Vor allem die R+V Versicherung aus Wiesbaden trommelt derzeit für eine Einführung eines Opting-out-Modells für die betriebliche Altersversorgung (bAV). Dabei werden alle Mitarbeiter eines Unternehmens automatisch in eine Betriebsrentenlösung einbezogen. Trotzdem bleibt die Freiwilligkeit erhalten. Denn Arbeitnehmer können die Rente wieder abwählen. Auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) unterstützt die gesetzliche Einführung einer solchen Lösung und verweist dabei auf Beispiele aus den USA und Großbritannien, die die positive Wirkung eines Opting-Outs zeigen würden.
Hier seien die Beteiligungsquoten deutlich gestiegen. Die Zugangsschwelle und die "Aufschieberitis" würden reduziert. Unternehmen sollten im Arbeitsvertrag eine automatische Gehaltsumwandlung zum Betriebsrentenaufbau verankern dürfen, fordert der GDV. "Wir als Versicherer wünschen uns daher von der deutschen Politik einen rechtlichen Rahmen, der insbesondere den kleinen und mittleren Unternehmen Sicherheit gibt, ein Opting-out-Modell einzuführen", - so Henning Florian, Vorstandsvorsitzender der R+V Lebensversicherung AG.
Gegenstimmen aus der Branche
Doch so ganz kann Florian nicht für die Branche sprechen. Relativ deutlich hat sich beispielsweise anlässliche einer Presseveranstaltung der Verband der öffentlichen Versicherer gegen den sanften Zwang zur Betriebsrente ausgesprochen. "Das ist nicht der Königsweg", sagte Thomas Krüger vom Versicherungsausschusses Leben. Kleine Unternehmen, wie Frisöre, hätten aber hinsichtlich der bAV keinerlei Know-how. Daher müsste Beratung weiterhin an erster Stelle stehen. Zudem plädierte Krüger für eine angemessene Vergütung der Beratung. Nur so könnte es eine höhere bAV-Durchdringung der Arbeitnehmerschaft in kleineren und mittleren Unternehmen geben.
Auch die Kölner DEVK ist gegenüber dem Opting-out-Modell eher skeptisch eingestellt. "Wir haben mit solchen Modellen schon unserer Erfahrungen gemacht", sagte DEVK-Vorstand Friedrich Gieseler anlässlich der Jahresbilanzkonferenz in Köln. Oft würden nur sehr kleine Summen, etwa aus dem Urlaubs-, Weihnachtsgeld oder aus Bonuszahlungen in die Rente eingezahlt. "Das bringt dann gar nichts, wenn der Arbeitgeber nicht mitmacht", so Gieseler. In der Regel müsste der Versicherer bei solchen Opting-out-Lösungen "sehr stark nacharbeiten". Nach Einschätzung der DEVK könnten wirkungsvolle Lösungen nur über Tarifverträge kommen.
Mittelständler nicht begeistert von Opting-out-Modell
Auch mittelständische Unternehmen sind von einer Opting-out-Lösung nicht begeistert. Das geht aus einer Umfrage des Instituts für Versicherungswissenschaften an der Universität Leipzig hervor. "Im Allgemeinen werden mit dem Opting-out-Modell nur wenige positive Auswirkungen für das Unternehmen selbst gesehen, so dass die Einführung im eigenen Unternehmen sowohl freiwillig als auch verpflichtend nur von der Minderheit der Befragten befürwortet wird", erläutert Professor Fred Wagner, Leiter des Instituts. Viele Unternehmer würden das Opting-out-Modell als Zwang empfinden, der den Arbeitnehmer in seiner Entscheidungsfreiheit einschränkt.
Interessant ist, das die Studie "bAV-Kompass Mittelstand" ausgerechnet vom Opting-out-Befürworter R+V in Auftrag gegeben wurde. Um die Wogen zu glätten, schreibt Wagner: "Somit gibt die Studie einen wichtigen Hinweis: Viele Arbeitgeber brauchen noch Informationen und Interpretationshilfen. Gefragt sind hier spezialisierte bAV-Berater, die diese Rolle übernehmen." Damit bestätigt der Wissenschaftler die Position der öffentlichen Versicherer und der DEVK: Nur intensive Beratung des Arbeitgebers hilft zu höheren Durchdringungsquoten. Da es genügend bAV-Spezialisten gibt, ist der Weg aus der bAV-Stagnation wohl weiterhin steinig. Es bleibt wohl nur die klassische Vertriebsarbeit: Eine kontinuierliche Ansprache der KMU-Unternehmen.
