiteten Meinung Kunden auch Anspruch auf Schadenersatz bei fehlerhaften Tätigkeiten oder Unterlassungen, die auf einem Dienstvertrag basieren. Hierunter fallen laut Exali Beratungsfehler, Programmierfehler, Urheberrechtsverletzungen oder Virenschäden.
In diesem Fall helfe eine IT-Betriebshaftpflichtversicherung. Diese biete Schutz vor Schadenersatzzahlungen an Kunden und Auftraggeber sogar dann, „wenn Fehler leicht und grob fahrlässig entstanden sind“, heißt es. Zudem erstatte sie auch gerichtliche und außergerichtliche Kosten zur so genannten Abwehr bei unbegründeten oder überhöhten Schadenersatzforderungen ("passiver Rechtsschutz").
"Wer jetzt an der falschen Stelle spart, versperrt sich möglicherweise die Chance auf zukünftige IT-Projekte", warnt Günther. "Wir bei Exali stellen fest, dass verstärkt bei Ausschreibungen, Aufträgen der öffentlichen Hand, Krankenkassen oder auch größeren Unternehmen eine Betriebshaftpflicht zur Absicherung von IT-Risiken oder spezielle IT-Haftpflichtversicherung vom Auftraggeber gefordert wird. Je besser sie die speziellen Anforderungen des Projektes adressiert, desto wahrscheinlicher ist der Projektzuschlag".
"Wir hatten erst kürzlich den Fall, dass ein Auftraggeber den Projektzuschlag vom Versicherungsumfang des Freiberuflers abhängig gemacht hat", weiß Ralph Günther, Exali-Geschäftsführer. Noch immer gingen viele IT-Freiberufler davon aus, dass sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder ein Dienstvertrag rechtlich ausreichend vor Schäden aufgrund fehlerhafter Softwareentwicklung, Beratung, Serverwartung, Datensicherung oder Web-Hosting schützen.
AGB schützen oft nicht ausreichend
Die Praxis zeige aber, dass Haftungsausschlüsse und Freizeichnungsklauseln in den AGB vor Gericht oft nicht standhalten. Zudem hätten entgegen der weit verbreiteten Meinung Kunden auch Anspruch auf Schadenersatz bei fehlerhaften Tätigkeiten oder Unterlassungen, die auf einem Dienstvertrag basieren. Hierunter fallen laut Exali Beratungsfehler, Programmierfehler, Urheberrechtsverletzungen oder Virenschäden.
In diesem Fall helfe eine IT-Betriebshaftpflichtversicherung. Diese biete Schutz vor Schadenersatzzahlungen an Kunden und Auftraggeber sogar dann, „wenn Fehler leicht und grob fahrlässig entstanden sind“, heißt es. Zudem erstatte sie auch gerichtliche und außergerichtliche Kosten zur so genannten Abwehr bei unbegründeten oder überhöhten Schadenersatzforderungen ("passiver Rechtsschutz").
"Wer jetzt an der falschen Stelle spart, versperrt sich möglicherweise die Chance auf zukünftige IT-Projekte", warnt Günther. "Wir bei Exali stellen fest, dass verstärkt bei Ausschreibungen, Aufträgen der öffentlichen Hand, Krankenkassen oder auch größeren Unternehmen eine Betriebshaftpflicht zur Absicherung von IT-Risiken oder spezielle IT-Haftpflichtversicherung vom Auftraggeber gefordert wird. Je besser sie die speziellen Anforderungen des Projektes adressiert, desto wahrscheinlicher ist der Projektzuschlag".
Autor(en): Versicherungsmagazin