Bildquelle: Birgit Cordt
Hier seien die Beteiligungsquoten deutlich gestiegen. Die Zugangsschwelle und die "Aufschieberitis" würden reduziert. Unternehmen sollten im Arbeitsvertrag eine automatische Gehaltsumwandlung zum Betriebsrentenaufbau verankern dürfen, fordert der GDV. "Wir als Versicherer wünschen uns daher von der deutschen Politik einen rechtlichen Rahmen, der insbesondere den kleinen und mittleren Unternehmen Sicherheit gibt, ein Opting-out-Modell einzuführen", - so Henning Florian, Vorstandsvorsitzender der R+V Lebensversicherung AG.
Gegenstimmen aus der Branche
Doch so ganz kann Florian nicht für die Branche sprechen. Relativ deutlich hat sich beispielsweise anlässliche einer Presseveranstaltung der Verband der öffentlichen Versicherer gegen den sanften Zwang zur Betriebsrente ausgesprochen. "Das ist nicht der Königsweg", sagte Thomas Krüger vom Versicherungsausschusses Leben. Kleine Unternehmen, wie Frisöre, hätten aber hinsichtlich der bAV keinerlei Know-how. Daher müsste Beratung weiterhin an erster Stelle stehen. Zudem plädierte Krüger für eine angemessene Vergütung der Beratung. Nur so könnte es eine höhere bAV-Durchdringung der Arbeitnehmerschaft in kleineren und mittleren Unternehmen geben.
Auch die Kölner DEVK ist gegenüber dem Opting-out-Modell eher skeptisch eingestellt. "Wir haben mit solchen Modellen schon unserer Erfahrungen gemacht", sagte DEVK-Vorstand Friedrich Gieseler anlässlich der Jahresbilanzkonferenz in Köln. Oft würden nur sehr kleine Summen, etwa aus dem Urlaubs-, Weihnachtsgeld oder aus Bonuszahlungen in die Rente eingezahlt. "Das bringt dann gar nichts, wenn der Arbeitgeber nicht mitmacht", so Gieseler. In der Regel müsste der Versicherer bei solchen Opting-out-Lösungen "sehr stark nacharbeiten". Nach Einschätzung der DEVK könnten wirkungsvolle Lösungen nur über Tarifverträge kommen.
Mittelständler nicht begeistert von Opting-out-Modell
Auch mittelständische Unternehmen sind von einer Opting-out-Lösung nicht begeistert. Das geht aus einer Umfrage des Instituts für Versicherungswissenschaften an der Universität Leipzig hervor. "Im Allgemeinen werden mit dem Opting-out-Modell nur wenige positive Auswirkungen für das Unternehmen selbst gesehen, so dass die Einführung im eigenen Unternehmen sowohl freiwillig als auch verpflichtend nur von der Minderheit der Befragten befürwortet wird", erläutert Professor Fred Wagner, Leiter des Instituts. Viele Unternehmer würden das Opting-out-Modell als Zwang empfinden, der den Arbeitnehmer in seiner Entscheidungsfreiheit einschränkt.
Interessant ist, das die Studie "bAV-Kompass Mittelstand" ausgerechnet vom Opting-out-Befürworter R+V in Auftrag gegeben wurde. Um die Wogen zu glätten, schreibt Wagner: "Somit gibt die Studie einen wichtigen Hinweis: Viele Arbeitgeber brauchen noch Informationen und Interpretationshilfen. Gefragt sind hier spezialisierte bAV-Berater, die diese Rolle übernehmen." Damit bestätigt der Wissenschaftler die Position der öffentlichen Versicherer und der DEVK: Nur intensive Beratung des Arbeitgebers hilft zu höheren Durchdringungsquoten. Da es genügend bAV-Spezialisten gibt, ist der Weg aus der bAV-Stagnation wohl weiterhin steinig. Es bleibt wohl nur die klassische Vertriebsarbeit: Eine kontinuierliche Ansprache der KMU-Unternehmen.
Bildquelle: Birgit Cordt
Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek